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   KG, 06.04.1999 - 5 W 12/99   

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https://dejure.org/1999,4324
KG, 06.04.1999 - 5 W 12/99 (https://dejure.org/1999,4324)
KG, Entscheidung vom 06.04.1999 - 5 W 12/99 (https://dejure.org/1999,4324)
KG, Entscheidung vom 06. April 1999 - 5 W 12/99 (https://dejure.org/1999,4324)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Streitwerts bei einer Klagehäufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 9 Abs. 2; GKG § 25 Abs. 3; ZPO § 3
    Streitwert bei Verfolgung eines identischen Unterlassungsbegehrens durch mehrere Kläger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 285
  • GRUR 1999, 1133
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95

    Verbandsinteresse - Streitwertbemessung

    Auszug aus KG, 06.04.1999 - 5 W 12/99
    Der Senat schließt sich der Auffassung an, daß bei einer Klagenhäufung, wenn mehrere Kläger ein identisches Unterlassungsbegehren verfolgen, keine Zusammenrechnung erfolgt, sondern vom höchsten Interesse eines Klägers auszugehen ist (vgl. BGH, GRUR 1998, 958 - "Verbandsinteresse" -).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Eine solche gemeinsame Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs hätte deutlich geringere Kosten verursacht, weil sich die Anwaltskosten bei einer gemeinsamen Geltendmachung nicht verdoppeln, sondern - sei es nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO (OLG Karlsruhe Rpfleger 2000, 184, 185; Traub, WRP 1999, 79 ff.; a.A. OLG Düsseldorf GRUR 2000, 825, jeweils für den Fall der Streitgenossenschaft auf der Passivseite), sei es durch eine Berücksichtigung bei der Streitwertbemessung (vgl. Teplitzky aaO Kap. 49 Rdn. 24; KG NJW-RR 2000, 285; OLG Stuttgart WRP 1988, 632) - nur in verhältnismäßig geringem Umfang erhöhen.
  • BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06

    Streitwertfestsetzung im Urteil - Bindungswirkung

    Auch widerspricht es dem Gesetzessinn nicht, wenn das Landesarbeitsgericht den Gebrauch des Ermessens dadurch näher konkretisiert sehen will, dass es eine Einzelbewertung verlangt, bei der von den Angaben der klagenden Partei auszugehen ist, die die wirtschaftliche Bedeutung ihres Interesses näher zu begründen habe (vgl. auch BGH 26. März 1997 - III ZR 296/96 - NJW-RR 1997, 884; KG Berlin 6. April 1999 - 5 W 12/99 - NJW-RR 2000, 285 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.11.2014 - 5 Ta 122/14

    Streitwertfestsetzung bei einer unbezifferten Feststellungsklage auf

    Er begründet aber ein wesentliches Indiz für die Höhe des Wertes des Streitgegenstandes, wenn die Angabe der Partei persönlich vor Kenntnis des Ausgangs des Rechtsstreits erfolgt (BGH 26. März 1997 - III ZR 296/96 - NJW-RR 1997, 884; KG 6. April 1999 - 5 W 12/99 - NJW-RR 2000, 285 f.; Stein/Jonas-Roth aaO § 2 Rn 96 mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.09.2006 - 3 Ta 159/06

    Abmahnung: Antrag auf Widerruf einer Abmahnung und Herausnahme aus der

    Ein wesentliches Indiz für die Höhe des Gegenstandswerts ist die Angabe der Partei persönlich vor Kenntnis des Ausgangs des Rechtsstreits (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26. März 1997 - III ZR 296/96 - NJW-RR 1997, 884; KG Berlin, Beschluss vom 06. April 1999 - 5 W 12/99 - NJW-RR 2000, 285 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.10.2009 - 5 Ta 103/09

    Streitwertfestsetzung - Abmahnung - Grundsätze des Ermessensspielraums

    Ein wesentliches Indiz für die Höhe des Gegenstandswerts ist die Angabe der Partei persönlich vor Kenntnis des Ausgangs des Rechtsstreits (BGH 26. März 1997 - III ZR 296/96 - NJW-RR 1997, 884; KG 6. April 1999 - 5 W 12/99 - NJW-RR 2000, 285 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.07.2006 - 3 Ta 125/06

    Streitwertfestsetzung - Bewertung eines Anspruchs auf Berichtigung eines

    Dabei gibt regelmäßig die noch vom Ausgang des Rechtsstreits unbeeinflusste Angabe in der Klage- oder Antragsschrift ein wertvolles Indiz für dieses maßgebende Interesse (vgl. etwa KG Berlin, Beschluss vom 06. April 1999 - 5 W 12/99 - NJW-RR 2000, 285 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.08.2010 - 5 Ta 141/10

    Streitwert - Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Widerruf und

    Ein wesentliches Indiz für die Höhe des Gegenstandswertes ist die Angabe der Partei persönlich vor Kenntnis des Ausgangs des Rechtsstreites (BGH 26. März 1997 - III ZR 296/96 - NJW-RR 1997, 884; KG 6. April 1999 - 5 W 12/99 - NJW-RR 2000, 285 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.03.2010 - 5 Ta 38/10

    Streitwert - Entfernung von sechs Abmahnungen aus der Personalakte - Feststellung

    Ein wesentliches Indiz für die Höhe des Gegenstandswertes ist die Angabe der Partei persönlich vor Kenntnis des Ausgangs des Rechtsstreites (BGH 26. März 1997 - III ZR 296/96 - NJW-RR 1997, 884; KG 6. April 1999 - 5 W 12/99 - NJW-RR 2000, 285 f.).
  • OLG Dresden, 16.05.2002 - 14 W 362/02

    Entscheidungserheblichkeit des wahren wirtschaftlichen Interesses des von einem

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  • OLG Dresden, 29.10.2001 - 14 W 1290/01

    Festsetzung des Streitwertes betreffend ein Verfahren bezüglich eines Verbots der

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