Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 16.01.2002 - 5 W 4355/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- zvi-online.de
ZPO § 766
Gläubiger darf in "Oder-Konto" vollstrecken - Judicialis
ZPO § 766
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 766
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- zbb-online.com (Leitsatz)
ZPO § 766
Keine Einwendung der Alleinberechtigung im Innenverhältnis gegenüber dem Gläubiger des anderen Kontomitinhabers bei "Oder-Konto" - Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Gemeinschaftskonten können gepfändet werden
- archive.org (Leitsatz)
ZPO § 766
Zwangsvollstreckung in ein Oder-Konto - archive.org (Leitsatz und Auszüge)
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Gemeinschaftskonten können gepfändet werden -
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Keine Beschränkung bei Pfändung in ein "Oder-Konto"
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Einwendungen gegen Pfändung in Oder-Konto
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 12.12.2001 - 2 T 573/01
- OLG Nürnberg, 16.01.2002 - 5 W 4355/01
Papierfundstellen
- MDR 2002, 1090
- WM 2003, 243
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89
Ausgleichspflicht bei Verfügung eines Ehegatten über "Oder-Konten" nach der …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2002 - 5 W 4355/01
Im Innenverhältnis sind Gesamtgläubiger gem. § 430 BGB grundsätzlich ausgleichspflichtig; bei Eheleuten, wie im vorliegenden Fall, scheidet während intakter Ehe freilich in der Regel ein Ausgleichsanspruch aus (vgl. BGH NJW 90, 705). - OLG Koblenz, 17.07.1990 - 3 U 15/88
Ausgleichungspflicht der Gesamtgläubiger hinsichtlich eines hinterlegten …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2002 - 5 W 4355/01
Selbst wenn man - entgegen der wohl h.M. (…vgl. Wagner a.a.O.) - der Rechtsauffassung des OLG Koblenz (NJW-RR 90, 1385) folgt, wonach der vollstreckende Gläubiger Rechte an der Gesamtforderung nur "belastet" mit der Ausgleichspflicht gem. § 430 BGB zugunsten des anderen Gesamtgläubigers der gepfändeten Forderung erwirbt und Befriedigung nur unter Beachtung dieser Ausgleichspflicht beanspruchen kann, so könnte dies nicht im vorliegenden Vollstreckungsverfahren geltend gemacht und überprüft werden.
- OLG Düsseldorf, 28.10.2010 - 24 U 28/10
Anspruch des Vermieters auf Änderung des Verteilungsschlüssels für die …
Eine dahingehende Einschränkung sieht § 556 a BGB zwar zum Schutz des Mieters bei Wohnraummietverhältnissen vor (vgl. auch Sternel, WM 2003, 243, 246).