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   BGH, 11.11.1998 - 5 StR 572/98   

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https://dejure.org/1998,4290
BGH, 11.11.1998 - 5 StR 572/98 (https://dejure.org/1998,4290)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1998 - 5 StR 572/98 (https://dejure.org/1998,4290)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1998 - 5 StR 572/98 (https://dejure.org/1998,4290)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anordung des Vorwegvollzugs der Hälfte der Freiheitsstrafe vor Vollzug der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 67 Abs. 3; ; StGB § 67 Abs. 5 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 7
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.04.1991 - 4 StR 121/91

    Anrechnung der Untersuchungshaft bei teilweisem Vorwegvollzug der Strafe

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - 5 StR 572/98
    Die Anordung des Vorwegvollzugs der Hälfte der Freiheitsstrafe vor Vollzug der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist rechtsfehlerfrei (vgl. zur Anrechnung der Untersuchungshaft auf den vorwegzuvollziehenden Teil der Freiheitsstrafe: BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 8); allerdings muß der im Blick auf § 67 Abs. 3 StGB getroffene Zusatz "mindestens" entfallen (vgl. Hanack in LK 11. Aufl. § 67 Rdn. 45 m.w.N.).
  • BGH, 27.11.1997 - 5 StR 603/97

    Zulässigkeit der Anordnung des teilweisen Vorwegvollzugs einer Maßregel

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - 5 StR 572/98
    Ferner hat der Tatrichter auf die vom Sachverständigen angegebene voraussichtliche Dauer einer erfolgversprechenden Therapie Bedacht genommen (vgl. zu alledem BGH, Beschluß vom 27. November 1997 - 5 StR 603/97 - unter Hinweis auf Tröndle, StGB 48. Aufl. § 67 Rdn. 3a m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1998 - 5 StR 728/97

    Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs im Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - 5 StR 572/98
    5 StR 572/98 (alt: 5 StR 728/97).
  • BGH, 04.06.2003 - 5 StR 217/03

    Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe (Maßregel; Zweidrittelzeitpunkt;

    Dies auch vor dem Hintergrund, daß die Zeit des Vollzugs der Maßregel auf die Strafe angerechnet wird (§ 67 Abs. 4 Satz 1 StGB) und es deshalb ausreichen würde, so viel Freiheitsstrafe vorweg zu vollziehen, daß ihre Dauer mit der - vom Sachverständigen einzuschätzenden - voraussichtlichen Dauer des Maßregelvollzugs zwei Drittel der Strafe ausmachen (vgl. BGH, Beschl. vom 22. September 1992 - 1 StR 632/92 - Senatsbeschluß in BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 15 m. w. N.).".
  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 54/00

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung des Vorwegvollzuges

    Auch die Notwendigkeit des Abweichens von der Vollzugsreihenfolge (§ 67 Abs. 2 StGB) ist unter den gegebenen Umständen ausreichend begründet (vgl. hierzu BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3, 8, 15).
  • BGH, 29.08.2000 - 5 StR 364/00

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Bezüglich der Höhe einbezogener Freiheitsstrafe

    Der neue Tatrichter wird Gelegenheit haben, im Rahmen der Entscheidung gemäß § 67 Abs. 2 StGB, bei der er das Schlechterstellungsverbot aus § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zu beachten hat, auch dem Angeklagten günstigere Vollstreckungsregelungen zu erwägen (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 5, 7, 8, 15).
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