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   OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 343/12   

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https://dejure.org/2013,17539
OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 343/12 (https://dejure.org/2013,17539)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.03.2013 - 5 U 343/12 (https://dejure.org/2013,17539)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. März 2013 - 5 U 343/12 (https://dejure.org/2013,17539)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 242 BGB, Nr 1.3 AUB 2002, Nr 1.4 AUB 2002, Nr 2.1.1.1 AUB 2002
    Private Unfallversicherung: Gesundheitsschädigung eines Kfz-Fahrers durch ruckartige Kopfbewegung wegen einer Sonnenlichtblendung als Unfall; Berufung auf Fristversäumnis zur Feststellung der ärztlichen Invalidität nach Zusage der Einholung eines ärztlichen Gutachtens ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Unfalls in der privaten Unfallversicherung; Einhaltung der Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität bei Beauftragung eines Sachverständigen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 178
    Die Wahrnehmung von Sonnenstrahlen und das ruckartige Abwenden des Kopfes stellen kein Unfallereignis dar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 178
    Begriff des Unfalls in der privaten Unfallversicherung; Einhaltung der Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität bei Beauftragung eines Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Unfall im Sinne der AUB 2002 bei ruckartigem Abwenden des Kopfes infolge von Sonnenstrahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 101
  • VersR 2014, 1202
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Hamm, 11.06.1975 - 20 U 358/74
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 343/12
    Vielmehr kann genügen, dass es eine Gesundheitsschädigung durch sinnliche Wahrnehmungen oder seelische Eindrücke (Schockwirkung) herbeiführt (BGH, Urt. v. 19.4.1972 - IV ZR 50/71 - VersR 1972, 582; im dort entschiedenen Fall war das den Gesundheitsschaden auslösende Ereignis das Zertrümmern einer Windschutzscheibe durch einen Stein; siehe auch OLG Hamm, VersR 1976, 336; Dörner in: MünchKommVVG, 2011, § 178 Rdn. 63; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, AUB 2010 Ziff. 1, Rdn. 29).

    Die ursprüngliche Eigenbewegung wird unter diesem Gesichtspunkt etwa dann zum Unfall, wenn jemand über ein Hindernis stürzt, mit dem Fuß an einer Bordsteinkante umknickt (OLG Hamm, VersR 1976, 336) oder infolge einer Unebenheit stolpert (siehe OLG Celle, r+s 2011, 346, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Das bloße Nacheinander der Wahrnehmung eines beliebigen Zustands der Außenwelt oder seiner Veränderung und einer durch ihn - wenn auch im Sinne einer condicio sine qua non - veranlassten Reaktion begründet noch keinen relevanten Wirkungs- und Zurechnungszusammenhangs (OLG Naumburg, VersR 2013, 229: 51: für einen Unfall sei nicht ausreichend, dass überhaupt ein äußeres Ereignis auf den Verletzten einwirke; OLG Hamm, VersR 1976, 336: keine plötzliche Einwirkung auf den Körper, wenn jemand vor herannahenden Kraftfahrzeugen noch rasch über die Straße eilen wolle; zum Fehlschluss vom "post hoc" auf das propter hoc" auch Grewing, VersR 1973, 8).

    Das impliziert die Annahme einer gewissen Irregularität (OLG Hamm, VersR 1976, 336, spricht von einem "Moment des Unerwarteten und Unentrinnbaren").

  • BGH, 19.04.1972 - IV ZR 50/71

    Ersatz von Folge(Schock)schäden in der privaten Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 343/12
    Vielmehr kann genügen, dass es eine Gesundheitsschädigung durch sinnliche Wahrnehmungen oder seelische Eindrücke (Schockwirkung) herbeiführt (BGH, Urt. v. 19.4.1972 - IV ZR 50/71 - VersR 1972, 582; im dort entschiedenen Fall war das den Gesundheitsschaden auslösende Ereignis das Zertrümmern einer Windschutzscheibe durch einen Stein; siehe auch OLG Hamm, VersR 1976, 336; Dörner in: MünchKommVVG, 2011, § 178 Rdn. 63; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, AUB 2010 Ziff. 1, Rdn. 29).

    Das ändert aber nichts daran, dass nach der Formulierung der Ziffer 1.3 AUB 2002 aber doch irgendein physischer Wirkungszusammenhang bestehen muss, weil nur dann das Ereignis eine Gesundheitsschädigung "durch" eine sinnliche Wahrnehmung herbeiführt (siehe die Formulierung in BGH, Urt. v. 19.4.1972 - IV ZR 50/71 - VersR 1972, 582).

    Solche Konstellationen wurden in der Rechtsprechung vielfach entschieden und Unfälle etwa bejaht, wenn das Erschrecken über ein wahrgenommenes äußeres Ereignis zum Tod führte (Auflistung bei Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, AUB 2010 Ziffer 5, Rdn. 6; ferner in BGH, Urt. v. 19.4.1972 - IV ZR 50/71 - VersR 1972, 582).

