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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.08.2016 - 5 W 22/16   

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https://dejure.org/2016,39296
OLG Frankfurt, 16.08.2016 - 5 W 22/16 (https://dejure.org/2016,39296)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.08.2016 - 5 W 22/16 (https://dejure.org/2016,39296)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. August 2016 - 5 W 22/16 (https://dejure.org/2016,39296)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Einstweilige Verfügung auf Fortsetzung eines gekündigten Pkw-Händlervertrages wegen Existenzgefährdung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung auf Fortsetzung eines gekündigten Pkw-Händlervertrages wegen Existenzgefährdung

  • Wolters Kluwer

    Formularmäßige Vereinbarung der fristlosen Kündigung eines Vertragshändlervertrages bei Unterschreitung der vereinbarten Umsatzziele

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorwegnahme der Hauptsache; Leistungsverfügung; Notlage

  • rechtsportal.de

    HGB § 89 Abs. 1 ; BGB § 309 Nr. 12
    Formularmäßige Vereinbarung der fristlosen Kündigung eines Vertragshändlervertrages bei Unterschreitung der vereinbarten Umsatzziele

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nichterreichen eines vorgegebenen Mindestumsatzes in Vertragshändlervertrag kein außerordentlicher Kündigungsgrund

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 10/03

    "CITROEN"; Zeitlich maßgebliches Recht für die EG-kartellrechtliche Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2016 - 5 W 22/16
    Nach diesen Grundsätzen, die auch vor der Kodifizierung des Kündigungsrechts für Dauerschuldverhältnisse aus wichtigem Grund durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz insbesondere im Handelsvertreterrecht Anwendung fanden, ist das Nichterreichen eines dem Handelsvertreter vorgegebenen Mindestumsatzes allein noch kein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2004 - KZR 10/03 -, Rn. 88, juris).
  • OLG Jena, 08.03.2012 - 4 W 101/12

    Einstweilige Verfügung: Voraussetzungen für den Erlass einer Leistungsverfügung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2016 - 5 W 22/16
    Es muss ein dringendes Bedürfnis für den Erlass der begehrten Verfügung bestehen, so dass die Antragstellerin auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist (OLG Jena, Beschluss vom 8.3.2012, 4 W 101/12, zit. nach juris, Rn. 14).
  • OLG Koblenz, 22.04.2010 - 2 U 352/09

    Außerordentliche Kündigung eines Vertragshändlervertrages wegen Nichterreichung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2016 - 5 W 22/16
    Das Anknüpfen einer außerordentlichen Kündigung des Vertragshändlervertrages an einen zu erzielenden Mindestumsatz könnte eine unangemessene Benachteiligung des Händlers darstellen, wenn die Klausel auch dann eine außerordentliche Kündigung des Händlervertrages ermöglicht, wenn der Händler sich nach besten Kräften bemüht hat, das festgesetzte Absatzziel zu erreichen, es aber gleichwohl aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen verfehlt hat (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 22. April 2010 - 2 U 352/09 -, Rn. 28, juris).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2009 - U (Kart) 11/09

    Kündigung eines Vertragshändlervertrages wegen Weigerung des Vertragshändlers,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2016 - 5 W 22/16
    In diesem Fall ist der Erlass einer einstweiligen Verfügung an strenge Voraussetzungen geknüpft: Es genügt nicht, dass ohne die Verfügung die Verwirklichung des Rechts der Antragstellerin gefährdet oder erschwert wäre; vielmehr muss eine Notlage bestehen oder drohen (OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urteil vom 18.11.2009, VI-U (Kart) 11/09, zit. nach juris, Rn. 25).
  • BGH, 19.12.1966 - VIII ZR 138/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2016 - 5 W 22/16
    Grundsätzlich kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 89a Abs. 1 Satz 1 HGB), die Vorschrift ist auf - wie vorliegend - einen Vertragshändlervertrag entsprechend anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1966 - VIII ZR 138/64 -, Rn. 11, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 21.08.2018 - 6 O 35/17

