Rechtsprechung
AG Düsseldorf, 06.02.2018 - 502 IN 155/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gesonderte Feststellung der "Restschuldbefreiungsfestigkeit" im Anmeldeverfahren
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Anmeldung einer Attributsforderung nur bei gestelltem RSB-Antrag des Schuldners
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZI 2018, 405
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 22.01.2009 - IX ZR 3/08
Voraussetzung der ordnungsgemäßen Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren …
Auszug aus AG Düsseldorf, 06.02.2018 - 502 IN 155/14
Zum einen kann ein im Anmeldeverfahren geltend gemachter Anspruch nicht auf einen von diesem Streitgegenstand verschiedenen Lebenssachverhalt im Tabellenfeststellungsprozesses gestützt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 - IX ZR 3/08 -.).Auch aus diesem Grund ist die Forderungsanmeldung, soweit sie den Lebenssachverhalt schlüssig darlegt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 - IX ZR 3/08 -, juris) als Deliktsforderung zulässig.
- BGH, 03.03.2016 - IX ZB 33/14
Ausnahme von der Restschuldbefreiung: Verjährungseinwand des Schuldners gegenüber …
Auszug aus AG Düsseldorf, 06.02.2018 - 502 IN 155/14
Des Weiteren unterliegen materielle Ansprüche auch in Falle der Anspruchsgrundlagenkonkurrenz jeweils eigenständiger Verjährung (vgl. BGH, Beschluss vom 03. März 2016 - IX ZB 33/14 -, BGHZ 209, 168-179.). - BGH, 09.01.2014 - IX ZR 103/13
Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren: Darlegungslast hinsichtlich des …
Auszug aus AG Düsseldorf, 06.02.2018 - 502 IN 155/14
Bezüglich der schlüssigen Darlegung gelten jedoch nicht die geringeren Anforderungen der "eingeschränkten Schlüssigkeit" nach BGH, Urteil vom 09. Januar 2014 - IX ZR 103/13 -, jurisBGH, da diese sich nur auf die Gründe der Anmeldung für die Restschuldbefreiungsfestigkeit beziehen und der Schuldner entsprechend zu belehren wäre.
- BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 180/14
Pferdekaufvertrag: Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung bei …
Auszug aus AG Düsseldorf, 06.02.2018 - 502 IN 155/14
Hierbei ist zu beachten, dass in Fällen der Geltendmachung von Forderungen in Anspruchsgrundlagenkonkurrenz eben nicht ein Fall des § 213 Alt. 1 BGB gegeben ist, da sich dieser lediglich zur elektiven Anspruchskonkurrenz verhält (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2015 - VIII ZR 180/14 - ). - BGH, 04.07.2014 - V ZR 298/13
Zahlungsklage eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft: …
Auszug aus AG Düsseldorf, 06.02.2018 - 502 IN 155/14
Nach dem zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff, der wohl der h.M. entspricht, setzt sich dieser aus der begehrten Rechtsfolge, nämlich dem prozessualen Antrag und dem Lebenssachverhalt zusammen (vgl. BGH, Urteil vom 04. Juli 2014 - V ZR 298/13 -, juris, Rz.12.). - BGH, 26.01.2017 - IX ZR 315/14
Insolvenztabelle: Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits nach Widerspruch; …
Auszug aus AG Düsseldorf, 06.02.2018 - 502 IN 155/14
Zwar ist für die Frage der Verjährung nicht der Inhalt der Insolvenztabelle maßgeblich, sondern die Forderungsanmeldung als solche (vgl. zum Gegenstand eines aufgenommenen Rechtsstreits: BGH, Teilurteil vom 26. Januar 2017 - IX ZR 315/14 -). - BGH, 02.02.2005 - XII ZR 233/02
Rechtsfolgen der Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle
Auszug aus AG Düsseldorf, 06.02.2018 - 502 IN 155/14
Nur in diesem Umfange nimmt eine festgestellte Forderung an den Rechtskraftwirkungen entsprechend den Grundsätzen des § 322 ZPO teil (vgl. BGH, Beschluss vom 02. Februar 2005 - XII ZR 233/02 -).
- AG Düsseldorf, 09.01.2023 - 513 IK 191/15
Restschuldbefreiung; vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung; Widerspruch; …
Liegt objektiv keine Säumnis vor, kann es auf die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen der Wiedereinsetzungsvoraussetzungen nicht mehr ankomme (so schon AG Düsseldorf B. v. 06.02.2018, 502 IN 155/14, ZInsO 2018, 618-620).