Weitere Entscheidung unten: LG Kaiserslautern, 14.06.2023

Rechtsprechung
   LG Kaiserslautern, 17.04.2023 - 5 T 2/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,18053
LG Kaiserslautern, 17.04.2023 - 5 T 2/23 (https://dejure.org/2023,18053)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 17.04.2023 - 5 T 2/23 (https://dejure.org/2023,18053)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 17. April 2023 - 5 T 2/23 (https://dejure.org/2023,18053)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,18053) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07

    Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 17.04.2023 - 5 T 2/23
    Hierin liegt der Unterschied zur grundsätzlich unzulässigen echten Rückwirkung, bei der eine Rechtsnorm nachträglich in einen abgeschlossenen Sachverhalt ändernd eingreift (BVerfG, Beschl. v. 10.10.2012 - 1 BvL 6/07 m.w.N.).
  • BGH, 08.11.2017 - VII ZB 9/15

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändbarkeit des Anspruchs eines Betriebsrats

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 17.04.2023 - 5 T 2/23
    13 Aufwandsentschädigungen wie beispielsweise Reisekostenvergütungen, Kilometergelder, Spesen, Tagegelder, Trennungsentschädigungen sowie Umzugskostenvergütungen des Beamten, Arbeitnehmers oder Dienstverpflichteten sind unpfändbar, um die Deckung von Mehraufwendungen als zweckgebundene Bezüge zu sichern (BGH, Beschluss vom 08.11.2017 - VII ZB 9/15, m.w.N.).
  • BGH, 21.06.2017 - VII ZB 17/14

    Rechtsbeschwerde im Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft: Berücksichtigung

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 17.04.2023 - 5 T 2/23
    Das Beschwerdegericht hat die im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung geltenden Rechtsvorschriften anzuwenden, auch wenn diese gegebenenfalls erst nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung in Kraft getreten sind (vgl. BGH, Beschl. v. 21.06.2017 - VII ZB 17/14).
  • LG Hildesheim, 30.12.2022 - 6 T 63/22

    Unpfändbarkeit der Energiepreispauschale aufgrund der Neuregelung des § 122 Satz

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 17.04.2023 - 5 T 2/23
    7 Nach Auffassung der Kammer ist die Pfändungsschutzregelung des § 122 S. 2 EStG n.F. in dem laufenden Verfahren rückwirkend anwendbar (vgl. auch LG Hildesheim, Beschl. v. 30.12.2022 - 6 T 63/22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Kaiserslautern, 14.06.2023 - 5 T 2/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,18052
LG Kaiserslautern, 14.06.2023 - 5 T 2/23 (https://dejure.org/2023,18052)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 14.06.2023 - 5 T 2/23 (https://dejure.org/2023,18052)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 14. Juni 2023 - 5 T 2/23 (https://dejure.org/2023,18052)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,18052) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.2018 - II ZB 21/16

    Zur Frage, ob die Frist zur Beschlussergänzung hinsichtlich der Kosten des

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 14.06.2023 - 5 T 2/23
    Auf richterliche Entscheidungen im Wege des Beschlusses ist § 321 ZPO mithin anwendbar (BGH, Beschluss vom 18.12.2018 - II ZB 21/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht