Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 23.05.2012 - 5 TaBV 2/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Einigungsstelle, Spruch, Rechtsprüfung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des Einigungsstellenspruchs; Erweiterung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- LAG Düsseldorf
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 76; BetrVG § 94; BetrVG § 95
Umfang des Einigungsstellenspruchs; Erweiterung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Einigungsstelle kann Arbeitgeber nicht zu Stellenbeschreibungen verpflichten
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 30.11.2011 - 4 BV 62/11
- LAG Düsseldorf, 23.05.2012 - 5 TaBV 2/12
- BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 49/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 15.05.2001 - 1 ABR 39/00
Mitbestimmung bei Prämienlohn
Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.05.2012 - 5 TaBV 2/12
Im Übrigen ist das Interesse der Arbeitgeberin, die Rechtswirksamkeit und damit die zwingende Wirkung der mit dem Spruch vom 25.07.2011 geschaffenen Betriebsvereinbarung zu beseitigen, ausreichend, um das nach § 256 ZPO erforderliche Rechtsschutzinteresse zu begründen (vgl. hierzu: BAG 15.05.2001 - 1 ABR 39/00 - AP Nr. 17 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie; BAG 20.07.1999 - 1 ABR 66/98 - AP Nr. 8 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle).Hat die Einigungsstelle diesen Rechtsrahmen überschritten und spricht sie dem Betriebsrat mehr Mitbestimmungsrechte zu, als ihm nach dem Betriebsverfassungsgesetz zustehen, ist der entsprechende Einigungsstellenspruch rechtsunwirksam (BAG 15.05.2001 - 1 ABR 39/00 -, a. a. O.;… BAG 20.07.1999 - 1 ABR 66/98 -, a. a. O.; vgl. auch: BAG 25.01.2000 - 1 ABR 1/99 - AP Nr. 137 zu § 112 BetrVG 1972).
Letztlich muss es deshalb dabei verbleiben, dass es der Einigungsstelle nicht gestattet ist, im Rahmen des Einigungsstellenverfahrens und im Rahmen eines dort ergehenden streitigen Spruchs Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu erweitern (vgl. auch hierzu: BAG 15.05.2001 - 1 ABR 39/00 - a. a. O.).
- ArbG Essen, 30.11.2011 - 4 BV 62/11
Wirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle im Rahmen einer …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.05.2012 - 5 TaBV 2/12
1.Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 30.11.11 - 4 BV 62/11 - abgeändert:.Mit Beschluss vom 30.11.2011 hat die 4. Kammer des Arbeitsgerichts Essen - 4 BV 62/11 - den Antrag zurückgewiesen.
Die Arbeitgeber beantragt, 1.den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 30.11.2011 (Az.: 4 BV 62/11) aufzuheben, 2.festzustellen, dass der Beschluss der Einigungsstelle vom 25.07.2011 unwirksam ist.
- BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83
Mitbestimmung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.05.2012 - 5 TaBV 2/12
Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats schon bei der Erstellung der Funktionsbeschreibung als möglicher Grundlage einer Leistungsbeurteilung gewährt § 94 Abs. 2 BetrVG aber gerade nicht (so ausdrücklich: BAG 14.01.1986 - 1 ABR 82/83 - DB 1986, 1286; vgl. auch: BAG 24.11.1981 - 1 ABR 108/79 - DB 1982, 1116).Soweit in den Funktions- oder Stellenbeschreibungen auch Anforderungsprofile enthalten sein sollten, hat das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach entschieden, dass diese keine Auswahlrichtlinie nach § 95 BetrVG sind und deshalb deren Erstellung nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegt (BAG 14.01.1986 - 1 ABR 82/83 - a. a. O., m. w. N.).
