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   KG, 19.05.2004 - 5 Ws 134/04   

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https://dejure.org/2004,13846
KG, 19.05.2004 - 5 Ws 134/04 (https://dejure.org/2004,13846)
KG, Entscheidung vom 19.05.2004 - 5 Ws 134/04 (https://dejure.org/2004,13846)
KG, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - 5 Ws 134/04 (https://dejure.org/2004,13846)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft; Nachträgliche Herstellung der Ursächlichkeit durch eine Wiedereinreise des früheren Angeschuldigten

  • Judicialis

    StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 51 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1; StGB § 51 Abs. 1 Satz 1

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Tiergarten - 353 Gs 576/99
  • KG, 19.05.2004 - 5 Ws 134/04
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 06.03.1998 - 4 Ws 44/98
    Auszug aus KG, 19.05.2004 - 5 Ws 134/04
    Um eine uferlose Anrechnung von Freiheitsentziehungen - die weder gerechtfertigt noch praktikabel wäre - auszuschließen, muß zwischen den Strafverfolgungen nämlich ein funktionaler Zusammenhang oder zumindest ein irgendwie gearteter sachlicher Bezug bestehen oder bestanden haben (vgl. BGH a.a.O., 119; KG StV 1998, 562, und Beschlüsse vom 14. Juni 2001 - 5 Ws 312/01 - sowie vom 11. Mai 1999 - 5 Ws 270-271/99 -).

    Eine Verfahrenseinheit wird auch bejaht, wenn sich die anzurechnende Freiheitsentziehung auf den Gang oder den Abschluß des anderen Verfahrens konkret ausgewirkt hat, insbesondere wenn für das Verfahren, in dem später eine Verurteilung erfolgte, nur deshalb die Haft nicht vollzogen, sondern Überhaft notiert worden ist, weil gegen den Verurteilten bereits die anzurechnende Freiheitsentziehung vollstreckt wurde (vgl. BVerfG a.a.O.; BGH a.a.O., 120; KG StV 1998, 562 und Beschlüsse vom 14. Juni 2001 - 5 Ws 312/01 - und 9. Januar 2001 - 5 Ws 6/01 -).

  • KG, 14.06.2001 - 5 Ws 312/01
    Auszug aus KG, 19.05.2004 - 5 Ws 134/04
    Um eine uferlose Anrechnung von Freiheitsentziehungen - die weder gerechtfertigt noch praktikabel wäre - auszuschließen, muß zwischen den Strafverfolgungen nämlich ein funktionaler Zusammenhang oder zumindest ein irgendwie gearteter sachlicher Bezug bestehen oder bestanden haben (vgl. BGH a.a.O., 119; KG StV 1998, 562, und Beschlüsse vom 14. Juni 2001 - 5 Ws 312/01 - sowie vom 11. Mai 1999 - 5 Ws 270-271/99 -).

    Eine Verfahrenseinheit wird auch bejaht, wenn sich die anzurechnende Freiheitsentziehung auf den Gang oder den Abschluß des anderen Verfahrens konkret ausgewirkt hat, insbesondere wenn für das Verfahren, in dem später eine Verurteilung erfolgte, nur deshalb die Haft nicht vollzogen, sondern Überhaft notiert worden ist, weil gegen den Verurteilten bereits die anzurechnende Freiheitsentziehung vollstreckt wurde (vgl. BVerfG a.a.O.; BGH a.a.O., 120; KG StV 1998, 562 und Beschlüsse vom 14. Juni 2001 - 5 Ws 312/01 - und 9. Januar 2001 - 5 Ws 6/01 -).

  • BGH, 26.06.1997 - StB 30/96

    Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft bei funktionaler

    Auszug aus KG, 19.05.2004 - 5 Ws 134/04
    Eine förmliche, nach den Regeln des Prozeßrechts durchgeführte Verbindung der in Betracht kommenden Verfahren ist dafür nicht erforderlich (vgl. BVerfG NStZ 1999, 477 = StV 1999, 546, 547; BGHSt 43, 112, 116 m. weit. Nachw.).
  • BVerfG, 15.05.1999 - 2 BvR 116/99

    Nichtanrechnung sog verfahrensfremder Untersuchungshaft auf in anderer Sache

    Auszug aus KG, 19.05.2004 - 5 Ws 134/04
    Eine förmliche, nach den Regeln des Prozeßrechts durchgeführte Verbindung der in Betracht kommenden Verfahren ist dafür nicht erforderlich (vgl. BVerfG NStZ 1999, 477 = StV 1999, 546, 547; BGHSt 43, 112, 116 m. weit. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.1994 - 3 Ws 274/94

    Einstellung des Verfahrens; Anrechnung der Utersuchungshaft; Erweiterte

    Auszug aus KG, 19.05.2004 - 5 Ws 134/04
    Ein derartiger Zusammenhang wird in Fällen angenommen, in denen eine Einstellung des Verfahrens, für das Untersuchungshaft verbüßt wurde, nach § 154 Abs. 2 StPO im Hinblick auf ein mit einer Verurteilung endendes Verfahren erfolgt ist (OLG Düsseldorf StV 1994, 549 ff.; OLG Frankfurt MDR 1981, 69 und StV 1989, 489 ff.; OLG Schleswig MDR 1980, 70; KG, Beschlüsse vom 4. Oktober 1996 - 4 Ws 161/96 - und vom 20. März 1992 - 5 Ws 55/92 -), oder bei denen sich eine formal verfahrensfremde vorläufige Freiheitsentziehung auf ein anderes Verfahren in sonstiger Weise verfahrensnützlich ausgewirkt hat (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1994, 1032).
  • OLG Karlsruhe, 28.06.1994 - 3 Ws 107/94

