Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 26.04.2010 - 5 W 81/10 - 33, 5 W 81/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2887
OLG Saarbrücken, 26.04.2010 - 5 W 81/10 - 33, 5 W 81/10 (https://dejure.org/2010,2887)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.04.2010 - 5 W 81/10 - 33, 5 W 81/10 (https://dejure.org/2010,2887)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. April 2010 - 5 W 81/10 - 33, 5 W 81/10 (https://dejure.org/2010,2887)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2887) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2314; ZPO § 888
    Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis im Pflichtteilsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Form und Inhalt eines notariellen Verzeichnisses über den Bestand des Nachlasses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2314 Abs. 2 S. 3
    Anforderungen an Form und Inhalt eines notariellen Verzeichnisses über den Bestand des Nachlasses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Notarielles Nachlassverzeichnis - was muss erfüllt sein?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anforderungen an notarielles Nachlassverzeichnis

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Notarielles Nachlassverzeichnis für den Pflichtteilsberechtigten muss vollständig sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zwangsgeld trotz notariellem Nachlassverzeichnis

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 69 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 2314
    Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 2026
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 29.08.2008 - 2 W 66/08

    Berücksichtigung des Erfüllungseinwandes im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.04.2010 - 5 W 81/10
    (1) Die dem Beschluss zu Grunde liegende Verpflichtung, Auskunft zu erteilen durch Vorlage eines notariell aufgenommenen Verzeichnisses, betrifft eine nach § 888 ZPO zu vollstreckende unvertretbare Handlung (OLG Köln, Beschl. v. 29.8.2008 - 2 W 66/08 -).

    Schon dem Wortlaut nach enthalten die Urkunden keine eigenständige Feststellung des Notars dazu, dass weitere Nachlassgegenstände nicht vorhanden und weitere Verbindlichkeiten nicht festzustellen seien (hierzu OLG Köln, Beschl. v. 29.8.2008 - 2 W 66/08 -).

    Die vom Schuldner vorgelegten notariellen Urkunden sind unzureichend, die in der Absicht der Komplettierung abgegebenen (und zudem ihrerseits unvollständigen) weiteren schriftsätzlichen Ergänzungen wiederum sind kein notarielles Verzeichnis (in diesem Sinne für einen ähnlich gelagerten Fall OLG Köln, Beschl. v. 29.8.2008 - 2 W 66/08 -).

    Gemessen daran, ist der vom Landgericht festgesetzte Betrag insbesondere im Hinblick auf das bisherige ausweichende und hinauszögernde Verhalten des Schuldners und den Umstand, dass es sich bereits um die zweite Vollstreckungsmaßnahmen handelt (zu diesem Aspekt OLG Köln Beschl. v. 29.8.2008 - 2 W 66/08 -), jedenfalls nicht unverhältnismäßig.

  • OLG Hamm, 08.09.2009 - 2 WF 84/09

    Vollstreckung eines Anspruchs auf Wertermittlung im Rahmen des Zugewinnausgleichs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.04.2010 - 5 W 81/10
    (4) Die Höhe des vom Landgericht festgesetzten Zwangsgeldes und die Dauer der für den Fall seiner Uneinbringlichkeit ersatzweise verhängten Zwangshaft begegnen keinen Bedenken (zum Ermessen bei der Bestimmung der Zwangsgeldhöhe vgl. LAG Berlin, AP § 888 ZPO Nr. 9; siehe auch OLG Hamm, FamRZ 2010, 222).

    Da der Schuldner das Rechtsmittel eingelegt hat und der Gegenstandswert sich nach allgemeinen Grundsätzen am "Angreiferinteresse" ausrichtet (Wöstmann in: MünchKommZPO, 3. Aufl. 2008, § 3 Rdn. 4), bestimmt er sich nach dem Interesse, das festgesetzte Zwangsgeld nicht zahlen zu müssen, und entspricht deshalb dem Zwangsgeldbetrag (siehe OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.11.2007 - 7 W 68/07 - ebenso OLG Rostock, OLGR Rostock 2009, 480; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, § 25 RVG Rdn. 14; wohl auch - ohne explizite Begründung - BGH, Beschl. v. 14.12.2006 - I ZB 16/06 - NJW-RR 2007, 1091; teilweise wird auch bei der Schuldnerbeschwerde auf das Gläubigerinteresse abgestellt: OLG Hamm, MDR 2009, 1362; OLG Celle, OLGR Celle 2007, 876; wiederum anders - Abstellen auf das Interesse des Schuldners, die Handlung nicht erfüllen zu müssen - Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. 2007, Rdn. 4264).

