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   OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 5 W 142/11 - 61, 5 W 142/11   

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https://dejure.org/2011,21125
OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 5 W 142/11 - 61, 5 W 142/11 (https://dejure.org/2011,21125)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.06.2011 - 5 W 142/11 - 61, 5 W 142/11 (https://dejure.org/2011,21125)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - 5 W 142/11 - 61, 5 W 142/11 (https://dejure.org/2011,21125)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 160 Abs 3 Nr 7 ZPO, § 160 Abs 3 Nr 9 ZPO, § 162 Abs 1 ZPO, § 68 Abs 1 S 1 GKG, § 68 Abs 1 S 3 GKG
    Streitwertbemessung: Mehrwert bei einem Prozessvergleich mit Abgeltungsklausel

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert eines Vergleichs bei Abgeltung nicht rechtshängiger Ansprüche aus einem Unfallversicherungsvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert eines Vergleichs bei Abgeltung nicht rechtshängiger Ansprüche aus einem Unfallversicherungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 29.12.1997 - 6 U 80/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 5 W 142/11
    Diese Einschätzung wird im Übrigen auch durch die im Vergleich geregelte Kostenquote belegt, die genau dem Verhältnis der Klageforderung zum vereinbarten Zahlungsbetrag entspricht (zu dieser Erwägung als Argument gegen einen Vergleichsüberhang siehe auch OLG Hamm, r+s 1998, 193).
  • BGH, 23.10.1998 - LwZR 3/98

    Grundlage der Verkündung der Urteilsformel; Ersetzende Sachentscheidung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 5 W 142/11
    Das Protokoll beweist die Verkündung des Beschlusses (§ 165 Satz 1 ZPO i. V. m. § 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO; vgl. BGH, Urt. v. 23.10.1998 - LwZR 3/98 - NJW 1999, 794).
  • OLG Frankfurt, 12.03.2009 - 3 W 10/09

    Streitwertfestsetzung: (Nicht-)Berücksichtigung einbezogener Ansprüche gegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 5 W 142/11
    Nur selbstständige und zwischen den Parteien auch tatsächlich in Streit stehende Ansprüche sind, sofern sie vergleichsweise im Sinne gegenseitigen Nachgebens erledigt werden (zu diesem dem Vergleich begriffsimmanenten Erfordernis Meyer, GKG, 7. Auflage 2005, KV Nr. 1900, Rdn. 167) - hinzu zu addieren (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2009, 1079; Hartmann, Kostengesetze, 41. Auflage 2011, KV 1900, Rdn. 10).
  • OLG Saarbrücken, 06.09.2004 - 4 W 232/04

    Zur Bemessung des Streitwertes eines Vergleichs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 5 W 142/11
    Der Vergleichsbetrag allein ist nicht entscheidend, sondern die Frage, welcher Streit oder welche Ungewissheit der Parteien beigelegt worden ist (OLG Saarbrücken, MDR 2005, 179).
  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 5 W 142/11
    Sie ist als nach außen am Rechtsverkehr teilnehmende Gesellschaft bürgerlichen Rechts rechts- und parteifähig (vgl. BGH, Urt. v. 29.1.2001 - II ZR 331/00 - NJW 2002, 1207).
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZB 14/07

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 5 W 142/11
    Im Falle eines Verstoßes gegen § 162 Abs. 1 ZPO entfällt lediglich die Beweiskraft des Protokolls als öffentlicher Urkunde, und ein etwaiger Streit über die Abgabe von Prozesshandlungen muss gegebenenfalls im Wege der Beweisaufnahme geklärt werden (BGH, Beschl. v. 14.7.2007 - XII ZB 14/07 - NJW-RR 2007, 1451).
  • OLG Stuttgart, 26.07.2005 - 12 W 45/05

    Selbstständiges Beweisverfahren wegen Baumängeln: Zulässigkeit der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 5 W 142/11
    Die Zulässigkeit der Beschwerde richtet sich - ebenso wie bei einer Beschwerde namens der Partei - nach § 68 GKG (OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.7.2005 - 12 W 45/05 -).
  • OLG Saarbrücken, 04.06.2009 - 9 WF 51/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 5 W 142/11
    Der Senat schließt sich in dieser Frage der Rechtsprechung des Neunten Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts an (Beschl. v. 4.6.2009 - 9 WF 51/09 - FPR 2009, 489, mit Nachweisen auch zur vereinzelt vertretenen Gegenauffassung).
  • OLG Saarbrücken, 04.10.2018 - 5 W 71/18

    Streitwertbeschwerde: Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Zahlung einer

    Der Vergleichsbetrag allein ist nicht entscheidend, sondern die Frage, welcher Streit oder welche Ungewissheit der Parteien beigelegt worden ist (Senat, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 5 W 142/11 - 61, juris; SaarlOLG, MDR 2005, 179).

    Ein ernstlicher Streit über den Bestand des Wohnrechts und daraus folgende Ansprüche der Beklagten, die im Rahmen des Vergleichs mit geregelt worden wären und die Annahme eines entsprechenden Mehrwertes rechtfertigen könnten (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juni 2011, a.a.O.; OLG Karlsruhe, JurBüro 2017, 366), bestand im Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses mithin nicht.

  • OLG Köln, 06.06.2016 - 19 W 9/16

    Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde

    Wird ein Rechtsverhältnis nur deklaratorisch behandelt, wirkt sich dies auf den Vergleichswert nicht erhöhend aus; etwas anderes gilt nur dann, wenn die Parteien einen besonderen Vollstreckungstitel auch für diesen Punkt schaffen wollten (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.06.2011 - 5 W 142/11 - nach juris; Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl. KV 1900 Rn. 11; Kurpat in Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 5502).
  • OVG Sachsen, 27.05.2019 - 5 B 72/19

    Vergleichsmehrwert; Vergleichsüberhang; Abgeltungsklausel

    Der Vergleichswert erhöht sich nur um den (Teil-)Betrag, der bei summarischer Prüfung durchsetzbar erscheint (SaarlOLG, Beschl. v. 28. Juni 2011 - 5 W 142/11 - 61 -, juris Rn. 24 f.).
  • LG Stuttgart, 17.08.2018 - 19 T 180/18

    Streitwertbeschwerde im Unterlassungsklageverfahren wegen einer

    Die Beschwer des Rechtsanwalts, der gem. § 32 Abs. 1 S. 1 RVG aus eigenem Recht (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschluss vom 20.12.2011, VII ZB 59/11) eine Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss einlegt, ist gegeben, wenn dieser geltend macht, dass die Streitwertfestsetzung zu gering sei und er deswegen nur geringere Gebühren abrechnen könne (BGH, Beschluss vom 12.02.1986, Iva ZR 138/83; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.08.2010, 4 W 42/10; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.06.2011, 5 W 142/11).
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