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   OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05   

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OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05 (https://dejure.org/2006,7600)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.08.2006 - 5 U 154/05 (https://dejure.org/2006,7600)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. August 2006 - 5 U 154/05 (https://dejure.org/2006,7600)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes bei der Bewertung von Dienstleistungen innerhalb einer gemischten Schenkung zugunsten des Alleinerben

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2303 BGB; § 2311 BGB
    Pflichtteilsberechnung anhand von Bestand und Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Eintretens des Erbfalls; Bestimmung des Verkehrswerts eines Hauses auf Grund eines erzielten Kaufpreises; Orientierung der Bewertung von Nachlassgegenständen am tatsächlich erzielten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtteilsberechnung anhand von Bestand und Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Eintretens des Erbfalls; Bestimmung des Verkehrswerts eines Hauses auf Grund eines erzielten Kaufpreises; Orientierung der Bewertung von Nachlassgegenständen am tatsächlich erzielten ...

  • Judicialis

    BGB § 2325

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2325
    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Kein Inflationsausgleich bei Bewertung in der Vergangenheit erbrachter Dienstleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Oldenburg, 04.06.1996 - 5 U 27/96

    Bewertung von Leistung und Gegenleistung durch die Vertragsparteien; Vertragliche

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Grundsätzlich ist es zunächst Sache der Vertragsparteien, Leistung und Gegenleistung zu bewerten und danach festzulegen (Senat, NJW-RR 1997, S. 263, 264. FamRZ 1998, S. 516, 516. Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2325 Rdnr. 19).

    Dabei sind die Parteien nicht gehindert, bereits in der Vergangenheit erbrachte Leistungen als Gegenleistungen anzuerkennen (Senat, NJW-RR 1997, S. 263, 264).

    Ist bei einem Vertrag, durch den wesentliche Vermögensteile einem anderen zugewendet werden, ein auffallendes, grobes Missverhältnis zwischen den - bei verständiger und den Umständen nach noch vertretbarer Beurteilung - zugrunde zu legenden Werten von Leistung und Gegenleistung festzustellen, dann ist im Einklang mit der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass die Vertragsparteien dies erkannt haben und sich in Wahrheit über die Unentgeltlichkeit der Bereicherung einig waren (Bundesgerichtshof NJW 1981, S. 1956. Senat, NJW-RR 1997, S. 263, 264. FamRZ 1998, S. 516, 516. Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2325 Rdnr. 19).

  • OLG Oldenburg, 01.07.1997 - 5 U 23/97

    Vorliegen einer Schenkung oder Teilschenkung bei Grundstücksübertragung gegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Grundsätzlich ist es zunächst Sache der Vertragsparteien, Leistung und Gegenleistung zu bewerten und danach festzulegen (Senat, NJW-RR 1997, S. 263, 264. FamRZ 1998, S. 516, 516. Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2325 Rdnr. 19).

    Ist bei einem Vertrag, durch den wesentliche Vermögensteile einem anderen zugewendet werden, ein auffallendes, grobes Missverhältnis zwischen den - bei verständiger und den Umständen nach noch vertretbarer Beurteilung - zugrunde zu legenden Werten von Leistung und Gegenleistung festzustellen, dann ist im Einklang mit der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass die Vertragsparteien dies erkannt haben und sich in Wahrheit über die Unentgeltlichkeit der Bereicherung einig waren (Bundesgerichtshof NJW 1981, S. 1956. Senat, NJW-RR 1997, S. 263, 264. FamRZ 1998, S. 516, 516. Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2325 Rdnr. 19).

