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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.1997 - 6 A 10770/96   

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https://dejure.org/1997,6146
OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.1997 - 6 A 10770/96 (https://dejure.org/1997,6146)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.07.1997 - 6 A 10770/96 (https://dejure.org/1997,6146)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Juli 1997 - 6 A 10770/96 (https://dejure.org/1997,6146)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsteuer; Grundbesitz; Öffentliches Erhaltungsinteresse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 62 (Ls.)
  • DVBl 1998, 73 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.09.1984 - 8 C 62.82

    Grundsteuer - Änderungsbescheid - Heraufsetzung der Grundsteuer - Erlaßzeitraum -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.1997 - 6 A 10770/96
    Ein öffentliches Interesse im Sinne des § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG kann nur insoweit angenommen werden, wie für den Grundbesitz rechtliche Bindungen - sei es des förmlichen Denkmalschutzes oder sei es von einer ihm eigentumsrechtlich gleichstehenden Qualität - bestehen, die in ihrer nutzungseinschränkenden Wirkung die Grenzen dessen überschreiten, was namentlich das Baurecht von Grundstückseigentümern an Rücksichtnahme aus Gemeininteresse ohnehin verlangt (BVerwGE 70, 162 [166]).

    Demgegenüber fordert das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21. September 1984 (BVerwGE 70, 162 [165]), daß der privilegierte Grundbesitz "infolge" der durch das öffentliche Erhaltungsinteresse ausgelösten Nutzungs- und Verfügungsbeschränkung in der Regel unrentabel sein muß, damit Grundsteuer erlassen werden kann.

  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 3.89

    Grundsteuererlaß bei Baudenkmälern; Begriff der "Kosten" i. S. des § 32 Abs. 1

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.1997 - 6 A 10770/96
    Bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Februar 1991 (BVerwGE 88, 46 ff.) war es allerdings überwiegende Auffassung, daß im Rahmen des § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG nur Herstellungskosten Bemessungsgrundlage für die AfA sein konnten, weil § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG zwar die Erhaltung eines Denkmals, nicht jedoch dessen Erwerb begünstige (vgl. Troll a.a.O., Rdnr. 5 zu § 32; Röttsinger a.a.O. S. 68; Peters/Gefaeller, auch ZKF 1986, 201 [202]).

    Insbesondere steht spätestens aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Februar 1991 (a.a.O.) fest, daß weder Schuld- noch Eigenkapitalzinsen Kosten im Sinne des § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG sind.

  • OVG Saarland, 28.12.1989 - 1 R 84/87
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.1997 - 6 A 10770/96
    Hiervon ausgehend hat auch der Hessische VGH (Hessische Städte- und Gemeinde-Zeitung 1996, 314) verlangt, daß die Unrentierlichkeit des Grundbesitzes kausal auf das denkmalschutzrechtliche Erhaltungsgebot zurückgeführt werden kann (ebenso OVG Saarland, Urteil vom 28. Dezember 1989 - 1 R 84/87 - KStZ 1991, 40 - Leitsätze - ) und weiterhin zur Begründung der Erforderlichkeit des Kausalzusammenhangs darauf abgestellt, daß grundsätzlich für jeden Grundbesitz, mag er nun rentabel sein oder nicht, Grundsteuer zu entrichten ist, so daß sich ein Abgehen von dieser Regel wegen eines besonderen öffentlichen Erhaltungsinteresses nur rechtfertigen läßt, wenn eben diejenigen rechtlichen Bindungen, in denen sich das öffentliche Erhaltungsinteresse ausdrückt, die dauernde Unrentierlichkeit begründen.
  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 14/92

    Zu den Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung für die

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.1997 - 6 A 10770/96
    Zu Recht hat Röttsinger (a.a.O.) darauf hingewiesen, daß der Begriff Rückstellungen nichts mit dem bilanztechnischen Begriff im Sinne von § 249 HGB gemein hat, so daß bereits aus diesem Grund die Auffassung des Verwaltungsgerichts fehl geht, das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.10.1993 (NJW 1994 S. 543), das sich mit den Mindestanforderungen an Rückstellungen i.S.d. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB für Altlastsanierung befaßt, spreche gegen die von dem Kläger geltend gemachten "Instandhaltungsrückstellungen".
  • FG Baden-Württemberg, 05.02.1992 - 13 K 44/89

    AfA für Hotelgebäude

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.1997 - 6 A 10770/96
    Eine Ausnahme von dieser Typisierung ist zwar gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG grundsätzlich zulässig, jedoch bedarf die Annahme einer kürzeren Nutzungsdauer eines Nachweises aufgrund der Umstände des Einzelfalls (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Februar 1992 - 13 K 44/89 - EFG 1992, 723).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 8 C 23.97

    Grundsteuererlaß; Denkmalschutz; Unrentabilität; Kausalitätserfordernis zwischen

    BVerwG 8 C 23.97 OVG 6 A 10770/96.
  • VG Neustadt, 13.07.2020 - 3 K 209/20

    Grundsteuererlass für Kulturdenkmal wegen Unrentabilität

    I) Zwar liegt die Erhaltung des Areals des Klägers aufgrund seiner Ausweisung als Denkmal und seiner Aufnahme in das Verzeichnis der Kulturdenkmäler Rheinland-Pfalz im öffentlichen Interesse, so dass insoweit die Gewährung eines Grundsteuererlasses dem Grunde nach eröffnet ist (vgl. einleitend: OVG RP, Urteil vom 2.7.1997 - 6 A 10770/96).
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