  • BGH, 03.07.2008 - I ZB 87/06

    Vollstreckung des Anspruchs auf Nennung des Vaters eines nichtehelichen Kindes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.04.2010 - 5 W 81/10
    (2) Der Schuldner hat seine Verpflichtung nicht erfüllt (zur Berücksichtigung des Erfüllungseinwands im Zwangsvollstreckungsverfahren siehe BGH, Beschl. v. 22.9.2005 - I ZB 4/05 - GuT 2005, 256 betreffend § 887 ZPO; BGH, Beschl. v. 3.7.2008 - I ZB 87/06 - NJW 2008, 2919, betreffend § 888 ZPO).
  • OLG Celle, 21.01.2002 - 4 W 318/01

    Nachlass; Zwangsvollstreckung; Zwangsgeld; Auskunftspflicht;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.04.2010 - 5 W 81/10
    Eine sich hierin erschöpfende Urkunde ist kein notarielles Nachlassverzeichnis (vgl. OLG Celle, DNotZ 2003, 62; Haas in: Staudinger, BGB, 2006, § 2314 Rdn. 41; Birkenheier in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 2314 Rdn. 45).
  • BGH, 14.12.2006 - I ZB 16/06

    Vollstreckung der Herausgabe von Teilen einer Wohnungseigentumsanlage an die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.04.2010 - 5 W 81/10
    Da der Schuldner das Rechtsmittel eingelegt hat und der Gegenstandswert sich nach allgemeinen Grundsätzen am "Angreiferinteresse" ausrichtet (Wöstmann in: MünchKommZPO, 3. Aufl. 2008, § 3 Rdn. 4), bestimmt er sich nach dem Interesse, das festgesetzte Zwangsgeld nicht zahlen zu müssen, und entspricht deshalb dem Zwangsgeldbetrag (siehe OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.11.2007 - 7 W 68/07 - ebenso OLG Rostock, OLGR Rostock 2009, 480; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, § 25 RVG Rdn. 14; wohl auch - ohne explizite Begründung - BGH, Beschl. v. 14.12.2006 - I ZB 16/06 - NJW-RR 2007, 1091; teilweise wird auch bei der Schuldnerbeschwerde auf das Gläubigerinteresse abgestellt: OLG Hamm, MDR 2009, 1362; OLG Celle, OLGR Celle 2007, 876; wiederum anders - Abstellen auf das Interesse des Schuldners, die Handlung nicht erfüllen zu müssen - Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. 2007, Rdn. 4264).
  • OLG Nürnberg, 26.08.2009 - 12 W 1364/09

    Zwangsvollstreckungsbeschwerdeverfahren: Behandlung und Umfang der Verpflichtung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.04.2010 - 5 W 81/10
    Soweit der Festsetzung eines Zwangsgelds entgegenstehen könnte, dass es dem Schuldner trotz intensiver Bemühungen nicht möglich gewesen wäre, der titulierten Auskunftspflicht zu entsprechen (zu diesem Aspekt siehe OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 584), sind Anhaltspunkte hierfür nicht erkennbar.
  • OLG Köln, 18.08.2008 - 19 W 24/08

    Vollstreckung einer Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.04.2010 - 5 W 81/10
    Richtschnur für das Vollstreckungsinteresse bildet der Streitwert für das Hauptsacheverfahren (OLG Köln, OLGR Köln 2009, 675; zu den Kriterien der Zwangsgeldsbemessung auch OLG München NJW-RR 1992, 704).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 4/05

    Beachtlichkeit des Einwands der Erfüllung im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.04.2010 - 5 W 81/10
    (2) Der Schuldner hat seine Verpflichtung nicht erfüllt (zur Berücksichtigung des Erfüllungseinwands im Zwangsvollstreckungsverfahren siehe BGH, Beschl. v. 22.9.2005 - I ZB 4/05 - GuT 2005, 256 betreffend § 887 ZPO; BGH, Beschl. v. 3.7.2008 - I ZB 87/06 - NJW 2008, 2919, betreffend § 888 ZPO).
  • OLG Brandenburg, 23.11.2007 - 7 W 68/07

