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   FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2015 - 5 V 2068/14   

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FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2015 - 5 V 2068/14 (https://dejure.org/2015,87)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.01.2015 - 5 V 2068/14 (https://dejure.org/2015,87)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Januar 2015 - 5 V 2068/14 (https://dejure.org/2015,87)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 191 Abs 1 S 1 AO, § 370 AO, § 71 AO, § 27 StGB, § 69 Abs 2 S 2 FGO
    Steuerhinterziehung im Fall des Verkaufs und der Verwendung von Kassenmanipulationssoftware - Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerhinterziehung im Fall des Verkaufs und der Verwendung von Kassenmanipulationssoftware; Inanspruchnahme des Gehilfen einer Steuerhinterziehung durch Haftungsbescheid

  • rabüro.de

    Zur Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch den Verkauf von Kassenmanipulationssoftware

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerhinterziehung im Fall des Verkaufs und der Verwendung von Kassenmanipulationssoftware

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerhinterziehung im Fall des Verkaufs und der Verwendung von Kassenmanipulationssoftware

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Manipulierbares Kassensystem - Hersteller haftet für Steuerhinterziehung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Hersteller bietet Kassensysteme mit Manipulationssoftware an - Haftung hinterzogener Steuern der Kunden?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Hersteller manipulierbarer Kassensysteme haften persönlich für hinterzogene Steuern ihrer Kunden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hersteller manipulierbarer Kassensysteme haften persönlich für hinterzogene Steuern ihrer Kunden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Lieferant einer Manipulationssoftware haftet für Steuerhinterziehung des Kunden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Haftung für manipulierbare Kassensysteme

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Hersteller manipulierbarer Kassensysteme haften persönlich für hinterzogene Steuern ihrer Kunden

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Haftung bei manipulierbaren Kassensystemen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zur Kassenmanipulation gehören manchmal zwei

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Programmverkäufer haftet für Steuerschulden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Verkauf von Kassenmanipulationssoftware

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Programmverkäufer haftet für Steuerschulden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hersteller einer Manipulationssoftware haftet für hinterzogene Steuern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer einer Firma, welche Manipulationssoftware herstellt und vertreibt, haftet für die vom Kunden dadurch hinterzogenen Steuern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hersteller manipulierbarer Kassensysteme haften persönlich für hinterzogene Steuern ihrer Kunden - Kassensystem ausdrücklich als völlig risikoloses Instrument zur Verkürzung von Steuern angeboten und verkauf

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 514 (Ls.)
  • BB 2015, 406
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2015 - 5 V 2068/14
    Als Hilfeleistung i.S. des § 27 StGB ist dabei grundsätzlich jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolges des Haupttäters objektiv fördert, ohne dass sie für den Erfolg selbst ursächlich sein muss (st. Rspr., vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 01.08.2000 5 StR 624/99, BStBl II 2001, 79).

    Unter dieser Voraussetzung ist der Vorsatz selbst dann nicht in Frage gestellt, wenn der Gehilfe dem Täter ausdrücklich erklärt, er missbillige die Haupttat (vgl. BFH-Urteil vom 21.01.2004 XI R 3/03, BStBl II 2004, 919 unter Hinweis auf das Urteil des BGH vom 01.08.2000, a.a.O.).

  • BFH, 26.02.1991 - VII R 3/90

    Vorprägung der Ermessensentscheidung der Behörde bei Vorliegen einer grob

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2015 - 5 V 2068/14
    Bei einer vorsätzlichen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist eine Haftungsinanspruchnahme nach den §§ 191, 71 AO auch ohne nähere Darlegung der Ermessenserwägungen im Haftungsbescheid oder in der Einspruchsentscheidung als ermessensgerecht nach § 102 FGO anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 26.02.1991 VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504).

    § 71 AO soll eine Schadensersatzpflicht in Höhe der verkürzten Beträge begründen (vgl. BFH-Urteil vom 26.02.1991 VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504).