    Anrechnung; Untersuchungshaft; Verfahren; Verfahrensidentität; Krankenhaus;

    Auszug aus KG, 19.05.2004 - 5 Ws 134/04
    Ein derartiger Zusammenhang wird in Fällen angenommen, in denen eine Einstellung des Verfahrens, für das Untersuchungshaft verbüßt wurde, nach § 154 Abs. 2 StPO im Hinblick auf ein mit einer Verurteilung endendes Verfahren erfolgt ist (OLG Düsseldorf StV 1994, 549 ff.; OLG Frankfurt MDR 1981, 69 und StV 1989, 489 ff.; OLG Schleswig MDR 1980, 70; KG, Beschlüsse vom 4. Oktober 1996 - 4 Ws 161/96 - und vom 20. März 1992 - 5 Ws 55/92 -), oder bei denen sich eine formal verfahrensfremde vorläufige Freiheitsentziehung auf ein anderes Verfahren in sonstiger Weise verfahrensnützlich ausgewirkt hat (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1994, 1032).
  • OLG Frankfurt, 19.08.1980 - 3 Ws 623/80
    Auszug aus KG, 19.05.2004 - 5 Ws 134/04
    Ein derartiger Zusammenhang wird in Fällen angenommen, in denen eine Einstellung des Verfahrens, für das Untersuchungshaft verbüßt wurde, nach § 154 Abs. 2 StPO im Hinblick auf ein mit einer Verurteilung endendes Verfahren erfolgt ist (OLG Düsseldorf StV 1994, 549 ff.; OLG Frankfurt MDR 1981, 69 und StV 1989, 489 ff.; OLG Schleswig MDR 1980, 70; KG, Beschlüsse vom 4. Oktober 1996 - 4 Ws 161/96 - und vom 20. März 1992 - 5 Ws 55/92 -), oder bei denen sich eine formal verfahrensfremde vorläufige Freiheitsentziehung auf ein anderes Verfahren in sonstiger Weise verfahrensnützlich ausgewirkt hat (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1994, 1032).
  • OLG Frankfurt, 10.08.1988 - 3 Ws 461/88
    Auszug aus KG, 19.05.2004 - 5 Ws 134/04
    Ein derartiger Zusammenhang wird in Fällen angenommen, in denen eine Einstellung des Verfahrens, für das Untersuchungshaft verbüßt wurde, nach § 154 Abs. 2 StPO im Hinblick auf ein mit einer Verurteilung endendes Verfahren erfolgt ist (OLG Düsseldorf StV 1994, 549 ff.; OLG Frankfurt MDR 1981, 69 und StV 1989, 489 ff.; OLG Schleswig MDR 1980, 70; KG, Beschlüsse vom 4. Oktober 1996 - 4 Ws 161/96 - und vom 20. März 1992 - 5 Ws 55/92 -), oder bei denen sich eine formal verfahrensfremde vorläufige Freiheitsentziehung auf ein anderes Verfahren in sonstiger Weise verfahrensnützlich ausgewirkt hat (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1994, 1032).
  • KG, 11.05.1999 - 5 Ws 270/99
    Auszug aus KG, 19.05.2004 - 5 Ws 134/04
    Um eine uferlose Anrechnung von Freiheitsentziehungen - die weder gerechtfertigt noch praktikabel wäre - auszuschließen, muß zwischen den Strafverfolgungen nämlich ein funktionaler Zusammenhang oder zumindest ein irgendwie gearteter sachlicher Bezug bestehen oder bestanden haben (vgl. BGH a.a.O., 119; KG StV 1998, 562, und Beschlüsse vom 14. Juni 2001 - 5 Ws 312/01 - sowie vom 11. Mai 1999 - 5 Ws 270-271/99 -).
  • KG, 09.01.2001 - 5 Ws 6/01
    Auszug aus KG, 19.05.2004 - 5 Ws 134/04
    Eine Verfahrenseinheit wird auch bejaht, wenn sich die anzurechnende Freiheitsentziehung auf den Gang oder den Abschluß des anderen Verfahrens konkret ausgewirkt hat, insbesondere wenn für das Verfahren, in dem später eine Verurteilung erfolgte, nur deshalb die Haft nicht vollzogen, sondern Überhaft notiert worden ist, weil gegen den Verurteilten bereits die anzurechnende Freiheitsentziehung vollstreckt wurde (vgl. BVerfG a.a.O.; BGH a.a.O., 120; KG StV 1998, 562 und Beschlüsse vom 14. Juni 2001 - 5 Ws 312/01 - und 9. Januar 2001 - 5 Ws 6/01 -).
  • KG, 20.06.2011 - 4 Ws 48/11

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Anspruchsausschluss wegen grob

    Daher steht eine Verletzung der dem Geschädigten obliegenden Schadensminderungspflicht einer Mitverursachung gleich (vgl. Senat aaO.; KG, Beschluss vom 19. Mai 2004 - 5 Ws 134/04 - Kunz, StrEG 4. Aufl., § 5 Rdn. 43; Meyer, StrEG 7. Aufl. § 5 Rdn. 39).
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