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   BGH, 04.03.1996 - 5 StR 524/95   

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https://dejure.org/1996,1374
BGH, 04.03.1996 - 5 StR 524/95 (https://dejure.org/1996,1374)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1996 - 5 StR 524/95 (https://dejure.org/1996,1374)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1996 - 5 StR 524/95 (https://dejure.org/1996,1374)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schuldfähigkeit - Ausschluß - Schwere seelische Abartigkeit - Begründung durch Tatrichter

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Charakterisierung einer seelischen Abartigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 380
  • NStZ 1997, 334 (Ls.)
  • StV 1997, 127
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.01.1989 - 4 StR 540/88

    Voraussetzungen für die Annahme einer Triebstörung - Rechtfertigung der Annahme

    Auszug aus BGH, 04.03.1996 - 5 StR 524/95
    Unter diesen Umständen wird die schwere seelische Abartigkeit - sofern sie zu keinem Ausschluß der Schuldfähigkeit führt - die Steuerungsfähigkeit regelmäßig erheblich (§ 21 StGB) vermindern (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 20, 23; vgl. auch Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 35, § 21 Rdn. 9; Rasch StV 1991, 126 f.; zum Problemkreis siehe auch Blau in: Festschrift für Wilfried Rasch, 1993, S. 113 ff.; Saß, Psychopathie Soziopathie Dissozialität, 1987, S. 113 ff.).

    Will der Tatrichter die Erheblichkeit einer schweren seelischen Abartigkeit verneinen, so hat er dies näher zu begründen (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 20, 23).

  • BGH, 16.05.1991 - 4 StR 204/91

    Schuldfähigkeit - Verminderung - Seelische Störung - Ausschluss der

    Auszug aus BGH, 04.03.1996 - 5 StR 524/95
    Unter diesen Umständen wird die schwere seelische Abartigkeit - sofern sie zu keinem Ausschluß der Schuldfähigkeit führt - die Steuerungsfähigkeit regelmäßig erheblich (§ 21 StGB) vermindern (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 20, 23; vgl. auch Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 35, § 21 Rdn. 9; Rasch StV 1991, 126 f.; zum Problemkreis siehe auch Blau in: Festschrift für Wilfried Rasch, 1993, S. 113 ff.; Saß, Psychopathie Soziopathie Dissozialität, 1987, S. 113 ff.).

    Will der Tatrichter die Erheblichkeit einer schweren seelischen Abartigkeit verneinen, so hat er dies näher zu begründen (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 20, 23).

  • BGH, 17.10.1991 - 4 StR 473/91

    Vorliegen oder Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer erheblich verminderten

    Auszug aus BGH, 04.03.1996 - 5 StR 524/95
    Unter diesen Umständen wird die schwere seelische Abartigkeit - sofern sie zu keinem Ausschluß der Schuldfähigkeit führt - die Steuerungsfähigkeit regelmäßig erheblich (§ 21 StGB) vermindern (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 20, 23; vgl. auch Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 35, § 21 Rdn. 9; Rasch StV 1991, 126 f.; zum Problemkreis siehe auch Blau in: Festschrift für Wilfried Rasch, 1993, S. 113 ff.; Saß, Psychopathie Soziopathie Dissozialität, 1987, S. 113 ff.).

    Will der Tatrichter die Erheblichkeit einer schweren seelischen Abartigkeit verneinen, so hat er dies näher zu begründen (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 20, 23).

  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 04.03.1996 - 5 StR 524/95
    Denn eine "schwere" seelische Abartigkeit setzt Symptome von beträchtlichem Gewicht voraus, deren Folgen den Täter vergleichbar schwer stören, belasten oder einengen, wie krankhafte seelische Störungen (BGHSt 37, 397, 401).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Der Tatrichter wird in einer Gesamtbetrachtung die Persönlichkeit des Angeklagten und dessen Entwicklung bewerten, wobei auch Vorgeschichte, unmittelbarer Anlaß und Ausführung der Tat sowie das Verhalten danach von Bedeutung sind (st. Rspr.; vgl. BGHSt 37, 397, 401 f.; BGH NStZ 1997, 485; BGH, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 10, 20, 23, 36; BGH NStZ 1996, 380; BGH StraFo 2001, 249; BGH StV 2002, 17, 18; vgl. in diesem Sinne auch Venzlaff und Pfäfflin in Venzlaff/Foerster, Psychiatrische Begutachtung aaO S. 270 f.; Saß in Saß/Herpertz, Persönlichkeitsstörungen S. 177, 180).
  • BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97

    Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten der Nebenklägerin und der

    Zwar liegt es grundsätzlich nahe (BGHR aaO. seelische Abartigkeit 20), daß eine schwere seelische Abartigkeit auch zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führt - ein Abweichen hiervon müßte vom Tatrichter begründet werden (BGH NStZ 1996, 380 ).
  • LG Kiel, 25.07.2008 - 2 KLs 4/07

    Sexueller Missbrauch: Anfassen des primären Geschlechtsorgans außerhalb der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgt aus dem Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit regelmäßig, dass die Verminderung der Steuerungsfähigkeit erheblich im Sinne von § 21 StGB ist (BGH NStZ 1996, 380; 1997, 485; BGHR, § 21, seelische Abartigkeit 10, 20).
  • BGH, 22.08.2001 - 1 StR 316/01

    Schwere andere seelische Abartigkeit (Verneinung einer Beeinträchtigung der

    a) Wird eine schwere andere seelische Abartigkeit festgestellt, die als Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit nach dem Gesetz jeweils nur dann in Betracht kommt, wenn Symptome von beträchtlichem Gewicht vorliegen, deren Folgen den Täter vergleichbar schwer stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen, so liegt es nahe, dieser Form der Persönlichkeitsstörung - sofern sie zu keinem Ausschluß der Schuldfähigkeit führt - die Wirkung einer von § 21 StGB geforderten erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit zuzurechnen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 20, 23; BGH NStZ 1996, 380; BGH StraFo 2001, 249).

    b) Daher hätte das Landgericht die Auffassung, daß trotz der Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit keine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit gegeben war, näher erläutern müssen (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10; BGH NStZ 1996, 380).