  • BFH, 21.01.2004 - XI R 3/03

    Haftung: Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Lieferanten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2015 - 5 V 2068/14
    Unter dieser Voraussetzung ist der Vorsatz selbst dann nicht in Frage gestellt, wenn der Gehilfe dem Täter ausdrücklich erklärt, er missbillige die Haupttat (vgl. BFH-Urteil vom 21.01.2004 XI R 3/03, BStBl II 2004, 919 unter Hinweis auf das Urteil des BGH vom 01.08.2000, a.a.O.).
  • BFH, 16.06.2004 - I B 44/04

    Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht nach § 50 a EStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2015 - 5 V 2068/14
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes sind anzunehmen wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund des unstreitigen Sachverhalts, der gerichtsbekannten Tatsachen und der präsenten Beweismittel erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 16.6.2004 I B 44/04, BStBl. II 2004, 882).
  • BFH, 02.04.2009 - II B 157/08

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand bei Abschluss des Bauvertrags vor Wirksamwerden

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2015 - 5 V 2068/14
    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung, der der erkennende Senat folgt, ist auch bei Vorliegen einer unbilligen Härte eine Aussetzung der Vollziehung nur möglich, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheides nicht ausgeschlossen werden können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 02.11.2004 XI S 15/04, BFH/NV 2005, 490; vom 02.06.2005 III S 12/05, BFH/NV 2005, 1834; vom 02.04.2009 II B 157/08, BFH/NV 2009, 1146 und vom 26.10.2011 I S 7/11, BFH/NV 2012, 583).
  • BFH, 02.06.2005 - III S 12/05

    Zuständigkeit des BFH für AdV-Antrag, erneuter AdV-Antrag im Revisionsverfahren

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2015 - 5 V 2068/14
    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung, der der erkennende Senat folgt, ist auch bei Vorliegen einer unbilligen Härte eine Aussetzung der Vollziehung nur möglich, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheides nicht ausgeschlossen werden können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 02.11.2004 XI S 15/04, BFH/NV 2005, 490; vom 02.06.2005 III S 12/05, BFH/NV 2005, 1834; vom 02.04.2009 II B 157/08, BFH/NV 2009, 1146 und vom 26.10.2011 I S 7/11, BFH/NV 2012, 583).
  • BFH, 02.11.2004 - XI S 15/04

    Verlust-Feststellungsbescheid; Feststellungsverjährung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2015 - 5 V 2068/14
    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung, der der erkennende Senat folgt, ist auch bei Vorliegen einer unbilligen Härte eine Aussetzung der Vollziehung nur möglich, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheides nicht ausgeschlossen werden können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 02.11.2004 XI S 15/04, BFH/NV 2005, 490; vom 02.06.2005 III S 12/05, BFH/NV 2005, 1834; vom 02.04.2009 II B 157/08, BFH/NV 2009, 1146 und vom 26.10.2011 I S 7/11, BFH/NV 2012, 583).
  • BFH, 26.10.2011 - I S 7/11

    Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2015 - 5 V 2068/14
    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung, der der erkennende Senat folgt, ist auch bei Vorliegen einer unbilligen Härte eine Aussetzung der Vollziehung nur möglich, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheides nicht ausgeschlossen werden können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 02.11.2004 XI S 15/04, BFH/NV 2005, 490; vom 02.06.2005 III S 12/05, BFH/NV 2005, 1834; vom 02.04.2009 II B 157/08, BFH/NV 2009, 1146 und vom 26.10.2011 I S 7/11, BFH/NV 2012, 583).
  • BFH, 29.08.2001 - VII B 54/01

    Steuerhehlerei - Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Haftungsinanspruchnahme

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2015 - 5 V 2068/14
    Im Rahmen der Betätigung des Auswahl- und Entschließungsermessens besteht danach - insbesondere im Hinblick auf den Schadenersatzcharakter der Haftungsnormen - kein Grund, Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die sich aus der Größenordnung der Haftungsschuld im Vergleich zu den finanziellen Möglichkeiten des Haftungsschuldners ergeben (vgl. BFH-Beschluss vom 29.08.2001 VII B 54/01, juris).
  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Elektronische Kassensysteme sind durch Umprogrammierung in nahezu beliebiger Weise manipulierbar; von derartigen Manipulationsmöglichkeiten machen Teile der betrieblichen Praxis nach dem Erkenntnisstand des Senats durchaus Gebrauch (zu einem solchen Fall z.B. Beschluss des FG Rheinland-Pfalz vom 7. Januar 2015  5 V 2068/14; vgl. zum Ganzen auch Tz. 54 der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs 2003 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung, BTDrucks 15/2020, 197 f.).
  • FG Baden-Württemberg, 12.06.2018 - 8 K 501/17

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung gewerblicher Einkünfte - kein strukturelles

    Es bleibt --wie auch das von der Klägerin selbst angeführte Beispiel zeigt-- jedem Hersteller selbst überlassen, ob er eine Manipulationssoftware anbietet und sich damit möglicherweise dem Vorwurf der strafbaren Beihilfe zur Steuerhinterziehung aussetzt (vgl. dazu Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Januar 2015 5 V 2068/14, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst --DStRE-- 2016, 40).
  • FG Köln, 06.06.2018 - 15 V 754/18

    Ausschluss einer Sicherheitsleistung für geänderte Festsetzungen von

    Elektronische Kassensysteme sind durch Umprogrammierung in nahezu beliebiger Weise manipulierbar; von derartigen Manipulationsmöglichkeiten machen Teile der betrieblichen Praxis nach dem Erkenntnisstand des X. Senats des BFH durchaus Gebrauch (zu einem solchen Fall z.B. Beschluss des FG Rheinland-Pfalz vom 7. Januar 2015 5 V 2068/14; vgl. zum Ganzen auch Tz. 54 der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs 2003 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung, BTDrucks 15/2020, 197 f.).
  • VG Schleswig, 19.10.2020 - 4 B 32/20

    Gewerbesteuer - Haftungsbescheid

    Hilfeleistung ist jede Handlung, die die Herbeiführung des Taterfolgs des Haupttäters objektiv fördert, ohne dass sie für den Erfolg selbst ursächlich sein muss (FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07. Januar 2015 - 5 V 2068/14 -, juris, Rn. 30).
  • FG Niedersachsen, 10.05.2016 - 8 K 175/15

    Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen aufgrund einer fehlerhaften Buchführung im

    Elektronische Kassensysteme sind durch Umprogrammierung in nahezu beliebiger Weise manipulierbar; von derartigen Manipulationsmöglichkeiten machen Teile der betrieblichen Praxis nach dem Erkenntnisstand des Senats durchaus Gebrauch (zu einem solchen Fall z.B. Beschluss des FG Rheinland-Pfalz vom 7. Januar 2015 5 V 2068/14; vgl. zum Ganzen auch Tz. 54 der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs 2003 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung, BTDrucks 15/2020, 197 f.).
  • VG Schleswig, 19.10.2020 - 4 B 31/20

    Gewerbesteuer - Haftungsbescheid

    Hilfeleistung ist jede Handlung, die die Herbeiführung des Taterfolgs des Haupttäters objektiv fördert, ohne dass sie für den Erfolg selbst ursächlich sein muss (FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07. Januar 2015 - 5 V 2068/14 -, juris, Rn. 30).
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Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2015 - 5 V 2068/14   

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FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2015 - 5 V 2068/14 (https://dejure.org/2015,66625)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.02.2015 - 5 V 2068/14 (https://dejure.org/2015,66625)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - 5 V 2068/14 (https://dejure.org/2015,66625)
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Kurzfassungen/Presse

  • mgup-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Hersteller manipulierter Kassensysteme haften persönlich für hinterzogene Steuer ihrer Kunden

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