    Servicepartner: Opel setzt Verkaufsverbot für Neufahrzeuge durch

    Nachdem die Beklagte wegen vermeintlichem Nichterreichen von Vertriebszielen den bestehenden ..........-Händlervertrag fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt hatte, wurde ihr im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens durch Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16.08.2016, Az. 5 W 22/16, auferlegt, die Klägerin u.a. zeitlich befristet weiter zu beliefern.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 26.04.2016 - 5 W 22/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,49919
OLG Saarbrücken, 26.04.2016 - 5 W 22/16 (https://dejure.org/2016,49919)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.04.2016 - 5 W 22/16 (https://dejure.org/2016,49919)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. April 2016 - 5 W 22/16 (https://dejure.org/2016,49919)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Celle, 22.08.2016 - 2 W 184/16

    Umfang der vom Vollstreckungsgläubiger zu tragenden Vollstreckungskosten; Pflicht

    Das anschließende von Amts wegen betriebene Eintragungsanordnungsverfahren war nicht mehr Teil des von der Gläubigerin initiierten Zwangsvollstreckungsverfahrens, sondern ein eigenständiges Verfahren (vgl. etwa OLG Saarbrücken , Beschluss vom 26. April 2016, 5 W 22/16).

    Demgemäß ist heute in der in letzter Instanz zuständigen obergerichtlichen Rechtsprechung auch nicht mehr zweifelhaft, dass die Zustellung der Eintragungsanordnung gemäß § 882c Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht auf Betreiben der Parteien erfolgt, es sich vielmehr um eine Zustellung von Amts wegen handelt mit der Folge, dass Auslagen für die Zustellung dem Vollstreckungsgläubiger nicht berechnet werden dürfen (vgl. OLG Stuttgart DGVZ 2016, 182; OLG Dresden, Beschluss vom 3. März 2016, 3 W 22/16, juris; OLG Koblenz DGVZ 2016, 59; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Februar 2016, 6 W 9/16, juris; OLG Frankfurt DGVZ 2016, 82; OLG München, Beschluss vom 8. Dezember 2015, 11 W 2220/15, n. v.; vgl. auch OLG Düsseldorf DGVZ 2015, 91; OLG Karlsruhe DGVZ 2015, 208; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26. April 2016, 5 W 22/16).

  • OLG Köln, 25.01.2017 - 17 W 223/16

    Kosten des Gerichtsvollziehers für die Zustellung der Anordnung der Eintragung

    Die weitere Beschwerde hat jedoch aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses sowie unter Bezugnahme auf die - überwiegend umfangreich begründeten - Beschlüsse des OLG Karlsruhe vom 25. August 2015 - 11 W 3/15 - (DGVZ 2015, 208 ff.), des OLG Koblenz vom 19. Januar 2016 - 14 W 813/15 -, des OLG Frankfurt vom 10. Februar 2016 - 14 W 1/16 - (DGVZ 2016, 82 ff.), des OLG Dresden vom 3. März 2016 - 3 W 22/16 -, des OLG Saarbrücken vom 26. April 2016 - 5 W 22/16 - (BeckRS 2016, 17903), des OLG Stuttgart vom 16. Juni 2016 - 8 W 189/16 - (DGVZ 2016, 182 f. - unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung, Beschluss vom 9. Februar 2015 - 8 W 480/14 -, DGVZ 2015, 91 f.), des OLG Celle vom 22. August 2016 - 2 W 184/16 -, des OLG München vom 20. September 2016 - 11 W 1496/16 -, des OLG Zweibrücken vom 12. Dezember 2016 - 6 W 66/16 - und des OLG Braunschweig vom 13. Dezember 2016 - 2 W 67/16 -keinen Erfolg.
  • KG, 10.02.2017 - 5 W 1/17

    Gerichtsvollzieherkosten: Auslagen für die Zustellung der von Amts wegen

    Von der Erhebung des Wegegeldes ist vorliegend nicht deshalb Abstand zu nehmen, weil die Eintragungsanordnung nach § 882c Abs. 1 Satz 1 ZPO von Amts wegen anzuordnen und auch von Amts wegen zuzustellen ist (OLG München, Beschluss vom 20.9.2016, 11 W 1496/16, juris Rn. 5 f mwN; OLG Koblenz, MDR 2016, 423 juris Rn. 7 ff; OLG Karlsruhe, DGVZ 2015, 91; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28.4.2016, 5 W 22/16; OLG Dresden, Beschluss vom 3.3.2016, 3 W 22/16; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.2.2016, 14 W 1/16; vergleiche nunmehr die gesetzliche Klarstellung in § 882c Abs. 2 Satz 2 ZPO nF).

