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AG Hannover, 04.03.2005 - 539 C 13410/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 8 BRAGO; § 20 Abs. 1 S. 1 BRAGO; § 25 Abs. 2 BRAGO; § 26 BRAGO; § 118 Abs. 1 S. 1 BRAGO; § 280 Abs. 1 BGB; § 675 BGB
Obliegenheit des Rechtsanwaltes zur Aufklärung des Mandanten über die Gebührenpflichtigkeit seiner Tätigkeit; Entwurf eines Testaments als Betreiben eines Geschäfts bzw. Beratung; Vergütung für die Errichtung eines Testaments; Ansprüche aus einem Mandantenverhältnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Obliegenheit des Rechtsanwaltes zur Aufklärung des Mandanten über die Gebührenpflichtigkeit seiner Tätigkeit; Entwurf eines Testaments als Betreiben eines Geschäfts bzw. Beratung; Vergütung für die Errichtung eines Testaments; Ansprüche aus einem Mandantenverhältnis
Verfahrensgang
- AG Hannover, 04.03.2005 - 539 C 13410/04
- LG Hannover, 15.08.2005 - 20 S 30/05
Wird zitiert von ... (2)
- AG Hamburg-Altona, 06.11.2007 - 316 C 85/07
Beurteilung der Rechtsnatur eines auf Durchführung eines Beratungsgespräches mit …
Soweit das AG Hannover in seinem Urteil vom 4.3.2005 (539 C 13410/04 ) zu § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO ausführt, der dortige Kläger habe weit mehr gegenüber dem Beklagten getan, als beratend für ihn tätig zu werden, weil er einen Testamentsentwurf erstellt habe, kann sich der Kläger des vorliegenden Verfahrens nicht darauf berufen. - LG Hannover, 15.08.2005 - 20 S 30/05
Aufklärung des Mandanten über die Gebührenpflicht einer Tätigkeit als …
Die Berufung des Beklagten gegen das am 4. März 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Hannover - 539 C 13410/04 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.