- BAG, 20.07.1999 - 1 ABR 66/98
Unwirksame Regelung der Entgelthöhe durch Einigungsstelle
Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.05.2012 - 5 TaBV 2/12
Im Übrigen ist das Interesse der Arbeitgeberin, die Rechtswirksamkeit und damit die zwingende Wirkung der mit dem Spruch vom 25.07.2011 geschaffenen Betriebsvereinbarung zu beseitigen, ausreichend, um das nach § 256 ZPO erforderliche Rechtsschutzinteresse zu begründen (vgl. hierzu: BAG 15.05.2001 - 1 ABR 39/00 - AP Nr. 17 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie; BAG 20.07.1999 - 1 ABR 66/98 - AP Nr. 8 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle).Hat die Einigungsstelle diesen Rechtsrahmen überschritten und spricht sie dem Betriebsrat mehr Mitbestimmungsrechte zu, als ihm nach dem Betriebsverfassungsgesetz zustehen, ist der entsprechende Einigungsstellenspruch rechtsunwirksam (…BAG 15.05.2001 - 1 ABR 39/00 -, a. a. O.; BAG 20.07.1999 - 1 ABR 66/98 -, a. a. O.; vgl. auch: BAG 25.01.2000 - 1 ABR 1/99 - AP Nr. 137 zu § 112 BetrVG 1972).
- BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 108/79
Mitbestimmungsrecht bezüglich Arbeits- und Ordnungsverhaltens
Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.05.2012 - 5 TaBV 2/12
Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats schon bei der Erstellung der Funktionsbeschreibung als möglicher Grundlage einer Leistungsbeurteilung gewährt § 94 Abs. 2 BetrVG aber gerade nicht (so ausdrücklich: BAG 14.01.1986 - 1 ABR 82/83 - DB 1986, 1286; vgl. auch: BAG 24.11.1981 - 1 ABR 108/79 - DB 1982, 1116). - BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99
Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über einen Sozialplan
Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.05.2012 - 5 TaBV 2/12
Hat die Einigungsstelle diesen Rechtsrahmen überschritten und spricht sie dem Betriebsrat mehr Mitbestimmungsrechte zu, als ihm nach dem Betriebsverfassungsgesetz zustehen, ist der entsprechende Einigungsstellenspruch rechtsunwirksam (…BAG 15.05.2001 - 1 ABR 39/00 -, a. a. O.;… BAG 20.07.1999 - 1 ABR 66/98 -, a. a. O.; vgl. auch: BAG 25.01.2000 - 1 ABR 1/99 - AP Nr. 137 zu § 112 BetrVG 1972).
- BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 49/12
Betriebsrat - allgemeine Beurteilungsgrundsätze - Überprüfbarkeit eines …
Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. Mai 2012 - 5 TaBV 2/12 - aufgehoben.
Rechtsprechung
LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hamburg
§ 37 Abs 6 S 1 BetrVG, § 40 Abs 1 BetrVG, § 76 BetrVG
Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung zu Verfahren der Gefährdungsbeurteilung - keine Einschränkung des Beurteilungsspielraums bei Vorhandensein von Experten in Einigungsstelle - IWW
- Wolters Kluwer
Freistellung von Schulungskosten für Seminarteilnahme zu Themen des Arbeitsschutzes bei laufendem Einigungsstellenverfahren
- rechtsportal.de
Freistellung von Schulungskosten für Seminarteilnahme zu Themen des Arbeitsschutzes bei laufendem Einigungsstellenverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 01.12.2011 - 15 BV 18/11
- LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12
- BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07
Betriebsratsmitglied - Schulungskosten
Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12
Kosten, die durch die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sind dann vom Arbeitgeber zu tragen, wenn das durch die Schulung vermittelte Wissen als für die Betriebsratsarbeit erforderlich anzusehen ist (BAG, Beschl. v. 19. März. 2008, Az. 7 ABR 2/07, Juris).Soweit es sich dabei nicht um die Vermittlung von sogenannten "Grundkenntnissen" handelt, muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die auf der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (BAG, Beschl. v. 19. März 2008, Az. 7 ABR 2/07, Juris;… BAG, Urt. v. 7. Mai 2008, Az. 7 AZR 90/07, AP Nr. 145 zu § 37 BetrVG 1972).
- BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 42/10
Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG - Unterweisung zum …
Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12
Die Einigungsstelle kann deshalb ihren Regelungsauftrag nur vollständig erfüllen, wenn sie die konkreten Gefahren am Arbeitsplatz in den Blick nimmt und hiervon ausgehend konkrete, arbeitsplatzbezogene Bestimmungen beschließt (BAG, 8. November 2011 - 1 ABR 42/10 - BB 2012, 768, juris). - BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 87/87
Beauftragung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat mit einem Referat für …
Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12
Folgende Rechtsgrundsätze liegen zugrunde: Nach § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber diejenigen Kosten zu tragen, die für die Durchführung der Betriebsratsarbeit erforderlich sind (BAG, Beschl. v. 19. April 1989, Az. 7 ABR 87/87, E 61, 333).
- BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 26/88
Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme kurz vor Ende der Amtszeit
Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12
Für die Frage, ob die konkreten Aufgaben des einzelnen Betriebsratsmitgliedes seine Schulung erforderlich machen, ist darauf abzustellen, ob nach den Verhältnissen des einzelnen Betriebes Fragen anstehen oder absehbar in naher Zukunft anstehen werden, die der Beteiligung des Betriebsrates unterliegen und für die im Hinblick auf den Wissensstand des Betriebsrats eine Schulung eines Betriebsratsmitgliedes gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Aufgabenverteilung im Betriebsrat erforderlich erscheint, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (BAG, Beschl. v. 7. Juni 1989, Az. 7 ABR 26/88, E 62, 74). - BAG, 10.11.1993 - 7 ABR 68/92
Betriebsrat: Schulung - neues Computersystem - Zeitpunkt der Erforderlichkeit
Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12
Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Beschlussfassung des Betriebsrates (BAG, Beschl. v. 10. November 1993, Az. 7 ABR 68/92, Juris). - BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 43/93
Elementare Verfahrensgrundsätze der Einigungsstelle
Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12
Sowohl die Belange des Betriebs wie der betroffenen Arbeitnehmer sollen angemessen berücksichtigt werden (BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - AP Nr. 51 zu § 76 BetrVG 1972). - BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 55/94
Schulung durch einen gewerkschaftsnahen gemeinnützigen Verein
Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (28.06.1995 - 7 ABR 55/94 - AP Nr. 48 zu § 40 BetrVG 1972 mwN., juris) zählen zu den Kosten der Tätigkeit des Betriebsrats auch die Schulungskosten seiner Mitglieder. - BAG, 07.05.2008 - 7 AZR 90/07
Betriebsrat - Schulungsveranstaltung - Erforderlichkeit
Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12
Soweit es sich dabei nicht um die Vermittlung von sogenannten "Grundkenntnissen" handelt, muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die auf der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (BAG, Beschl. v. 19. März 2008, Az. 7 ABR 2/07, Juris; BAG, Urt. v. 7. Mai 2008, Az. 7 AZR 90/07, AP Nr. 145 zu § 37 BetrVG 1972). - LAG Nürnberg, 01.09.2009 - 6 TaBV 18/09
Betriebsratsschulung - Erforderlichkeit - Beurteilungsspielraum - …
Auszug aus LAG Hamburg, 18.07.2012 - 5 TaBV 2/12
Hierzu gehört die Prüfung anhand der Ausschreibungen, ob eine früher besuchte Schulung nicht dieselben oder ähnliche Kenntnisse vermittelt hat (LAG Nürnberg, Beschl. v. 01. September 2009, Az. 6 TaBV 18/09, Juris).
- BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12
Schulungskosten eines Betriebsratsmitglieds
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 18. Juli 2012 - 5 TaBV 2/12 - aufgehoben.