    Deshalb fiel schon nach der vorbestehenden Regelung in § 882 c Abs. 2 Satz 2 ZPO aF für die Zustellung der Eintragungsanordnung durch den Gerichtsvollzieher an den Schuldner keine Gebühr hinsichtlich der persönlichen Zustellung gemäß KV GvKostG Nr. 101 an (zutreffend OLG München, Beschluss vom 20.9.2016, 11 W 1496/16, juris Rn. 5 f mwN; OLG Koblenz, MDR 2016, 423 juris Rn. 7 ff; OLG Karlsruhe, DGVZ 2015, 208; OLG Düsseldorf, DGVZ 2015, 91; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28.4.2016, 5 W 22/16; OLG Dresden, Beschluss vom 3.3.2016, 3 W 22/16; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.2.2016, 14 W 1/16).

  • OLG Zweibrücken, 12.12.2016 - 6 W 66/16

    Gerichtsvollzieherkosten: Auslagenerstattung für die Zustellung einer

    Mit diesen Erwägungen schließt sich der Senat der Auffassung der Oberlandesgerichte Koblenz (Beschluss vom 19. Januar 2016, 14 W 813/15), München (Beschluss vom 20. September 2016, 11 W 1496/16), Dresden (Beschluss vom 03. März 2016, 3 W 22/16), Frankfurt (Beschluss vom 10. Februar 2016, 14 W 1/16), Saarbrücken (Beschluss vom 26. April 2016, 5 W 22/16) und Karlsruhe (Beschluss vom 25. August 2015, 11 W 3/15) an.
  • OLG Brandenburg, 03.01.2018 - 6 W 135/16

    Gerichtsvollzieherkosten: Auslagen für die Zustellung der Anordnung einer

    Dient die Anordnung der Eintragung öffentlichen Zwecken, ist aber auch ohne weiteres nachvollziehbar, dass die mit ihr verbundenen Kosten nicht von dem Gläubiger zu tragen sind, sondern von der Allgemeinheit (OLG Dresden, Beschl. v. 03.03.2016 - 3 W 22/16 Rn 4; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.08.2015 - 11 W 3/15, DGVZ 2015, 208; OLG Koblenz Beschl. v. 19.01.2016 - 14 W 813/15 MDR 2016, 423 Rn 14; OLG München, Beschl. v. 20.09.2016 - 11 W 1496/16, FamRZ 2017, 389 Rn 10; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.04.2016 - 5 W 22/16, Rn 7; OLG Stuttgart Beschl. v. 16.06.2016 - 8 W 189/16, DGVZ 2016, 182 Rn. 6ff., OLG Zweibrücken, Beschl. v. 12.12.2016 - 6 W 66/16 Rn 8f; jew. zit. nach juris).
  • AG Zeitz, 21.06.2016 - 14 M 161/16

    Gerichtsvollzieherkosten: Wegegeldpauschale zu Lasten des Gläubiger für die

    Die Oberlandesgerichte Koblenz (Beschluss vom 19. Januar 2016 - 14 W 813/15 -, juris), Karlsruhe (Beschluss vom 25. August 2015 - 11 W 3/15 -, juris ), Dresden (Beschl.v.03.03.2016, 3 W 22/16) sowie das Saarländ.OLG (Beschl.v.26.04.2016, -5 W 22/16) sehen keine Zahlungspflicht des Gläubigers, während die Oberlandesgerichte Stuttgart (Beschluss vom 09. Februar 2015 - 8 W 480/14 -, juris) und Nürnberg (Beschluss vom 09. Februar 2015 - 8 Wx 2651/14 -, juris) sie bejahen.
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Rechtsprechung
   KG, 12.05.2016 - 5 W 22/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,80610
KG, 12.05.2016 - 5 W 22/16 (https://dejure.org/2016,80610)
KG, Entscheidung vom 12.05.2016 - 5 W 22/16 (https://dejure.org/2016,80610)
KG, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - 5 W 22/16 (https://dejure.org/2016,80610)
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