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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2004 - 5 Ta 93/04   

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https://dejure.org/2004,13831
LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2004 - 5 Ta 93/04 (https://dejure.org/2004,13831)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.06.2004 - 5 Ta 93/04 (https://dejure.org/2004,13831)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Juni 2004 - 5 Ta 93/04 (https://dejure.org/2004,13831)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühr im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde

  • Judicialis

    BGB § 247; ; BRAGO § 11 Abs. 1; ; BRAGO § 11 Abs. 1 S. 6; ; BRAGO § 26 S. 1; ; BRAGO § 26 S. 2; ; BRAGO § 61 Abs. 1; ; BRAGO § 61 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 61a Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 104 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 11 Abs. 1 § 31 § 61 Abs. 1 Nr. 1
    Anwaltsvergütung bei Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 27.11.2003 - 8 AZB 52/03

    Gebühr des Prozeßbevollmächtigten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2004 - 5 Ta 93/04
    Weil im Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht und über die Zulassung des Rechtsmittels gem. § 11 Abs. 1 S. 6 BRAGO u.a. Satz 4 dieser Vorschrift entsprechend gilt, steht dem Anwalt jedoch auch im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde ein erhöhter Gebührensatz zu (vgl. dazu näher: Beschluss des BAG vom 27.11.2003 - 8 AZB 52/03 -).

    Eine sinngemäße Anwendung der Vorschrift des § 61a Abs. 1 Nr. 2 BRAGO kommt auf das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem BAG aus den vom BAG im Beschluss vom 27.11.2003 - 8 AZB 52/03 - genannten Gründen nicht in Betracht.

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