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   OLG Zweibrücken, 07.08.2007 - 5 UF 163/06   

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https://dejure.org/2007,4899
OLG Zweibrücken, 07.08.2007 - 5 UF 163/06 (https://dejure.org/2007,4899)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.08.2007 - 5 UF 163/06 (https://dejure.org/2007,4899)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. August 2007 - 5 UF 163/06 (https://dejure.org/2007,4899)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderungsklage bzgl. des in einem Vergleich bei der Ehescheidung vereinbarten nachehelichen Unterhalts aufgrund geänderter finanzieller Verhältnisse; Anforderungen an eine Darlegung der Grundlagen eines abzuändernden Vergleichs sowie die Darlegung einer wesentlichen ...

  • Judicialis

    ZPO § 323

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 323; BGB § 313 Abs. 1
    Abänderungsklage gegen einen Unterhaltsvergleich - Schwerwiegende Veränderung der zugrunde gelegten Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beim Unterhalt kommt es nicht alleine auf das berufliche Einkommen an

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Für die Höhe von Unterhaltszahlungen ist nicht allein das berufliche Einkommen maßgebend

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterhaltszahlungen richten sich nicht nur nach der Höhe des Gehalts - Einkünfte aus vermietetem Wohnhaus fließen in Berechnung mit ein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1427
  • FamRZ 2007, 1998
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 16.11.2006 - 6 UF 29/06

    Selbstbehalt gegenüber Ehegatten bei minderjährigen Kindern -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.08.2007 - 5 UF 163/06
    Zu einem schlüssigen Klagevorbringen des Abänderungsklägers gehört neben der vollständigen Darstellung der Grundlagen des abzuändernden Titels auch die Darstellung der jetzt gegebenen Verhältnisse, aus denen eine wesentliche Veränderung der aktuellen gegenüber den bei Vergleichsschluss gegebenen Verhältnissen hergeleitet wird (vgl. OLG Saarbrücken, FuR 2007, 184; OLG Köln, FamRZ 2005, 1755; OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 815).
  • OLG Brandenburg, 26.02.2004 - 9 UF 138/03

    Zur Frage der Herabsetzung der nachehelichen Unterhaltsverpflichtung wegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.08.2007 - 5 UF 163/06
    Zu einem schlüssigen Klagevorbringen des Abänderungsklägers gehört neben der vollständigen Darstellung der Grundlagen des abzuändernden Titels auch die Darstellung der jetzt gegebenen Verhältnisse, aus denen eine wesentliche Veränderung der aktuellen gegenüber den bei Vergleichsschluss gegebenen Verhältnissen hergeleitet wird (vgl. OLG Saarbrücken, FuR 2007, 184; OLG Köln, FamRZ 2005, 1755; OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 815).
  • OLG Köln, 08.03.2005 - 4 WF 31/05

    Zu den Voraussetzungen für eine Abänderungsklage betreffend eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.08.2007 - 5 UF 163/06
    Zu einem schlüssigen Klagevorbringen des Abänderungsklägers gehört neben der vollständigen Darstellung der Grundlagen des abzuändernden Titels auch die Darstellung der jetzt gegebenen Verhältnisse, aus denen eine wesentliche Veränderung der aktuellen gegenüber den bei Vergleichsschluss gegebenen Verhältnissen hergeleitet wird (vgl. OLG Saarbrücken, FuR 2007, 184; OLG Köln, FamRZ 2005, 1755; OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 815).
  • BGH, 10.10.1984 - IVb ZR 12/83

    Nachhaltige Sicherung des nachehelichen Unterhalts bei Aufnahme einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.08.2007 - 5 UF 163/06
    Nicht ausreichend ist es dabei, nur einen oder mehrere unterhaltsrechtlich relevante Faktoren und deren Änderung darzustellen, weil dies bei der gebotenen saldierenden Betrachtungsweise (vgl. BGH, FamRZ 1985, 53, 56) keinen Abänderungsgrund hergibt.
  • OLG Bremen, 01.12.2008 - 4 WF 142/08

    Begrenzung des Trennungsunterhalts

    Erforderlich ist insoweit ein Vortrag zu den Einkünften des Klägers zum Zeitpunkt des Vergleichsschlusses im Verhältnis zu seinen derzeitigen Einkünften (OLG Zweibrücken, FamRZ 2007, 1998).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 30.06.2008 - 142 F 2233/08

    Nachehelichenunterhalt: Anspruch auf Aufstockungs- und Altersvorsorgeunterhalt

    Soweit die Beklagte mit Schriftsatz vom 21.5.2008 (Bd. II, B. 302 ff. d. A.) darauf hinweist, dass zur Schlüssigkeit der Abänderungsklage nach § 323 Abs. 1 ZPO unabdingbar auch die Tatsachengrundlage, d. h. die Darstellung der Vergleichsgrundlage gehört (Oelkers/Grün, Aktuelles Unterhaltsrecht von A - Z, 23. Lfg., Stand Februar 2008, Stichwort Abänderungsklage, S. 7 (1), ist das im Grundsatz zutreffend (OLG Zweibrücken, FamRZ 2007, 1998).
  • VG Kassel, 08.09.2009 - 7 K 549/06

    Unterhaltsbeitrag

    Die Anpassung an geänderte Umstände muss daher nach Möglichkeit unter Wahrung der dem Parteiwillen entsprechenden Grundlagen geschehen, wobei es sich im Einzelfall aus dem Parteiwillen auch ergeben kann, dass eine Anpassung an veränderte Umstände gänzlich ausgeschlossen sein sollte (vgl. zur Abänderung von Unterhaltsvereinbarungen infolge veränderter Umstände u. a. OLG Düsseldorf, U.v. 06.12.2007 - 7 UF 137/07 - FamRZ 2008, S. 1002 ff.; OLG Zweibrücken U.v. 07.08.2007 - 5 UF 163/06 - FamRZ 2007, S. 1998; U.v. 04.05.2007 - 2 UF 103/06 - FamRZ 2008, S. 14563 f.; Brandenburg.OLG U.v. 12.09.2006 - 10 UF 96/06 - juris - OLG Schleswig U.v. 16.09.2003 - 8 UF 110/02 - juris; OLG Stuttgart U.v. 11.08.1999 - 15 UF 131/99 - juris).
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