  • BGH, 22.05.2019 - 2 StR 530/18

    Verminderte Schuldfähigkeit (andere seelische Abartigkeit: Voraussetzungen und

    Wird nämlich eine "schwere' andere seelische Abartigkeit im Sinne von § 20 StGB festgestellt, die nicht bei jeder Persönlichkeitsstörung vorliegt und nur in Betracht kommt, wenn Symptome von beträchtlichem Gewicht vorliegen, deren Folgen den Täter vergleichbar schwer belasten oder einengen, wie krankhafte seelische Störungen, liegt es nahe, der konkreten Ausprägung der Persönlichkeitsstörung im Einzelfall auch die Wirkung einer "erheblichen' Verminderung der Schuldfähigkeit beizumessen (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1996 ? 5 StR 524/95, NStZ 1996, 318; Beschluss vom 22. August 2001 ? 1 StR 316/01, StV 2002, 17 f.).
  • BGH, 20.02.2001 - 5 StR 3/01

    Narzißtische Persönlichkeitsstörung; Erhebliche Verminderung der

    Wird eine "schwere" andere seelische Abartigkeit festgestellt, die als Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit nach dem Gesetz jeweils nur dann in Betracht kommt, wenn Symptome von beträchtlichem Gewicht vorliegen, deren Folgen den Täter vergleichbar schwer stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (BGHSt 37, 397, 401), so liegt es nahe, dieser Form der Persönlichkeitsstörung - sofern sie zu keinem Ausschluß der Schuldfähigkeit führt - die Wirkung einer von § 21 StGB geforderten "erheblichen" Verminderung der Schuldfähigkeit zuzurechnen (BGHR StGB § 21 - seelische Abartigkeit 10, 20, 23; BGH NStZ 1996, 380).
  • BGH, 22.01.2020 - 2 StR 562/19

    Zurücknahme und Verzicht der Revision (Beschränkung des Rechtsmittels auf

    Die Feststellung einer nicht erheblichen Minderung der Steuerungsfähigkeit bedarf danach einer besonderen Begründung, die auch erkennen lassen muss, dass sich der Tatrichter bewusst war, eine vom Regelfall abweichende Entscheidung zu treffen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1996 - 5 StR 524/95, NStZ 1996, 380; Beschlüsse vom 2. Dezember 1997 - 4 StR 581/97, NStZ-RR 1998, 188 und vom 22. August 2001 - 1 StR 316/01, StV 2002, 17 mwN; Senat, Beschluss vom 28. September 2016 - 2 StR 223/16 Rn. 7, NStZ-RR 2017, 37, 38 mwN).
  • BGH, 02.12.1997 - 4 StR 581/97

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mords in Tateinheit mit Freiheitsberaubung

    Diese juristisch-normative Wertung steht, wenn der Sachverständige die Störung selbst als "schwer" bezeichnet, auch forensisch-psychiatrischer Beurteilung nicht entgegen (vgl. dazu Winckler/Foerster NStZ 1997, 334, 335 [BGH 05.02.1997 - 3 StR 436/96] = Anm. zu BGH NStZ 1996, 380).
  • BGH, 20.12.2001 - 4 StR 540/01

    Fehlerhafte Anordnung der Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen

    von BGH NStZ 1996, 380).
  • BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97

    Psychopathie als Unterbringungsgrund in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Zudem ist die Beschreibung der Wesensmerkmale der Persönlichkeit des Angeklagten so allgemein gehalten, daß sich nicht zuverlässig beurteilen läßt, ob die festgestellte Störung die Steuerungsfähigkeit dauerhaft erheblich vermindert (vgl. BGHSt 37, 397, 401 f.; aus psychiatrischer Sicht Winckler/Foerster NStZ 1997, 334 f. [BGH 05.02.1997 - 3 StR 436/96]).
  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 160/99

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen); Absehen von

  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 391/01

    Mord (Grausamkeit; niedrige Beweggründe); Schuldfähigkeit (Ganzheitsbetrachtung;

  • BGH, 19.10.2011 - 2 StR 172/11

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Rechtsbegriff;

  • BGH, 15.04.1997 - 5 StR 24/97

    Rechtmäßigkeit der Bezugnahme auf die im Revisionsverfahren aufgehobenen

  • BGH, 25.07.2001 - 5 StR 301/01

    Zusammenhang zwischen Straftat und psychischem Defekt

  • BGH, 21.10.1998 - 3 StR 416/98

    Gründe für eine verminderte Schuldfähigkeit; Fehlende emotionale Zuwendung in der

  • BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98

    Einschleusen von Ausländern: Merkmal des Eigennutzes; Schuldfähigkeit:

  • BGH, 22.01.1997 - 5 StR 483/96

    Erheblichkeit der Einschränkung der Steuerungsfähigkeit - Voraussetzungen der

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