    Umfang der Auskunftspflicht aus Nachlaßverwaltung bei lange zurückliegendem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.04.2010 - 5 W 81/10
    Da der Schuldner das Rechtsmittel eingelegt hat und der Gegenstandswert sich nach allgemeinen Grundsätzen am "Angreiferinteresse" ausrichtet (Wöstmann in: MünchKommZPO, 3. Aufl. 2008, § 3 Rdn. 4), bestimmt er sich nach dem Interesse, das festgesetzte Zwangsgeld nicht zahlen zu müssen, und entspricht deshalb dem Zwangsgeldbetrag (siehe OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.11.2007 - 7 W 68/07 - ebenso OLG Rostock, OLGR Rostock 2009, 480; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, § 25 RVG Rdn. 14; wohl auch - ohne explizite Begründung - BGH, Beschl. v. 14.12.2006 - I ZB 16/06 - NJW-RR 2007, 1091; teilweise wird auch bei der Schuldnerbeschwerde auf das Gläubigerinteresse abgestellt: OLG Hamm, MDR 2009, 1362; OLG Celle, OLGR Celle 2007, 876; wiederum anders - Abstellen auf das Interesse des Schuldners, die Handlung nicht erfüllen zu müssen - Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. 2007, Rdn. 4264).
  • OLG Celle, 19.04.2007 - 2 W 39/07

    Vollstreckung der Räumung eines untervermieteten Mietobjekts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.04.2010 - 5 W 81/10
    Da der Schuldner das Rechtsmittel eingelegt hat und der Gegenstandswert sich nach allgemeinen Grundsätzen am "Angreiferinteresse" ausrichtet (Wöstmann in: MünchKommZPO, 3. Aufl. 2008, § 3 Rdn. 4), bestimmt er sich nach dem Interesse, das festgesetzte Zwangsgeld nicht zahlen zu müssen, und entspricht deshalb dem Zwangsgeldbetrag (siehe OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.11.2007 - 7 W 68/07 - ebenso OLG Rostock, OLGR Rostock 2009, 480; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, § 25 RVG Rdn. 14; wohl auch - ohne explizite Begründung - BGH, Beschl. v. 14.12.2006 - I ZB 16/06 - NJW-RR 2007, 1091; teilweise wird auch bei der Schuldnerbeschwerde auf das Gläubigerinteresse abgestellt: OLG Hamm, MDR 2009, 1362; OLG Celle, OLGR Celle 2007, 876; wiederum anders - Abstellen auf das Interesse des Schuldners, die Handlung nicht erfüllen zu müssen - Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. 2007, Rdn. 4264).
  • OLG Rostock, 04.08.2008 - 1 W 28/08

    Rechtsmittel bei Erfüllung der mit Zwangsgeldanordnung belegten Handlung

  • OLG München, 14.10.1991 - 29 W 1996/91

    Zulässigkeit der Verhängung eines Zwangsgeldes zur Erwirkung einer Auskunft;

  • OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13

    Anforderungen an den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Ausweislich der notariellen Urkunde, die entgegen § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeurkG über eigene Wahrnehmungen des Notars zu dem Bestand des Nachlasses nichts enthält, hat der Notar lediglich Erklärungen der Schuldnerin entgegengenommen, aber keine eigenen Feststellungen zu dem Bestand des Nachlasses getroffen, obwohl er hierzu nicht nur berechtigt, sondern im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens auch verpflichtet war (vgl. BGHZ 33, 373 ; OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, 2026).

    Sie ist schon begrifflich eigene Bestandsaufnahme, nicht Aufnahme nur von Erklärungen einer anderen Person (vgl. auch OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, 2026), wie der Vergleich mit den Vorschriften über das Nachlassinventar zeigt, dessen Inhalt sich im Kern mit demjenigen des Nachlassverzeichnisses nach § 2314 Abs. 1 Satz 1, 3 BGB deckt.

  • OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

    Diese Verpflichtung, durch Vorlage eines notariell aufgenommenen Verzeichnisses Auskunft zu erteilen, betrifft eine nach § 888 ZPO zu vollstreckende unvertretbare Handlung (OLG Köln, Beschl. v. 29.8.2008 - 2 W 66/08; Senat, Beschl. v. 26.04.2010 - 5 W 81/10-33 - ZEV 2010, 416).

    Die Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 26.04.2010 - 5 W 81/10-33 - ZEV 2010, 416 dargelegt.

    Ein solches soll eine größere Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft bieten und genügt deshalb den Anforderungen des § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB nur dann, wenn der Notar den Nachlassbestand selbst und eigenständig - wenn auch zunächst ausgehend von Angaben des Auskunftspflichtigen - ermittelt hat und durch Bestätigung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, für den Inhalt verantwortlich zu sein (Senat, Beschl. v. 26.04.2010 - 5 W 81/10-33 - ZEV 2010, 416; OLG Düsseldorf, RNotZ 2008, 105; Schlüter in: Erman, BGB, 12. Aufl. 2008, § 2314 Rdn. 5).

