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   BGH, 13.07.1999 - 5 StR 64/99   

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https://dejure.org/1999,5053
BGH, 13.07.1999 - 5 StR 64/99 (https://dejure.org/1999,5053)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1999 - 5 StR 64/99 (https://dejure.org/1999,5053)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1999 - 5 StR 64/99 (https://dejure.org/1999,5053)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO; § 163 StGB-DDR;
    Untreue; Beihilfe; Volkseigener Außenhandelsbetrieb; Mißbrauchstatbestand;

  • Wolters Kluwer

    Untreue - Beihilfe - Freispruch - Auflösung der volkseigenen Betriebe der DDR - Umbuchungen - Pflichtwidrigkeit - Schadensgleiche Vermögensgefährdung - Irrtum über Tatumstände - Relevantes Handeln - Unterlassen

  • Judicialis

    StPO § 267 Abs. 5 Satz 1; ; StGB § 266; ; StGB-DDR § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1
    Untreue durch Umbuchungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.08.1995 - 5 StR 371/95

    Untreue des Wohnungsverwalters (Treubruch durch vertragswidrigen Umgang mit den

    Auszug aus BGH, 13.07.1999 - 5 StR 64/99
    bb) Würde die Untreue allein in der Nichtherausgabe liegen, käme es darauf an, ob eine fremdnützig typisierte Treuepflicht (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 40; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 23) verletzt ist.
  • BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98

    Betrug bei Versicherungsverträgen; Schadenskompensation; Vermögensschaden;

    Auszug aus BGH, 13.07.1999 - 5 StR 64/99
    Diese wäre nur dann ausgeschlossen, wenn derjenige, dem die Werte des VEB As zustanden, über die Konten der As GmbH - ähnlich wie über werthaltige Sicherheiten - hätte verfügen können wie zuvor über das frühere Konto (vgl. BGH wistra 1992, 142; wistra 1995, 222; BGH StV 1995, 254; StV 1997, 416 m.w.N.; BGH, Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98).
  • BGH, 17.02.1999 - 5 StR 494/98

    Freispruch des letzten Innenministers der DDR, Dr. Diestel, vom Vorwurf der

    Auszug aus BGH, 13.07.1999 - 5 StR 64/99
    a) In bezug auf die hier interessierenden Fragen besteht kein Unterschied zwischen § 266 StGB und dem zur Tatzeit geltenden wortgleichen § 163 StGB-DDR (vgl. BGH NStZ 1994, 231; BGH NJW 1999, 1489).
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