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   AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18   

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https://dejure.org/2020,7630
AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18 (https://dejure.org/2020,7630)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 15.04.2020 - 539 C 16/18 (https://dejure.org/2020,7630)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 15. April 2020 - 539 C 16/18 (https://dejure.org/2020,7630)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 21 Abs 3 WoEigG, § 21 Abs 4 WoEigG, § 21 Abs 5 Nr 2 WoEigG, § 23 Abs 2 WoEigG, § 43 Nr 4 WoEigG
    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Vergleichsangebote für die Dachsanierung nach Vorauswahl durch Beirat und Verwalter

  • IWW

    WEG-Recht

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Dachsanierung - 3 Vergleichsangebote notwendig?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bei Dachsanierung doch keine drei Vergleichsangebote?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorauswahl durch Beirat und Verwalter erübrigt drei Vergleichsangebote (IMR 2020, 250)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (45)

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18
    Für die Frage, "wie" Wohnungseigentümer ihrer Pflicht zur Erhaltung nachkommen (= die Art und Weise der Ausführung: wer? wie?, mit welchen Mitteln? bei mehreren anstehenden Erhaltungsmaßnahmen; wann/welche Reihenfolge), besteht grds. Ermessen (BGH, NZM 2015, 53 Rz 10; BGH NJW 2012, 2955 Rz 9).

    In der Regel ist eine Kosten-Nutzen-Analyse vorzunehmen (BGH, NZM 2015, 53 Rz 10).

    Ferner ist das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten und grds. ist auf die Leistungsfähigkeit der Wohnungseigentümer Rücksicht zu nehmen (BGH, NZM 2015, 53 Rz 10).

    Nicht zwingend erforderliche Maßnahmen sind ggf. zurückzustellen (BGH NZM 2015, 53 Rz 10).

  • LG Hamburg, 15.02.2012 - 318 S 119/11

    Verwalter muss auf Anfrage nach Vergleichsangeboten reagieren

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18
    Da die Untergrenze von 3.000,00 ? bis 5.000,00 ? hier weit überschritten ist (vgl. LG Hamburg, ZMR 2012, 474 und LG München I, ZMR 2014, 668) mussten für die Dachdeckerarbeiten (bei einer Klein-Anlage) Vergleichsangebote eingeholt werden.

    Grundsätzlich ist den Klägern zuzugestehen, dass die Vergabe eines Auftrages für die Durchführung größerer Instandsetzungsarbeiten ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht, wenn der Verwalter nicht in der Regel zumindest drei Vergleichs- oder Konkurrenzangebote eingeholt hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.09.1999 - 2Z BR 54/99; LG Hamburg, Urteil vom 15.02.2012 - 318 S 119/11; LG Hamburg, Urteil vom 12.11.2014 - 318 S 74/14, Vandenhouten, in: Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage 2017, § 21 Rn. 75).

    Die Wohnungseigentümer sind über sämtliche relevanten Umstände aufzuklären und die Angebote müssen ihnen spätestens bei der Beschlussfassung zugänglich gemacht werden, sofern dies gewünscht wird (LG Hamburg, Urteil vom 15.02.2012 - 318 S 119/11).

  • OLG München, 07.09.2007 - 32 Wx 109/07

    Kein Recht einzelner Wohnungseigentümer auf Anhörung der Bewerber um

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18
    Das Entgelt, das dem Verwalter für die einzelnen Leistungen zu zahlen sind, ist nicht der einzige und auch nicht der wichtigste Gesichtspunkt, der bei der Entscheidung über die Bestellung des Verwalters zu berücksichtigen ist (OLG München, NJW-RR 2008, 26; AG Hamburg, ZMR 2008, 576).

    Eine solche Veränderung läge etwa vor, wenn die Verwaltung ihrer Aufgabe nicht mehr so effizient gerecht wird, wie dies bisher der Fall war, wenn sich das Verhältnis zwischen Verwaltung und Wohnungseigentümern aus anderen Gründen verschlechtert hat oder wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die von der bisherigen Verwaltung angebotenen Leistungen von anderen Verwaltungsfirmen spürbar günstiger angeboten werden (vgl. OLG München, NJW-RR 2008, 26).

  • LG München I, 09.08.2023 - 1 S 16489/22

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Online-Teilnahme ohne Beschluss;

    Es entspricht auch ordnungsmäßigem Ermessen, wenn der Verwalter bereits im Einladungsschreiben auf eine Angebotsauswertung hinweist um eine angemessene Entscheidungsgrundlage für die abzustimmenden Maßnahmen zu ermöglichen (vgl. zum Hinweis der Verwalterin in der Einladung auf das Informations- und Empfehlungsschreiben des Beirats sowie die Kostenaufstellung und den Vergabevorschlag der Architekten; AG Hamburg-Blankenese Urt. v. 15.4.2020 - 539 C 16/18, BeckRS 2020, 5937 Rn. 92, beck-online).
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