    Eine sich hierin erschöpfende Urkunde ist kein notarielles Nachlassverzeichnis (OLG Celle, DNotZ 2003, 62; Senat, Beschl. v. 26.04.2010 - 5 W 81/10-33 - ZEV 2010, 416; Haas in: Staudinger, BGB, 2006, § 2314 Rdn. 41).

    Richtschnur für das Vollstreckungsinteresse bildet der Streitwert für das Hauptsacheverfahren (OLG Köln, OLGR Köln 2009, 675; Senat, Beschl. v. 26.04.2010 - 5 W 81/10-33 - ZEV 2010, 416).

    Da der Schuldner das Rechtsmittel eingelegt hat und der Gegenstandswert sich nach allgemeinen Grundsätzen am "Angreiferinteresse" ausrichtet, bestimmt er sich nach dem Interesse, das festgesetzte Zwangsgeld nicht zahlen zu müssen, und entspricht deshalb dem Zwangsgeldbetrag (OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.11.2007 - 7 W 68/07; OLG Rostock, OLGR Rostock 2009, 480; Senat, Beschl. v. 26.04.2010 - 5 W 81/10-33 - ZEV 2010, 416).

  • OLG Bamberg, 16.06.2016 - 4 W 42/16

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines notariellen Nachlassverzeichnisses und

    Entgegen der (nicht näher begründeten) Ansicht des Landgerichts und dem in der Stellungnahme des Notars vom 05.01.2016 erweckten Eindruck sind der Gegenstand und insbesondere auch der Umfang der einem Notar bei der Vorbereitung und Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses nach § 2314 1, 3 BGB obliegenden Prüfungs- und Ermittlungspflichten im wesentlichen geklärt (vgl. etwa BGHZ 33, 373, Rn. 11; OLG Celle DNotZ 2003, 62, Rn.9; OLG Düsseldorf RNotZ 2008, 105, Rn.9; OLG Schleswig NJW-RR 2011, 946, Rn.15; OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 2026, Rn.13 und 2011, 1258, Rn. 12, 17, 22; OLG Köln ErbR 2013, 328, Rn. 9ff.; OLG Koblenz NJW 2014, 1972, Rn. 18ff.; Beschluss des KG vom 12.6.2014 - 1 U 32/13 -, dort Rn. 26, 33, 37; Landgericht Kleve NJW-RR 2015, 1288, Rn. 24, 25; ferner die den aktuellen Stand der OLG-Rechtsprechung prägnant zusammenfassende und weiterführende Darstellung bei StaudingerHerzog, 2015, Rn. 72ff. zu § 2314 BGB).
  • BVerfG, 25.04.2016 - 1 BvR 2423/14

    Keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung einer Verfassungsbeschwerde

    Ein Verzeichnis, das sich inhaltlich lediglich auf die dem Notar seitens des Erben vorgelegte Auflistung beschränkt und nicht eine eigenständige Feststellung des Notars dazu enthält, dass weitere Nachlassgegenstände nicht vorhanden und weitere Verbindlichkeiten nicht festzustellen seien, erfüllt daher die Anforderungen nicht (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 26. April 2010 - 5 W 81/10 - u.a., juris, Rn. 13f.).
  • OLG Schleswig, 25.01.2011 - 3 U 36/10

    Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis i.S. von § 2314 Abs. 1 S. 3

    Ein derartiges Verzeichnis soll eine größere Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskunft bieten und genügt deshalb den Anforderungen des § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB nur dann, wenn der Notar den Nachlassbestand selbst und eigenständig - wenn auch zunächst ausgehend von Angaben des Auskunftspflichtigen - ermittelt hat und durch Bestätigung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, für den Inhalt verantwortlich zu sein (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.04.2010 - 5 W 81/10, ZEV 2010, 416 , bei juris Rn. 13; Beschl. des Senats in der Sache 3 U 66/08, S. 2 f.).
  • LG Kleve, 09.01.2015 - 3 O 280/14

