Rechtsprechung
OLG Köln, 23.07.1997 - 5 U 44/97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Beweislastumkehr schwerer Behandlungsfehler
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweislastumkehr zu Lasten einer Klinik nach den zu schweren Behandlungsfehlern entwickelten Grundsätzen bei einer Zwillingsgeburt im Jahre 1984 aus Beckenendlage und Querlage in der 31. Schwangerschaftswoche und einer unzureichende Überwachung des Geburtsfortschrittes ...
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 847
Volle Beweislastumkehr wegen schwerer Dokumentationsfehler L - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 823, 847; ZPO § 286
Beweislastumkehr bei schwerem Behandlungsfehler
Verfahrensgang
- LG Aachen, 23.01.1997 - 2 O 453/92
- OLG Köln, 23.07.1997 - 5 U 44/97
Papierfundstellen
- VersR 1998, 244
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.04.1991 - VI ZR 161/90
Beginn der Verjährung im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Köln, 23.07.1997 - 5 U 44/97
Handelt es sich dabei um grundlegende diagnostische Fehler, sind diese groben Behandlungsfehlern gleichzustellen (BGH NJW 1983, 333; NJW 1991, 2350). - BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80
Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der …
Auszug aus OLG Köln, 23.07.1997 - 5 U 44/97
Handelt es sich dabei um grundlegende diagnostische Fehler, sind diese groben Behandlungsfehlern gleichzustellen (BGH NJW 1983, 333; NJW 1991, 2350). - BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86
Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener …
Auszug aus OLG Köln, 23.07.1997 - 5 U 44/97
Nach der vom BGH entwickelten Rechtsprechung zur Verletzung von Befunderhebungs- und Befundsicherungsspflichten (grundlegend: BGH NJW 1987, 1482;… vgl. die weiteren Nachweise bei Steffen, Neue Entwicklungslinien zur BGH- Rechtsprechung, 6. Aufl., S. 212/213 sowie Geiß, Arzthaftpflichtrecht, 2. Aufl. S. 148/149, jeweils mit weiteren Nachweisen; Nixdorf VersR 1996, 160f) greifen zugunsten des Patienten Beweiserleichertungen bis hin zu einer Beweislastumkehr ein, wenn durch die Nichterhebung bzw. mangelnde Sicherung medizinisch unzweifelhaft gebotener Befunde die Aufklärung eines immerhin wahrscheinlichen Ursachenzusammenhanges zwischen ärztlichem Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden erschwert oder vereitelt wird und die Befundsicherung gerade wegen des erhöhten Risikos des in Frage stehenden Verlaufs geschuldet wird.
- BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98
Betrug bei Versicherungsverträgen; Schadenskompensation; Vermögensschaden; …
Sie waren nur "geliehenes" Kapital (vgl. HansOLG Hamburg, Urteil vom 9. September 1998 - 5 U 44/97 -).