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AG Neuss, 23.03.2010 - 51 Js 5323/09 |
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Verfahrensgang
- AG Neuss, 23.03.2010 - 51 Js 5323/09
- AG Neuss, 23.03.2010 - 18 OWi 938/09
- LG Düsseldorf, 30.07.2010 - 61 Qs 65/10
Wird zitiert von ...
- LG Düsseldorf, 30.07.2010 - 61 Qs 65/10
Zusätzliche Verfahrensgebühr bei Entscheidung des Gerichts durch Beschluss gem. § …
Auf die sofortige Beschwerde der Betroffenen vom 8./28. Juni 2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuss vom 9. Juni 2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts Neuss insofern abgeändert, als die aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts Neuss vom 23. März 2010, Az. 18 OWi- 51 Js 5323/09-938/09 der Betroffenen von der Landeskasse gemäß § 467 StPO zu erstattenden notwendigen Auslagen auf 509, 92 EUR (fünfhundertneun Euro und zweiundneunzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 30. März 2010 festgesetzt werden.