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   OLG Köln, 01.08.2023 - 2 Ws 654/22   

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OLG Köln, 01.08.2023 - 2 Ws 654/22 (https://dejure.org/2023,20390)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.08.2023 - 2 Ws 654/22 (https://dejure.org/2023,20390)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. August 2023 - 2 Ws 654/22 (https://dejure.org/2023,20390)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Entschädigung nach StrEG wegen Freiheitsentzug; Entschädigung wegen Schaden durch unberechtigte vorläufige Festnahme und Untersuchungshaft; Keine Entschädigung bei grob fahrlässiger Verursachung der Anordnung einer Freiheitsentziehung; Verstoß gegen strafprozessuale ...

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Nach falscher Selbstbelastung in Untersuchungshaft - Führt das zum Ausschluss der Haftentschädigung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 359
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 350/09

    Unbegründete Revision der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2023 - 2 Ws 654/22
    Er muss in ungewöhnlichem Maße die Sorgfalt außer Acht gelassen haben, die ein verständiger Mensch in gleicher Lage anwenden würde, um sich vor Schaden durch die Strafverfolgungsmaßnahme zu schützen (BGH, Beschluss vom 24. September 2009 - 3 StR 350/09 -, Rn. 4, juris).

    Es reicht daher nicht aus, dass sich der Freigesprochene irgendwie verdächtig gemacht hat, vielmehr muss er durch eigenes Verhalten einen wesentlichen Ursachenbeitrag zur Begründung des für die Anordnung der Untersuchungshaft erforderlichen dringenden Tatverdachts geleistet haben (BGH, Beschluss vom 24.09.2009 - 3 StR 350/09, juris Rn. 4).

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2023 - 2 Ws 654/22
    Die Belehrungspflicht sichert die verfahrensrechtliche - verfassungsrechtlich garantierte - Stellung des Beschuldigten in elementarer Weise ab (vgl. BGH, Beschluss vom 27.02.1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, juris Rn. 13 ff.).
  • BGH, 06.06.2019 - StB 14/19

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2023 - 2 Ws 654/22
    Insoweit ist im Übrigen auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass Äußerungen des Beschuldigten, denen ein Verstoß gegen die Pflicht zur Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2, § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO vorangegangen ist, schon im Ermittlungsverfahren im Rahmen der Tatverdachtsprüfung nach § 112 Abs. 1 StPO einem von Amts wegen zu prüfenden Verwertungsverbot unterliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 06.06.2019 - StB 14/19, NStZ 2019, 539, Rn. 25 ff.; s. zur Frage der Früh- bzw. Vorauswirkung von Beweisverwertungsverboten auch LR/Mavany, StPO 27. Aufl., § 152 Rn. 33; MüKoStPO/Kölbel StPO § 160 Rn. 37).
  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 378/01

    Verwertung von im Strafverfahren unter Verletzung der Belehrungspflicht zustande

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2023 - 2 Ws 654/22
    Auch im Zivilprozess besteht insoweit kein uneingeschränktes Verwertungsgebot (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.2002 - VI ZR 378/01, NJW 2003, 1123, 1124 f.).
  • KG, 11.01.2012 - 2 Ws 351/11

    Maßstab für Anlass zu einer Strafverfolgungsmaßnahme gegeben hat; grob

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2023 - 2 Ws 654/22
    Ob eine derartige schuldhafte Verursachung vorliegt, ist ausschließlich nach zivilrechtlichen Zurechnungsgrundsätzen (§ 254 Abs. 1, §§ 276 bis 278 BGB) zu beurteilen (vgl. KG, Beschuss vom 11.01.2012 - 2 Ws 351/11, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 28.06.2022 - 2 StR 229/21

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Revision: Beschwer, auf der

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2023 - 2 Ws 654/22
    Bei der Beurteilung der Frage, ob der Beschuldigte nach diesen Maßstäben Anlass zu der Strafverfolgungsmaßnahme gegeben hat, ist aufgrund des Ausnahmecharakters des § 5 Abs. 2 StrEG ein strenger Maßstab anzulegen (BGH, Beschluss vom 28.06.2022 - 2 StR 229/21, juris Rn. 20).
  • OLG Karlsruhe, 09.07.1997 - 3 Ws 84/96

    Vorwurf der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2023 - 2 Ws 654/22
    Da es nicht um die Zuweisung strafrechtlicher Schuld, sondern die Zurechnung nach zivilrechtlichen Maßstäben gehe, liege auch kein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung vor (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.07.1997 - 3 Ws 84/96, NStZ 1998, 211; OLG Rostock, Beschluss vom 08.11.2004 - I Ws 269/04, juris Rn. 18; OLG Koblenz, Beschluss vom 22.08.2005 - 2 Ws 507/05, Justizblatt Rh.-Pf. 2005, 223; Burhoff/Kotz, Hdb. für die strafrechtliche Nachsorge, Teil I Rn. 352; MAH Strafverteidigung/Kotz/Arnemann, 3. Aufl., § 29 Rn. 93; Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 6 Rn. 4; MüKoStPO/Kunz StrEG § 5 Rn. 65, § 6 Rn. 5).
  • KG, 08.07.2021 - 5 Ws 104/21

    Entschädigung für vorläufigen Freiheitsentzug bei Absehen von der Unterbringung

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2023 - 2 Ws 654/22
    Es ist aber nicht ausschließen, dass der Beschwerdeführer, wäre er vor seiner Äußerung gegenüber der Zeugin D. ordnungsgemäß belehrt worden, geschwiegen hätte und gegen ihn mangels weiterer tragfähiger Beweismittel kein Haftbefehl ergangen wäre (vgl. zur Anwendung des Zweifelssatzes im Rahmen von § 5 Abs. 2 StrEG: KG, Beschluss vom 08.07.2021 - 5 Ws 104/21, juris Rn. 7 mwN).
  • OLG Rostock, 08.11.2004 - I Ws 269/04
    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2023 - 2 Ws 654/22
    Da es nicht um die Zuweisung strafrechtlicher Schuld, sondern die Zurechnung nach zivilrechtlichen Maßstäben gehe, liege auch kein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung vor (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.07.1997 - 3 Ws 84/96, NStZ 1998, 211; OLG Rostock, Beschluss vom 08.11.2004 - I Ws 269/04, juris Rn. 18; OLG Koblenz, Beschluss vom 22.08.2005 - 2 Ws 507/05, Justizblatt Rh.-Pf. 2005, 223; Burhoff/Kotz, Hdb. für die strafrechtliche Nachsorge, Teil I Rn. 352; MAH Strafverteidigung/Kotz/Arnemann, 3. Aufl., § 29 Rn. 93; Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 6 Rn. 4; MüKoStPO/Kunz StrEG § 5 Rn. 65, § 6 Rn. 5).
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