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   OLG Saarbrücken, 19.03.2019 - 5 W 2/19   

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https://dejure.org/2019,26059
OLG Saarbrücken, 19.03.2019 - 5 W 2/19 (https://dejure.org/2019,26059)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.03.2019 - 5 W 2/19 (https://dejure.org/2019,26059)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. März 2019 - 5 W 2/19 (https://dejure.org/2019,26059)
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  • OLG Naumburg, 06.11.2013 - 12 Wx 26/13

    Grundbucheintragung: Anforderungen an den Inhalt der Auflassungserklärung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.03.2019 - 5 W 2/19
    Selbst wenn man unter gewissen Voraussetzungen ein einseitiges Nachholen der gebotenen Bezeichnung des aufgelassenen Grundstücks durch den betroffenen Eigentümer im Rahmen der Eintragungsbewilligung zulassen wollte (in diesem Sinne OLG Naumburg, FGPrax 2014, 56), würde das der Antragstellerin im hiesigen Fall nicht weiterhelfen.

    Eine einseitige Erklärung des betroffenen Eigentümers im Zusammenhang mit der Eintragungsbewilligung genügt unter diesen Umständen zur Klarstellung nicht (vgl. OLG Naumburg, FGPrax 2014, 56).

  • OLG München, 18.10.2012 - 34 Wx 358/12

    Grundbuchverfahren: Umfang der Vollmacht einer Notariatsangestellten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.03.2019 - 5 W 2/19
    Ebenso wie das Grundbuchamt ist der Senat für die vorliegende Konstellation der Auffassung, dass es zur Klarstellung einer erneuten Auflassung bedarf (vgl. OLG München, FamRZ 2013, 909; Hügel, GBO, Ed. 34, 2018, § 20 Rdn. 51; siehe auch Böttcher in: Meikel, GBO, 11. Aufl. 2015, § 20 Rdn. 122, der - in den Fällen der versehentlichen Falschbezeichnung des Grundstücks - eine Identitätserklärung für ausreichend erachtet, die allerdings ebenfalls von beiden Vertragsteilen abgegeben werden muss).

    Aus diesem Grund kann demjenigen, der eine Eintragung beantragt, mit einer Zwischenverfügung nicht aufgegeben werden, eine noch nicht geklärte Bewilligung des unmittelbar von ihr Betroffenen beizubringen (Senat, Beschl. v. 12.9.2017 - 5 W 60/17) oder für eine erneute Auflassung Sorge zu tragen (OLG München, FamRZ 2013, 909).

  • KG, 16.06.2017 - 5 W 60/17

    Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche: Anforderungen an den Vortrag zum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.03.2019 - 5 W 2/19
    Sie darf nicht ergehen, wenn das der Eintragung entgegenstehende Hindernis nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (BGH, Beschl. v. 26.09.2013 - V ZB 152/12 - NJW 2014, 1002; Senat, Beschl. v. 12.9.2017 - 5 W 60/17).

    Aus diesem Grund kann demjenigen, der eine Eintragung beantragt, mit einer Zwischenverfügung nicht aufgegeben werden, eine noch nicht geklärte Bewilligung des unmittelbar von ihr Betroffenen beizubringen (Senat, Beschl. v. 12.9.2017 - 5 W 60/17) oder für eine erneute Auflassung Sorge zu tragen (OLG München, FamRZ 2013, 909).

  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.03.2019 - 5 W 2/19
    Sie darf nicht ergehen, wenn das der Eintragung entgegenstehende Hindernis nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (BGH, Beschl. v. 26.09.2013 - V ZB 152/12 - NJW 2014, 1002; Senat, Beschl. v. 12.9.2017 - 5 W 60/17).
  • BayObLG, 24.08.1995 - 2Z BR 83/95

    Bestimmtheit der Grundstücksbezeichnung in Löschungsbewilligung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.03.2019 - 5 W 2/19
    Erforderlich ist, dass keinerlei Zweifel hinsichtlich des von der Eintragung betroffenen Grundstücks bestehen und ein Irrtum ausgeschlossen ist (BayObLG, MDR 1982, 240; BayObLG, FGPrax 1995, 221).
  • BayObLG, 27.11.1981 - BReg. 2 Z 27/81

    Zur Bezeichnung des Grundstücks in der Auflassungsurkunde

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.03.2019 - 5 W 2/19
    Erforderlich ist, dass keinerlei Zweifel hinsichtlich des von der Eintragung betroffenen Grundstücks bestehen und ein Irrtum ausgeschlossen ist (BayObLG, MDR 1982, 240; BayObLG, FGPrax 1995, 221).
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