  • BGH, 23.02.1965 - VI ZR 281/63

    Verjährung der Ansprüche eines Kindes gegenüber seinen Eltern wegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn Dienstleistungen zunächst nicht unentgeltlich, sondern in der erkennbaren Absicht künftiger Entlohnung erbracht worden sind (dazu Keim, FamRZ 2004, S. 1081, 1083 f.. Münchener Kommentar-Kollhosser, a.a.O., § 516 Rdnr. 21. Oberlandesgericht Düsseldorf, NJW-RR 2001, S. 1518, 1519) - was etwa auch dann anzunehmen ist, wenn die Dienste aufgrund des Versprechens künftiger Erbeinsetzung geleistet worden sind (vgl. Bundesgerichtshof NJW 1965, S. 1224).

    aaa.) Wäre die Übertragung des Gaststättengrundstückes unterblieben, hätte der Beklagte von der Erblasserin für die geleisteten Dienste eine Vergütung in Höhe der üblichen Vergütung (§ 612 Abs. 2 BGB) nach dem Wert der Leistung zum Zeitpunkt ihrer Erbringung begehren können (vgl. Bundesgerichtshof NJW 1965, S. 1224, 1224 f.. Palandt-Sprau, a.a.O., § 812 Rdnr. 92. Münchener Kommentar v. Sachsen Gessaphe, BGB , 4.A., § 1619 Rdnr. 27 ff.. Staudinger-Lorenz, BGB, 13. Bearb. (1999), § 812 Rdnr. 107. RGRK-Heimann-Trosien, BGB, 12.A., § 812 Rdnr. 93. Dabei ist unerheblich, ob der Vergütungsanspruch für die in der Vergangenheit erbrachten Dienstleistungen auf § 611 f. BGB oder auf Bereicherungsrecht (§ 812 Abs. 1 S. 2 HS 2 BGB) gestützt wird: Denn im Fall eines Bereicherungsanspruchs erschiene es unangemessen, dem Gläubiger "Wertsteigerungen" durch die Wahl eines späteren Berechnungszeitpunktes zugute kommen zu lassen, obwohl sich diese im Vermögen des Bereicherungsschuldners nicht niederschlagen konnten (Münchener KommentarLieb, BGB , 4.A., § 818 Rdnr. 57).

  • BGH, 26.03.1981 - IVa ZR 154/80

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ergänzung des Pflichtteils -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Ist bei einem Vertrag, durch den wesentliche Vermögensteile einem anderen zugewendet werden, ein auffallendes, grobes Missverhältnis zwischen den - bei verständiger und den Umständen nach noch vertretbarer Beurteilung - zugrunde zu legenden Werten von Leistung und Gegenleistung festzustellen, dann ist im Einklang mit der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass die Vertragsparteien dies erkannt haben und sich in Wahrheit über die Unentgeltlichkeit der Bereicherung einig waren (Bundesgerichtshof NJW 1981, S. 1956. Senat, NJW-RR 1997, S. 263, 264. FamRZ 1998, S. 516, 516. Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2325 Rdnr. 19).
  • BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94

    Beweislast des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der Unentgeltlichkeit einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Behauptet der Zuwendungsempfänger eine derartige Vereinbarung mit dem Erblasser, hat er zunächst substantiiert die von dem Pflichtteilsberechtigten behauptete Unentgeltlichkeit zu bestreiten (Bundesgerichtshof NJW-RR 1996, S. 705, 706).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1995 - 9 U 71/95

    Entgeltlichkeit einer Grundstücksüberlassung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Die Erblasserin hat sich also dem Beklagten gegenüber nicht etwa unabhängig von den konkreten Leistungen erkenntlich zeigen, sondern diesem vielmehr die für seine Dienste versprochene Gegenleistung zukommen lassen wollen - was gegen die Annahme einer lediglich belohnenden Schenkung spricht (vgl. dazu Oberlandesgericht Düsseldorf, DNotZ 1996, S. 652, 653 f.).
  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94

    Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Diese Fassung des Übergabevertrages hindert die Annahme einer entgeltlichen Zuwendung jedoch nicht (Bundesgerichtshof NJW 1995, S. 1349, 1350) - worauf bereits das Landgericht zu Recht hingewiesen hat.
  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 52/90

