Rechtsprechung
   BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 84/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2775
BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 84/86 (https://dejure.org/1988,2775)
BSG, Entscheidung vom 24.03.1988 - 5/5b RJ 84/86 (https://dejure.org/1988,2775)
BSG, Entscheidung vom 24. März 1988 - 5/5b RJ 84/86 (https://dejure.org/1988,2775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsverhältnis - Auflösung - Arbeitslosigkeit - Arbeitslosengeld - Meldung - Vertrag - Klausel

Papierfundstellen

  • BSGE 63, 112
  • BB 1988, 1964
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 23.02.1988 - 12 RK 34/86

    Grundlohn - Arbeitsverhältnis - Beendigung - Abfindung - Arbeitslosengeld -

    Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 84/86
    Ebenso bewirkt der Teil der Abfindung, der als Gegenleistung dafür gezahlt wird, daß der Arbeitnehmer auf die Geltendmachung von Arbeitslosengeld verzichtet hat, kein Ruhen des Arbeitslosengeldes, weil er nicht als Abfindung i.S. des § 117 Abs. 2 AFG anzusehen ist (Urteil des 12. Senats vom 23. Februar 1988 - 12 RK 34/86 - m.w.N.).

    Weiter muß es den Versicherten darüber belehren, daß seine Krankenversicherung als Arbeitsloser vom Bezug des Arbeitslosengeldes abhängig ist ( § 155 Abs. 1 AFG ; zur Meldepflicht vgl. § 161 AFG ) und daß er bei freiwilliger Krankenversicherung Beiträge mindestens von einem fiktiven Einkommen in Höhe des Arbeitslosengeldes zahlen müßte (Urteil des 12. Senats vom 23. Februar 1988 - 12 RK 34/86 -).

  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

    Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 84/86
    Dem steht die Rechtsprechung im Bereich der Arbeitslosenversicherung nicht entgegen, nach der das Fehlen der Verfügbarkeit und die fehlende persönliche Arbeitslosmeldung nicht im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzt werden können (BSGE 58, 104 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSGE 60, 43SozR 4100 § 105 Nr. 2).
  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 47/77

    Herstellungsanspruch - Unrichtige Rechtsauskunft des Versicherungsträgers -

    Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 84/86
    Hat eine Behörde durch fehlerhaftes Verwaltungshandeln nachteilige Folgen für die Rechtsstellung des Versicherten herbeigeführt und können diese durch rechtmäßiges Verwaltungshandeln wieder beseitigt werden, so hat die Behörde dem Versicherten die Rechtsposition einzuräumen, die er gehabt hätte, wenn von Anfang an ordnungsgemäß verfahren worden wäre (SozR 2200 § 1418 Nr. 6 = BSGE 49, 76 m.w.N.).
  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83

    Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge -

    Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 84/86
    Dem steht die Rechtsprechung im Bereich der Arbeitslosenversicherung nicht entgegen, nach der das Fehlen der Verfügbarkeit und die fehlende persönliche Arbeitslosmeldung nicht im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzt werden können (BSGE 58, 104 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSGE 60, 43SozR 4100 § 105 Nr. 2).
  • BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 18/84

    Rückwirkende Gewährung von Kindergeld an eine verwitwete Ehefrau eines

    Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 84/86
    Das gilt auch, wenn es sich um fehlerhaftes Verhalten - etwa um unzureichende Beratung - einer anderen Behörde handelt, die vom Gesetzgeber "arbeitsteilig" in das Verfahren eingeschaltet ist (SozR 1200 § 14 Nr. 20BSGE 58, 283, 284 m.w.N.).
  • BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 90/79

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Abfindung eines älteren Arbeitnehmers -

    Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 84/86
    § 119 AFG steht jedoch hier der Anrechnung einer Ausfallzeit deshalb nicht entgegen, weil der Kläger als älterer Arbeitnehmer anläßlich eines drastischen Personalabbaus gegen Abfindung sein Arbeitsverhältnis gelöst, dadurch einen anderen Arbeitnehmer des Betriebes vor Entlassung bewahrt und somit für sein Verhalten einen wichtigen Grund i.S. des § 119 Abs. 1 Satz 1 AFG gehabt hat (Urteil des 7. Senats des Bundessozialgerichts - BSG - vom 17. Februar 1981 - 7 RAr 90/79 - SozR 4100 § 119 Nr. 14).
  • BSG, 10.06.1980 - 4 RJ 33/79
    Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 84/86
    Übereinstimmend mit dem nicht veröffentlichten Urteil des 4. Senats vom 10. Juni 1980 - 4 RJ 33/79 - geht auch der erkennende Senat davon aus, daß im Falle des Ruhens wegen Einkommens aus einer Abfindung der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht schon mangels des nach § 100 Abs. 1 AFG notwendigen Antrags auf diese Leistung entfällt, weil dem Kläger nicht zuzumuten ist, eine ohnehin ruhende Leistung zu beantragen.
  • BSG, 13.05.1982 - 5a/5 RKn 17/80
    Auszug aus BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 84/86
    Anders als in dem ebenfalls nicht veröffentlichten, vom 5a Senat am 13. Mai 1982 entschiedenen Fall - 5a/5 RKn 17/80 -, in dem während des dort mit der Anschlußrevision als Ausfallzeit geltend gemachten Zeitraumes ein Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nicht in Betracht kam, war hier das Ruhen wegen der dem Kläger gewährten Abfindung unabhängig von einer Antragstellung ursächlich für die Nichtgewährung des Arbeitslosengeldes (vgl. auch Verbandskommentar zur RVO § 1259 Anm. 16).
  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 31/09 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Rente wegen voller Erwerbsminderung -

    Der Anspruch ist auf Herstellung des dem Gesetz und seinen Zielen entsprechenden Zustandes gerichtet (vgl insgesamt BSG SozR 3-2200 § 183 Nr. 1 S 3 mwN; BSGE 63, 112, 114 = ">14%20SGB%20I%20Nr.%2028#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1300 § 14 SGB I Nr. 28; s auch BSG Urteil vom 25.10.1989 - 7 RAr 150/88 - BSG Urteil vom 12.7.1989 - 7 RAr 62/88 - mwN).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Der vom Bundessozialgericht entwickelte und seither in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BSGE 49, 76 (77 ff.) m.w.N.; 50, 12 (13 f.); 55, 40 (43); 58, 283 (284 f.); 60, 43 (48); 62, 179 (182); 63, 112 (114); 66, 258 (265); 69, 85 (89); 71, 17 (22); 73, 56 (59 f.); 73, 204 (210)) bestätigte verschuldensunabhängige (vgl. BSGE 49, 76 (77) m.w.N.; 73, 56 (59); stRspr) Herstellungsanspruch knüpft zwar an die Verletzung behördlicher Auskunfts-, Beratungs- und Betreuungspflichten im Sozialrechtsverhältnis an (vgl. etwa BSGE 65, 21 (26) [BSG 22.03.1989 - 7 RAr 80/87]; 73, 56 (59) [BSG 25.08.1993 - 13 RJ 27/92]; 73, 204 (210) [BSG 10.11.1993 - 11 RAr 47/93]) und soll "als Institut des Verwaltungsrechts eine Lücke im Schadensersatzrecht" schließen (BSGE 55, 261 (263 f.) [BSG 18.08.1983 - 11 RA 60/82]).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Allerdings hat das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BSGE 49, 76 [77 ff.] m.w.N.; 50, 12 [13 f.]; 55, 40 [43]; 58, 283 [284 f.]; 60, 43 [48]; 62, 179 [182]; 63, 112 [114]; 66, 258 [265]; 69, 85 [89]; 71, 17 [22]; 73, 56 [59 f.]; 73, 204 [210]) den sog. Herstellungsanspruch entwickelt, der im Sozialrechtsverhältnis als Folge der Verletzung behördlicher Betreuungspflichten auf Herbeiführung des Zustandes gerichtet ist, der bestünde, wenn die Behörde ihrer sozialrechtlich begründeten Betreuungspflicht durch zutreffende Auskunft oder Beratung entsprochen hätte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht