Rechtsprechung
BGH, 10.11.2011 - 5 StR 397/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO; § 74 JGG
Unbegründete Revision; Absehen von der Auferlegung von Kosten und Auslagen - HRR Strafrecht
§ 244 StPO; § 338 Nr. 8 StPO
Verfahrensrüge (rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags); Bedeutungslosigkeit (Würdigung der Bedeutung der Beweistatsache; Einfügung in das bisherige Beweisergebnis; unzulässige Beweisantizipation) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 244 Abs 3 S 2 StPO
Strafverfahren: Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit - Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision wegen mangelnder Begründetheit
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Beweisantrages aufgrund tatsächlicher Bedeutungslosigkeit i.S.d. § 244 Abs. 3 S. 2 StPO
- rewis.io
Strafverfahren: Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit
- ra.de
- rewis.io
Strafverfahren: Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2; StPO § 349 Abs. 2
Ablehnung eines Beweisantrages aufgrund tatsächlicher Bedeutungslosigkeit i.S.d. § 244 Abs. 3 S. 2 StPO - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 12.04.2011 - 513 KLs 76/10
- BGH, 10.11.2011 - 5 StR 397/11
- LG Berlin, 02.04.2012 - 534 KLs 1/12
- BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 82
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.03.2011 - 5 StR 44/11
Gefährliche Körperverletzung; minder schwerer Fall; Provokation; …
Auszug aus BGH, 10.11.2011 - 5 StR 397/11
Da sich das Verfahren nur noch gegen den erwachsenen Angeklagten K. richtet, ist eine allgemeine Strafkammer für zuständig zu erklären (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 5 StR 44/11 mwN). - BGH, 05.12.2007 - 5 StR 451/07
Zulässig bedingter Beweisantrag (genügend bestimmte Beweisbehauptung; Behandlung …
Auszug aus BGH, 10.11.2011 - 5 StR 397/11
Es ermangelt der gebotenen Einfügung und Würdigung der Beweistatsache in das bisher gewonnene Beweisergebnis (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 5 StR 451/07, StV 2008, 121, 122). - BGH, 27.03.1990 - 1 StR 13/90
Anforderungen an die Begründung der Bedeutungslosigkeit von Beweistatsachen
Auszug aus BGH, 10.11.2011 - 5 StR 397/11
Angesichts dieser, fast ausschließlich auf die - zum Teil sogar widerrufenen - Aussagen des Ka. gestützten Beweisführung hätte das Landgericht einen gegen die Glaubhaftigkeit der Bekundungen des Ka. gerichteten Antrag nicht - wie geschehen - ohne inhaltliche Begründung als bedeutungslos zurückweisen dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 1990 - 1 StR 13/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 11).
- BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12
Rechtsfehlerhafte Überzeugungsbildung bzgl. der Täterschaft (Anforderungen an die …
Das Landgericht hat den Angeklagten nach Aufhebung einer noch weitergehenden Verurteilung durch Senatsbeschluss vom 10. November 2011 ( NStZ-RR 2012, 82) unter Freisprechung im Übrigen wegen besonders schweren Raubes, wegen Amtsanmaßung in Tateinheit mit Diebstahl und wegen Amtsanmaßung in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit versuchtem Diebstahl, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. - BGH, 15.01.2014 - 1 StR 379/13
Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Voraussetzungen; …
Hierbei darf das Gericht die unter Beweis gestellte Tatsache nicht in Zweifel ziehen oder Abstriche an ihr vornehmen; es hat diese vielmehr so, als sei sie voll erwiesen, seiner Würdigung zu Grunde zu legen (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2011 - 5 StR 397/11, NStZ-RR 2012, 82; vom 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 211; vom 6. März 2008 - 3 StR 9/08, NStZ-RR 2008, 205; vom 5. Dezember 2007 - 5 StR 451/07, StV 2008, 121, jew. mwN). - BGH, 27.11.2012 - 5 StR 426/12
Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der …
Dies nötigt zu einer Einfügung der Beweistatsache in das bisher gewonnene Beweisergebnis (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - 5 StR 397/11, NStZ-RR 2012, 82).