    Pflichtteilsberechnung bei Grundstücksverkauf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Denn nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich die Bewertung von Nachlassgegenständen am tatsächlich erzielten Verkaufpreis zu orientieren, wenn diese bald nach dem Erbfall veräußert werden (Bundesgerichtshof NJW-RR 1993, S. 131, 131. NJW-RR 1991, S. 900, 901).
  • BGH, 14.10.1992 - IV ZR 211/91

    Rückwirkende Neubestimmung des Verkehrswertes von Nachlaßgrundstücken zugunsten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    Denn nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich die Bewertung von Nachlassgegenständen am tatsächlich erzielten Verkaufpreis zu orientieren, wenn diese bald nach dem Erbfall veräußert werden (Bundesgerichtshof NJW-RR 1993, S. 131, 131. NJW-RR 1991, S. 900, 901).
  • BGH, 14.11.1973 - IV ZR 147/72

    Ermittlung des Anfangsvermögens; Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
    So hat der Bundesgerichtshof im Rahmen des Zugewinnausgleichsanspruchs eine Berücksichtigung der Geldentwertung für angezeigt gehalten, weil lediglich ein scheinbarer Vermögenszuwachs vorliege, wenn bei der Differenzrechnung Anfangs und Endvermögen mit einem äußerlich gleichen, in Wahrheit aber unterschiedlichen Maßstab bewertet werden (BGHZ 61, S. 385, 388).
  • BGH, 04.07.1975 - IV ZR 3/74

    Ausgleich von Zuwendungen unter Abkömmlingen. Kaufkraftschwund

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - 9 U 136/00

    Rechtsnatur der unentgeltlichen Zurverfügungstellung einer Wohnung

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   OLG Jena, 22.11.2005 - 5 U 154/05   

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https://dejure.org/2005,56857
OLG Jena, 22.11.2005 - 5 U 154/05 (https://dejure.org/2005,56857)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.11.2005 - 5 U 154/05 (https://dejure.org/2005,56857)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. November 2005 - 5 U 154/05 (https://dejure.org/2005,56857)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.1953 - IV ZR 242/52

    Sicherungsübereignung. Gläubigergefährdung

    Auszug aus OLG Jena, 22.11.2005 - 5 U 154/05
    Denn jeder Sanierungskredit schließt die Möglichkeit ein, dass er sich letztlich als Ursache einer Konkursverzögerung darstellt (BGHZ 10, 228; vgl. zum Ganzen Schimansky a.a.O., § 85, Rn. 116, 117).
  • BGH, 16.04.1964 - III ZR 182/63

    Amtshaftung bei Teilnahme am allgemeinen Verkehr

    Auszug aus OLG Jena, 22.11.2005 - 5 U 154/05
    Ob ein bestimmtes Verhalten als Ausübung eines öffentlichen Amtes anzusehen sei, bestimme sich nach ständiger Rechtsprechung des BGH und des Bundesverwaltungsgerichtes danach, ob die eigentliche Zielsetzung der Tätigkeit dem hoheitlichen Bereich zuzurechnen sei und ob zwischen dieser Zielsetzung und der schädigenden Handlung ein derartiger äußerer und innerer Zusammenhang bestehe, dass die Handlung ebenfalls noch als dem Bereich hoheitlicher Betätigung angehörend angesehen werden müsse (so z. B. BGHZ 42, 176).
  • BGH, 25.04.1996 - I ZR 82/94

    Großimporteur - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Jena, 22.11.2005 - 5 U 154/05
    Damit müsse sich die Beklagte die Geltendmachung der unberechtigten Abwertungsforderung durch die C. gegen die P.-G. in K. zurechnen lassen, zumindest nach den §§ 31, 89 und 831 BGB, und zwar auch dann, wenn es sich um Aufgaben im fiskalischen Geschäftsbereich gehandelt habe (BGH NJW 1996, 3280).
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