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   OLG Frankfurt, 04.10.1996 - 5 W 19/96   

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OLG Frankfurt, 04.10.1996 - 5 W 19/96 (https://dejure.org/1996,11123)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.10.1996 - 5 W 19/96 (https://dejure.org/1996,11123)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Oktober 1996 - 5 W 19/96 (https://dejure.org/1996,11123)
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Papierfundstellen

  • MDR 1997, 194
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 12.07.2004 - 7 WF 570/04

    Vollstreckungsschutz gegen Zwangsvollstreckung von Kindesunterhalt: Wegfall der

    Setzt der früher sorgeberechtigte Elternteil die Zwangsvollstreckung dennoch fort, kann der andere Elternteil nicht mit der Vollstreckungsgegenklage dagegen vorgehen, weil der Wechsel der Vertretungsverhältnisse keine den materiellen Anspruch selbst betreffende Einwendung darstellt (Anschluss BGH, 12. März 1997, XII ZR 153/95, MDR 1997, 194).

    Hierzu zählt die Änderung der gesetzlichen Vertretung nicht (vgl. OLG Frankfurt MDR 1997, 194; Zöller/Herget, a.a.O. Rdn. 13), weil dem Beklagten zu 1) der Anspruch auf Zahlung von Kindesunterhalt unabhängig davon zusteht, wer als gesetzlicher Vertreter zu dessen Geltendmachung und Durchsetzung in seinem Namen berechtigt ist.

  • OLG Dresden, 22.04.2002 - 11 W 559/02

    Einstellung der Zwangsvollstreckung; sofortige Beschwerde

    Dem Argument, dass ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Behandlung darin zu sehen sei, dass im Falle des § 769 ZPO die Vollstreckung auch rechtskräftiger Titel gehemmt werde, während im Falle des § 707 ZPO rechtskräftige Titel nicht vorliegen (so OLG Frankfurt in MDR 1997, 194 f.), kann nicht zugestimmt werden.
  • OLG Dresden, 23.04.2001 - 11 W 183/01

    Einstellung der Zwangsvollstreckung; sofortige Beschwerde

    Dem Argument, dass ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Behandlung darin zu sehen sei, dass im Falle des § 769 ZPO die Vollstreckung auch rechtskräftiger Titel gehemmt werde, während im Falle des § 707 ZPO rechtskräftige Titel nicht vorliegen (so OLG Frankfurt in MDR 1997, 194 f.), kann nicht zugestimmt werden.
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   OLG Brandenburg, 19.12.1996 - 5 W 19/96   

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