  • OLG Naumburg, 19.04.2012 - 4 U 37/10

    Private Unfallversicherung: Treuwidrige Berufung auf die Nichteinhaltung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 343/12
    Das Geschehen nahm Unfallcharakter auch nicht dadurch an, dass die ursprünglich planmäßige Bewegung von außen störend beeinflusst worden und außer Kontrolle geraten wäre (vgl. BGH, Urt. v. 28.1.2009 - IV 2R 6/08 - VersR 2009, 492; OLG Naumburg, VersR 2013, 229; OLG Karlsruhe, zfs 2012, 157).

    Das bloße Nacheinander der Wahrnehmung eines beliebigen Zustands der Außenwelt oder seiner Veränderung und einer durch ihn - wenn auch im Sinne einer condicio sine qua non - veranlassten Reaktion begründet noch keinen relevanten Wirkungs- und Zurechnungszusammenhangs (OLG Naumburg, VersR 2013, 229: 51: für einen Unfall sei nicht ausreichend, dass überhaupt ein äußeres Ereignis auf den Verletzten einwirke; OLG Hamm, VersR 1976, 336: keine plötzliche Einwirkung auf den Körper, wenn jemand vor herannahenden Kraftfahrzeugen noch rasch über die Straße eilen wolle; zum Fehlschluss vom "post hoc" auf das propter hoc" auch Grewing, VersR 1973, 8).

  • OLG Saarbrücken, 08.05.1996 - 5 U 508/95

    Feststellung der Invalidität bei Hautverbrühung eines Kindes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 343/12
    Macht der Versicherungsnehmer, ohne eine ärztliche Bescheinigung zu einer dauerhaften Beeinträchtigung vorzulegen, Invalidität geltend und setzt der Versicherer ihn davon in Kenntnis, dass er selbst - noch innerhalb der 15-Monatsfrist - ein ärztliches Gutachten einhole, um die Frage eines Dauerschadens und seiner Unfallbedingtheit zu überprüfen, so hat der Versicherungsnehmer keine Veranlassung zu der Annahme, er müsse sich unbeschadet dessen seinerseits um eine fristgerechte Feststellung kümmern (siehe BGH, Urt. v. 23.2.2005 - IV ZR 273/03 - VersR 2005, 639; BGH, Urt. v. 30.11.2005 - IV ZR 154/04 - VersR 2006, 352; Senat, Urt. v. 16.2.2011 - 5 U 147/09 - und Urt. v. 8.5.1996 - 5 U 508/95 - VersR 1997, 956; Rixecker in: Römer/Langheid, VVG, 3. Aufl. 2012, § 186 Rdn. 10).

    Er darf sich unter solchen Umständen darauf verlassen, dass der Versicherer die Leistung einer Invaliditätsentschädigung jedenfalls nicht wegen Versäumung der 15-Monatsfrist ablehnen werde (vgl. Senat, Urt. v. 8.5.1996 - 5 U 508/95 - VersR 1997, 956).

  • OLG Köln, 30.11.1989 - 5 U 71/89

    Leistungen aus einer Unfallversicherung bei Kreislaufzusammenbruch mit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 343/12
    Sie kann ihrer Art nach im Grundsatz beliebig sein (Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2012, AUB 2010 Ziffer 1, Rdn. 20; Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, § 178 Rdn. 3; OLG Köln, r+s 1990, 33).

    Verändert jemand aus eigenem Antrieb seine physische Position oder Haltung, wirkt nichts von außen auf ihn ein, es sei denn, ein äußerer Einfluss tritt hinzu und stört den "programmgemäßen" Bewegungsablauf (siehe BGH, Urt. v. 23.11.1988 - IVa ZR 38/88 - VersR 1989, 73; OLG Köln, r+s 1990, 33; zur Abgrenzung der Eigenbewegung zum Unfall Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, § 178 VVG Rdn. 4; siehe auch Dörner in: MünchKommVVG, 2011, § 178 Rdn. 66-71).

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 343/12
    Die Klausel ist wirksam und aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen, verständigen Versicherungsnehmers dahin auszulegen, dass der Versicherer nur für solche Gesundheitsschäden Versicherungsschutz gewähren möchte, die auf eine körperlich/organische Betroffenheit durch den Unfall zurückzuführen sind (siehe BGH, Urt. v. 23.6.2004 - IV ZR 130/03 - VersR 2004, 1039).
  • BGH, 28.01.2009 - IV ZR 6/08

    Begriff des Unfalls in der privaten Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 343/12
    Das Geschehen nahm Unfallcharakter auch nicht dadurch an, dass die ursprünglich planmäßige Bewegung von außen störend beeinflusst worden und außer Kontrolle geraten wäre (vgl. BGH, Urt. v. 28.1.2009 - IV 2R 6/08 - VersR 2009, 492; OLG Naumburg, VersR 2013, 229; OLG Karlsruhe, zfs 2012, 157).
  • OLG Celle, 15.01.2009 - 8 U 131/08

    Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers für einen Sturz beim Skifahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 343/12
    Nach herrschender Ansicht betrifft der Ausschluss nicht nur krankhafte psychische Folgen eines Unfallereignisses (unfallbedingte Fehlverarbeitung), sondern auch die Fälle, in denen die erste Einwirkung von außen auf psychischem Wege (etwa Schreck, Angst, Erregung) vermittelt wurde (BGH, Urt. v. 19.3.2003 - IV ZR 283/02 - VersR 2003, 634; Knappmann, Anm. zu OLG Celle, VersR 2009, 1652; siehe auch; Kessal-Wulf, r+s 2008, 313; Knappmann, VersR 2011, 324, und in: Prölss/Martin, 28. Aufl. 2010, AUB 2008 Nr. 5. Rdn. 68; Schwintowski, NVersZ 2002, 395).
  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 283/02

    Begriff der psychischen Reaktion in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 343/12
    Nach herrschender Ansicht betrifft der Ausschluss nicht nur krankhafte psychische Folgen eines Unfallereignisses (unfallbedingte Fehlverarbeitung), sondern auch die Fälle, in denen die erste Einwirkung von außen auf psychischem Wege (etwa Schreck, Angst, Erregung) vermittelt wurde (BGH, Urt. v. 19.3.2003 - IV ZR 283/02 - VersR 2003, 634; Knappmann, Anm. zu OLG Celle, VersR 2009, 1652; siehe auch; Kessal-Wulf, r+s 2008, 313; Knappmann, VersR 2011, 324, und in: Prölss/Martin, 28. Aufl. 2010, AUB 2008 Nr. 5. Rdn. 68; Schwintowski, NVersZ 2002, 395).
  • OLG Saarbrücken, 15.12.2004 - 5 U 752/03

    Privaten Unfallversicherung: Versicherungsschutz für die Meniskusverletzung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 343/12
    Soweit der Senat einen Unfall für eine besondere Konstellation einer Kausalkette zwischen Sinneseindruck, Eigenbewegung und Gesundheitsschaden mit Urteil vom 15.12.2004 (5 U 752/03, VersR 2005, 1276) bejaht hat, ist der vom Kläger behauptete Sachverhalt ihr nicht vergleichbar.
  • OLG Celle, 05.03.2009 - 8 U 193/08

    Wirksamkeit der AUB 2000 hinsichtlich der Bestimmung einerFrist zur Feststellung

  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen in der privaten

  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 154/04

    Berufung des Versicherers auf die nicht rechtzeitige Feststellung der Invalidität

  • BGH, 06.07.2011 - IV ZR 29/09

    Unfallversicherung: Verletzung durch Aufprall auf den Boden bei einem Sturz auf

  • BGH, 23.11.1988 - IVa ZR 38/88

    Bandscheibenvorfall - Unfalldefinition - Wirbelsäule

  • OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 265/03

    Unfallversicherung: Gesundheitsbeeinträchtigungen durch einen auf Grund eines

  • BGH, 15.02.1962 - II ZR 95/60
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2022 - 5 U 107/21

    Risikoausschluss für Leistungen aus einer Unfallversicherung; Unfall aufgrund

    Denn für die Frage, ob die Einwirkung "von außen" erfolgt, ist allein dasjenige Ereignis in den Blick zu nehmen, das die Gesundheitsbeschädigung unmittelbar herbeiführt; nicht entscheidend sind demgegenüber die Ursachen, auf denen dieses Ereignis seinerseits beruht (BGH, Urteil vom 6. Juli 2011 - IV ZR 29/09, VersR 2011, 1135; Senat, Urteil vom 13. März 2013 - 5 U 343/12, VersR 2014, 1202; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG 31. Aufl. § 178 Rn. 4).
  • LG Waldshut-Tiengen, 31.05.2016 - 1 O 14/16

    Private Unfallversicherung: Anforderungen an eine Invaliditätsfeststellung;

    e) Im Übrigen hat der Kläger bis zuletzt keine entsprechende ärztliche Feststellung weitergehender Invalidität beigebracht (ebenso für dieses Erfordernis OLG Hamm, r+s 2007, 74; OLG Rostock, BeckRS 2009, 12021; Knappmann, in: Prölss/Martin, § 186 VVG Rn. 4; Mangen, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, § 47 Rn. 170; Hugemann, in: Staudinger u.a., Fachanwalts-Kommentar, § 186 VVG Rn. 12; Rüffer, in: Rüffer u.a., § 186 VVG Rn. 6; für einen Sonderfall a.A. OLG Saarbrücken, r+s 2015, 35).
  • OLG Stuttgart, 21.10.2021 - 7 U 10/21

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Vertrag über eine

    Deshalb ist es dem Beklagten zumindest nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, sich auf eine fehlende ärztliche Feststellung der Invalidität zu berufen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.03.2013 - 5 U 343/12 -, VersR 2014, 1202, Rn. 44).
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   OLG Saarbrücken, 26.03.2013 - 5 U 343/12   

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OLG Saarbrücken, 26.03.2013 - 5 U 343/12 (https://dejure.org/2013,39607)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.03.2013 - 5 U 343/12 (https://dejure.org/2013,39607)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. März 2013 - 5 U 343/12 (https://dejure.org/2013,39607)
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