(1) Die Entschädigung ist ausgeschlossen
| 1. | für die erlittene Untersuchungshaft, eine andere Freiheitsentziehung und für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, soweit deren Anrechnung auf die verhängte Strafe unterbleibt, | |
| 2. | für eine Freiheitsentziehung, wenn eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet oder von einer solchen Anordnung nur deshalb abgesehen worden ist, weil der Zweck der Maßregel bereits durch die Freiheitsentziehung erreicht ist, | |
| 3. | für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und das vorläufige Berufsverbot, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis oder das Berufsverbot endgültig angeordnet oder von einer solchen Anordnung nur deshalb abgesehen worden ist, weil ihre Voraussetzungen nicht mehr vorlagen, | |
| 4. | für die Beschlagnahme und den Arrest (§§ 111b bis 111d der Strafprozeßordnung), wenn der Verfall oder die Einziehung einer Sache angeordnet oder von einer solchen Anordnung nur deshalb abgesehen worden ist, weil durch den Verfall die Erfüllung eines Anspruchs beseitigt oder gemindert worden wäre, der dem Verletzten aus der Tat erwachsen ist. |
(2) Die Entschädigung ist auch ausgeschlossen, wenn und soweit der Beschuldigte die Strafverfolgungsmaßnahme vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Entschädigung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Beschuldigte sich darauf beschränkt hat, nicht zur Sache auszusagen, oder daß er unterlassen hat, ein Rechtsmittel einzulegen.
(3) Die Entschädigung ist ferner ausgeschlossen, wenn und soweit der Beschuldigte die Strafverfolgungsmaßnahme dadurch schuldhaft verursacht hat, daß er einer ordnungsgemäßen Ladung vor den Richter nicht Folge geleistet oder einer Anweisung nach § 116 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 3 der Strafprozeßordnung zuwidergehandelt hat.
Rechtsprechung zu § 5 StrEG
190 Entscheidungen zu § 5 StrEG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 02.04.2008 - 2 StR 19/08
Beweiswürdigung (Spielraum des Tatrichters; Urteilsgründe); Überzeugungsbildung.
Zum selben Verfahren:
- BGH, 06.08.2008 - 2 StR 19/08
Unbegründete Anhörungsrüge.
- BGH, 06.08.2008 - 2 StR 19/08
- BVerfG, 21.11.2002 - 2 BvR 1609/02
Versagung einer Entschädigung wegen Veranlassung der Ermittlungen durch den ...
- OLG Celle, 21.02.2011 - 1 Ws 76/11
Tod des Angeklagten: Kostentragungspflicht der Landeskasse; Anspruch auf ...
- OLG Celle, 16.02.2011 - 1 Ws 78/11
Strafverfolgungsentschädigung: Ausschluss einer Entschädigung wegen grob ...
- KG, 19.05.2004 - 5 Ws 134/04
- BGH, 01.09.1998 - 4 StR 434/98
StrEG § 5
- BGH, 21.02.2001 - 5 StR 368/00
Freispruch einer zur Bekämpfung des organisierten Zigarettenschmuggels ...
Zum selben Verfahren:
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Querverweise
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Strafbemessung
- § 51 I 2 (Anrechnung) (zu § 5 I Nr. 1)