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   BGH, 10.01.2007 - 5 StR 542/06   

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https://dejure.org/2007,6766
BGH, 10.01.2007 - 5 StR 542/06 (https://dejure.org/2007,6766)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2007 - 5 StR 542/06 (https://dejure.org/2007,6766)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 5 StR 542/06 (https://dejure.org/2007,6766)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 56 StGB
    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung (Sozialprognose: Geldstrafe als einzige Vorstrafen, Nachtatverhalten, vollzogene Untersuchungshaft, allgemeine Elemente der Lebensführung, mangelnder fester Wohnsitz und mangelnde Arbeitsstelle)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellungen bei Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung; Kriterien für die Prognose nach § 56 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) für die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 56 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 1
    Negative Prognose bei Fehlen von festem Wohnsitz oder sicherer Arbeitsstelle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 138
  • StV 2007, 298
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03

    Strafaussetzung zur Bewährung (Prognosezeitpunkt bei nachträglicher

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 542/06
    Bei der im Rahmen der Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB erforderlichen umfassenden Gesamtabwägung (BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 23, 33) hätte auch das weitere Verhalten des Angeklagten nach der Tat, die zum Zeitpunkt des angefochtenen Urteils 14 Monate zurücklag, gewürdigt werden müssen.
  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 542/06
    Abgesehen davon, dass dieser Ansatz schon deshalb nicht bedenkenfrei ist, weil damit Elemente der Lebensführung, die in keinem erkennbaren Zusammenhang zur Tat stehen, in die Prognoseentscheidung einbezogen werden (Groß in Münch-Komm StGB § 56 Rdn. 30; vgl. auch BGHSt 5, 124, 132), ist ihre Heranziehung für eine negative Prognose regelmäßig nicht ausreichend.
  • BGH, 17.12.1991 - 5 StR 598/91

    Günstige Sozialprognose - Vorstrafe - Auswirkung der Haft - Prüfungspflicht des

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 542/06
    Bei der im Rahmen der Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB erforderlichen umfassenden Gesamtabwägung (BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 23, 33) hätte auch das weitere Verhalten des Angeklagten nach der Tat, die zum Zeitpunkt des angefochtenen Urteils 14 Monate zurücklag, gewürdigt werden müssen.
  • BGH, 03.11.1977 - 1 StR 417/77

    Anforderungen an eine Sozialprognose zur Aussetzung einer Strafe zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 542/06
    Das Landgericht hat zudem nicht die Wirkung einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe auf den Angeklagten erörtert (BGH NJW 1978, 599).
  • BGH, 06.02.2018 - 3 StR 532/17

    Anforderungen an die Begründung schädlicher Neigungen bei einem bislang

    Ihr Fehlen ist indes für die Begründung einer negativen Prognose regelmäßig nicht ausreichend (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 5 StR 542/06, NStZ-RR 2007, 138).
  • BGH, 10.02.2022 - 1 StR 437/21

    Strafaussetzung zur Bewährung (Kriminalprognose: kein allgemeines Wohlverhalten

    Erforderlich ist aber, dass das Gericht die für und gegen eine Aussetzung sprechenden Umstände vollständig erfasst und würdigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - 4 StR 25/16 Rn. 3; vom 10. Januar 2007 - 5 StR 542/06 Rn. 2 und vom 13. Februar 2001 - 1 StR 519/00 Rn. 10).
  • BGH, 10.05.2016 - 4 StR 25/16

    Strafaussetzung zur Bewährung (tatrichterlicher Beurteilungsspielraum:

    b) Erforderlich ist aber - wie der BGH in ständiger Rechtsprechung immer wieder betont hat (BGH, 1 StR 519/00, aaO; Beschluss vom 10. Januar 2007, 5 StR 542/06) -, dass das Gericht die für und gegen eine Aussetzung sprechenden Umstände vollständig erfasst und würdigt und dabei - was vorliegend angesichts der bisherigen Unbestraftheit von besonderer Bedeutung ist - auch und gerade die Wirkung einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe auf den Angeklagten in den Blick zu nehmen hat.
  • VerfG Brandenburg, 17.12.2009 - VfGBbg 51/09

    Bergründung; Rechtsweggarantie; Willkür; Strafaussetzung zur Bewährung;

    Bei dieser prognostischen Gesamtwürdigung kommt dem Tatrichter ein weiter Bewertungsspielraum zu, der bereits revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist, nämlich ob der Tatrichter unzutreffende Maßstäbe angewandt, entscheidungserhebliche Gesichtspunkte übersehen oder diese falsch gewichtet hat (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2007, - 5 StR 542/06 -, NStZ-RR 2007, 138).

    Jedenfalls ist ihre Heranziehung für eine negative Prognose regelmäßig nicht ausreichend (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2007, - 5 StR 542/06 -, a. a. O.).

  • KG, 25.01.2019 - 161 Ss 163/18

    Anforderungen an Bewährungsprognose und Reststrafenaussetzung

    Damit bleibt ein wesentlicher, im Gesetz ausdrücklich abstrakt aufgeführter Gesichtspunkt (§ 56 Abs. 1 Satz 2 StGB) außer Betracht (dazu vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2001 - 1 StR 519/00 - juris Rdn. 10; Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 5 StR 542/06 - [juris Rdn. 2] und vom 10. Mai 2016 - 4 StR 25/16 - juris Rdn. 3; ).
  • KG, 25.01.2019 - 5 Ss 81/18
    Damit bleibt ein wesentlicher, im Gesetz ausdrücklich abstrakt aufgeführter Gesichtspunkt (§ 56 Abs. 1 Satz 2 StGB) außer Betracht (dazu vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2001 - 1 StR 519/00 - juris Rdn. 10; Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 5 StR 542/06 - [juris Rdn. 2] und vom 10. Mai 2016 - 4 StR 25/16 - juris Rdn. 3; ).
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