    Voraussetzungen eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Vielmehr wird von dem Notar - wenn auch ausgehend und unter Berücksichtigung der Angaben des Auskunftspflichtigen - eine eigene Ermittlungstätigkeit nach pflichtgemäßen Ermessen bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses erwartet (vgl. grundlegend BGH NJW 1961, 602 (603 f.): "Insbesondere wird beim Verzeichnis nach §§ BGB § 2314 Abs. BGB § 2314 Absatz 1 Satz 3, 260 BGB - ebenso wie beim amtlichen Inventar nach § BGB § 2003 BGB und im Gegensatz zum privaten Verzeichnis nach § BGB § 2002 BGB (mit amtlicher Mitwirkung) oder § BGB § 2314 Abs. BGB § 2314 Absatz 1 Satz 1 BGB (ohne amtliche Mitwirkung) - die aufnehmende Amtsperson zur Vornahme von Ermittlungen berechtigt und verpflichtet sowie für seinen Inhalt verantwortlich sein" und dem folgend in teilweise näherer Ausgestaltng die - soweit ersichtlich - einhellige Ansicht der Obergerichte, vgl. etwa OLG Schleswig NJW-RR 2011, 946, OLG Saarbrücken ZEV 2010, 416 und OLG Koblenz Besch v. 18.03.2014 - 2 W 495/13 - BeckRS 2014, 07822, OLG Köln ZEV 2013, 362, OLG Düsseldorf Beschl v. 31.07.2007, I - 7 W 60/07 zitiert nach beckRS 2008, 06712).
  • KG, 12.06.2014 - 1 U 32/13

    Pflichtteil: Verpflichtung des Erben zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

    Er ist nach h.M. zu eigenen Ermittlungen verpflichtet (BGHZ 33, 373; OLG Saarbrücken, ZEV 2010, 416, kritisch dazu vor allem Zimmer, ZEV 2008, 365 und NotBZ 2005, 208 sowie Heidenreich, ZErb 2011, 71, 74) und darf sich nicht auf eine Beurkundung der Erklärung des auskunftspflichtigen Erben beschränken (OLG Celle, OLGReport 1997, 160, DNotZ 2003, 62), auch wenn er in der Regel - zulässig - zunächst von den vom Erben zur Verfügung gestellten Informationen ausgehen wird (DNotI-Report 2003, 137, 138).
  • OLG Saarbrücken, 15.04.2015 - 5 W 24/15

    Zwangsvollstreckung der Verpflichtung zur Leistung einer Sicherheit für den

    Da die Antragsgegnerin das Rechtsmittel eingelegt hat und sich der Gegenstandswert nach allgemeinen Grundsätzen am "Angreiferinteresse" ausrichtet, bestimmt er sich nach deren Interesse, der festgesetzten Ersatzvornahme und dem Kostenvorschuss nicht ausgesetzt zu sein (allgemein: OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.11.2007 - 7 W 68/07; OLG Rostock, OLGR Rostock 2009, 480; Senat, Beschl. v. 26.04.2010 - 5 W 81/10-33 - ZEV 2010, 416).
  • OLG Köln, 21.05.2012 - 2 W 32/12

    Erfüllung der Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft über den Bestand eines

    Denn die bloße Beurkundung von Erklärungen des Auskunftspflichtigen bildet kein notarielles Verzeichnis im Sinne von § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB; erforderlich ist dafür, dass der Notar selbst und eigenständig - wenn auch zunächst ausgehend von Angaben des Auskunftspflichtigen - den tatsächlichen und fiktiven Nachlassbestand ermittelt und durch Bestätigung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, für den Inhalt verantwortlich zu sein (OLG Celle OLGR 2003, 370; OLG Karlsruhe ZEV 2008, 189; OLG Saarbrücken a.a.O.; ZEV 2010, 416; OLG Nürnberg FamRZ 2010, 584; Schleswig-Holsteinisches OLG ZEV 2011, 376).
  • OLG München, 23.02.2016 - 3 W 264/16

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung

    Sie ist schon begrifflich eigene Bestandsaufnahme, nicht Aufnahme nur von Erklärungen einer anderen Person (vgl. auch OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, 2026), wie der Vergleich mit den Vorschriften über das Nachlassinventar zeigt, dessen Inhalt sich im Kern mit demjenigen des Nachlassverzeichnisses nach § 2314 Abs. 1 Satz 1, 3 BGB deckt.
  • LG Schwerin, 13.04.2012 - 4 T 3/12

    Unverletzlichkeit der Wohnung steht Auskunftsintersse bzgl. notariellen

  • OLG Jena, 01.02.2016 - 1 W 9/16

    Ermittlungspflicht des Notars bei Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses

  • LG Bonn, 29.10.2015 - 15 O 29/14

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht