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   BGH, 23.11.1954 - 5 StR 392/54   

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https://dejure.org/1954,2146
BGH, 23.11.1954 - 5 StR 392/54 (https://dejure.org/1954,2146)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1954 - 5 StR 392/54 (https://dejure.org/1954,2146)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1954 - 5 StR 392/54 (https://dejure.org/1954,2146)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 22.12.1936 - 1 D 741/36

    1. Welche Anforderungen sind an die Sachdarstellung des Urteils zu stellen?1 2.

    Auszug aus BGH, 23.11.1954 - 5 StR 392/54
    Dadurch kann der Inhalt des Urteils unübersichtlich oder gar widerspruchsvoll werden (vgl RGSt 71, 25; RG HRR 1937, 541).
  • RG, 15.10.1931 - II 1015/31

    Ist in der Hauptverhandlung wegen Zeugenmeineids das über die falsche Aussage

    Auszug aus BGH, 23.11.1954 - 5 StR 392/54
    Eine solche Urkunde kann nach § 249 StPO verlesen werden (vgl RGSt 17, 15; 65, 420).
  • RG, 22.12.1887 - 2976/87

    Ist die Verlesung der in einem Protokolle über öffentliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 23.11.1954 - 5 StR 392/54
    Eine solche Urkunde kann nach § 249 StPO verlesen werden (vgl RGSt 17, 15; 65, 420).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 380/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Den gesetzlichen (§ 267 Abs. 1 Satz 2 StPO) Anforderungen an eine - aus sich heraus verständliche (vgl. BGH, Urteile vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 268/05, NStZ-RR 2007, 22 und vom 25. Oktober 1995 - 3 StR 391/95, NStZ-RR 1996, 109) - Beweiswürdigung genügt es, klar und bestimmt die für die Überzeugungsbildung des Tatgerichts maßgeblichen Gesichtspunkte im Rahmen einer strukturierten, verstandesmäßig einsichtigen Darstellung hervorzuheben (vgl. bereits BGH, Urteil vom 23. November 1954 - 5 StR 392/54; Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11 BeckRS 2011, 22848; vom 25. Oktober 2011 - 5 StR 357/11, NStZ-RR 2012, 18).
  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 449/22

    Urteilsgründe, widersprüchliche Feststellungen (Schuldunfähigkeit, verminderte

    a) Den gesetzlichen (§ 267 Abs. 1 Satz 2 StPO) Anforderungen an die Beweiswürdigung genügt es, klar und bestimmt die für die Überzeugungsbildung des Tatgerichts maßgeblichen Gesichtspunkte im Rahmen einer strukturierten, verstandesmäßig einsichtigen Darstellung hervorzuheben (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1954 - 5 StR 392/54; Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 5 StR 357/11, NStZ-RR 2012, 18; vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, NStZ-RR 2020, 258).
  • BGH, 25.10.2011 - 5 StR 357/11

    Rechtmäßiges Verteidigungsverhalten (Unzulässigkeit negativer Schlüsse); Beruhen

    Der Senat weist allerdings angesichts der auch im Übrigen außerordentlich breiten Darlegungen des mehr als 180 Seiten umfassenden Urteils darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Urteilsgründe ist, den Gang der Hauptverhandlung und vom Tatgericht angestellte Überlegungen in allen Einzelheiten und auch zu Nebensächlichkeiten vollständig wiederzugeben; es genügt, klar und bestimmt die maßgeblichen Gesichtspunkte hervorzuheben, die das Tatgericht zu seiner Überzeugung geführt haben (vgl. schon BGH, Urteil vom 23. November 1954 - 5 StR 392/54; Beschluss vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11 Rn. 21).
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