Weitere Entscheidung unten: VG Greifswald, 19.02.2015

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   VG Magdeburg, 09.07.2015 - 6 A 17/15   

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https://dejure.org/2015,23192
VG Magdeburg, 09.07.2015 - 6 A 17/15 (https://dejure.org/2015,23192)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 09.07.2015 - 6 A 17/15 (https://dejure.org/2015,23192)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - 6 A 17/15 (https://dejure.org/2015,23192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 8.80

    Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund -

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.07.2015 - 6 A 17/15
    Ein wichtiger Grund im Sinne des § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG liegt vor, wenn unter Berücksichtigung der im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel und Zweck der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zumutbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1983 - BVerwG 5 C 8/80 -, juris, Rn. 10).
  • BVerwG, 12.12.1985 - 5 C 56.82

    Bafög - Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.07.2015 - 6 A 17/15
    Ob ein "Abbrechen" oder "Unterbrechen" vorliegt, hängt grundsätzlich von der Vorstellung des Auszubildenden selbst ab, die allerdings so verstanden werden muss, wie sie nach außen hin erkennbar wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1985 - 5 C 56/82 -, juris, Rn. 13).
  • VG Freiburg, 26.04.2001 - 7 K 1032/00

    Wiederaufnahme des gleichen Studiums nach Studienabbruch; Förderungshöchstdauer

    Auszug aus VG Magdeburg, 09.07.2015 - 6 A 17/15
    Das schließt aber nicht aus, dass eine Ausbildung auch dann eine "andere" Ausbildung im Sinne des § 7 Abs. 3 Satz 1 BAföG sein kann, wenn sie in dem gleichen Studiengang betrieben wird wie die erste förderungsfähige Ausbildung (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 26. April 2001 - 7 K 1032/00 -, NVwZ-RR 2002, S. 122 , m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.03.2019 - 12 C 18.1124

    Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Klage auf

    Wie sich aus den vorliegenden Akten ergibt, spricht vielmehr Vieles dafür, dass der Kläger sein Studium der Mechatronik an der Hochschule Regensburg nach drei Semestern zum Ende des Wintersemesters 2015/2016 durch Exmatrikulation abgebrochen und nicht lediglich unterbrochen hat, indem er während des Sommersemesters 2016 einer Beschäftigung nachgegangen ist und sich erst zum Wintersemester 2016/2017 an der Hochschule München für das Studium Mechatronik/Feinwerktechnik für das erste Semester immatrikuliert hat (vgl. zur Differenzierung zwischen Unterbrechung und Abbruch einer Ausbildung OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 10.10.2017 - 12 A 1214/17 - BeckRS 2017, 132914 Rn. 7; VG Magdeburg, U.v. 9.7.2015 - 6 A 17/15 - BeckRS 2015, 51018; VG Freiburg, U.v. 26.4.2001 - 7 K 1032/00 - NVwZ-RR 2002, 122).
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Rechtsprechung
   VG Greifswald, 19.02.2015 - 6 A 17/15   

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https://dejure.org/2015,3024
VG Greifswald, 19.02.2015 - 6 A 17/15 (https://dejure.org/2015,3024)
VG Greifswald, Entscheidung vom 19.02.2015 - 6 A 17/15 (https://dejure.org/2015,3024)
VG Greifswald, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - 6 A 17/15 (https://dejure.org/2015,3024)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.05.1979 - 2 ER 401.79

    Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts im Rahmen eines Antrags auf

    Auszug aus VG Greifswald, 19.02.2015 - 6 A 17/15
    Das Gericht folgt nicht der in der Rechtsprechung zu den Fällen der Versetzung in den Ruhestand, Abordnung und Versetzung sowie auch der sofort vollziehbaren Entlassung von Zeitsoldaten vertretenen Gegenmeinung, wonach im Falle des Sofortvollzuges derartiger Verfügungen auf den bisherigen dienstlichen Wohnsitz abzustellen ist (VG Göttingen, Beschluss vom 4.7.1996 - 3 B 3196/96 -, NVwZ-RR 1996, 678; VG Darmstadt, Beschluss vom 14.7.1995 - 5 G 1063/95 -, NVwZ-RR 1996, 162, Bay. VGH, Beschluss vom 20.11.1984 - Nr. 3 CS 84 A 2389 - ZBR 1985, 210; VG Ansbach, Urteil vom 17.02.2009 - AN 15 K 08.01896 -, juris; VG Saarlouis, Beschluss vom 03.08.2009 - 2 K 827/08 -, juris; letztlich offengelassen im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4.5.1979 - 2 ER 401.79 - 310 Buchholz § 83 Nr. 11).
  • VG Saarlouis, 03.08.2009 - 2 K 827/08

    Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts im Anfechtungsrechtsstreit über

    Auszug aus VG Greifswald, 19.02.2015 - 6 A 17/15
    Das Gericht folgt nicht der in der Rechtsprechung zu den Fällen der Versetzung in den Ruhestand, Abordnung und Versetzung sowie auch der sofort vollziehbaren Entlassung von Zeitsoldaten vertretenen Gegenmeinung, wonach im Falle des Sofortvollzuges derartiger Verfügungen auf den bisherigen dienstlichen Wohnsitz abzustellen ist (VG Göttingen, Beschluss vom 4.7.1996 - 3 B 3196/96 -, NVwZ-RR 1996, 678; VG Darmstadt, Beschluss vom 14.7.1995 - 5 G 1063/95 -, NVwZ-RR 1996, 162, Bay. VGH, Beschluss vom 20.11.1984 - Nr. 3 CS 84 A 2389 - ZBR 1985, 210; VG Ansbach, Urteil vom 17.02.2009 - AN 15 K 08.01896 -, juris; VG Saarlouis, Beschluss vom 03.08.2009 - 2 K 827/08 -, juris; letztlich offengelassen im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4.5.1979 - 2 ER 401.79 - 310 Buchholz § 83 Nr. 11).
  • VG Darmstadt, 14.07.1995 - 5 G 1063/95
    Auszug aus VG Greifswald, 19.02.2015 - 6 A 17/15
    Das Gericht folgt nicht der in der Rechtsprechung zu den Fällen der Versetzung in den Ruhestand, Abordnung und Versetzung sowie auch der sofort vollziehbaren Entlassung von Zeitsoldaten vertretenen Gegenmeinung, wonach im Falle des Sofortvollzuges derartiger Verfügungen auf den bisherigen dienstlichen Wohnsitz abzustellen ist (VG Göttingen, Beschluss vom 4.7.1996 - 3 B 3196/96 -, NVwZ-RR 1996, 678; VG Darmstadt, Beschluss vom 14.7.1995 - 5 G 1063/95 -, NVwZ-RR 1996, 162, Bay. VGH, Beschluss vom 20.11.1984 - Nr. 3 CS 84 A 2389 - ZBR 1985, 210; VG Ansbach, Urteil vom 17.02.2009 - AN 15 K 08.01896 -, juris; VG Saarlouis, Beschluss vom 03.08.2009 - 2 K 827/08 -, juris; letztlich offengelassen im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4.5.1979 - 2 ER 401.79 - 310 Buchholz § 83 Nr. 11).
  • VG Ansbach, 17.02.2009 - AN 15 K 08.01896

    Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten; örtliche Zuständigkeit in Fällen der

    Auszug aus VG Greifswald, 19.02.2015 - 6 A 17/15
    Das Gericht folgt nicht der in der Rechtsprechung zu den Fällen der Versetzung in den Ruhestand, Abordnung und Versetzung sowie auch der sofort vollziehbaren Entlassung von Zeitsoldaten vertretenen Gegenmeinung, wonach im Falle des Sofortvollzuges derartiger Verfügungen auf den bisherigen dienstlichen Wohnsitz abzustellen ist (VG Göttingen, Beschluss vom 4.7.1996 - 3 B 3196/96 -, NVwZ-RR 1996, 678; VG Darmstadt, Beschluss vom 14.7.1995 - 5 G 1063/95 -, NVwZ-RR 1996, 162, Bay. VGH, Beschluss vom 20.11.1984 - Nr. 3 CS 84 A 2389 - ZBR 1985, 210; VG Ansbach, Urteil vom 17.02.2009 - AN 15 K 08.01896 -, juris; VG Saarlouis, Beschluss vom 03.08.2009 - 2 K 827/08 -, juris; letztlich offengelassen im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4.5.1979 - 2 ER 401.79 - 310 Buchholz § 83 Nr. 11).
  • VG Göttingen, 04.07.1996 - 3 B 3196/96
    Auszug aus VG Greifswald, 19.02.2015 - 6 A 17/15
    Das Gericht folgt nicht der in der Rechtsprechung zu den Fällen der Versetzung in den Ruhestand, Abordnung und Versetzung sowie auch der sofort vollziehbaren Entlassung von Zeitsoldaten vertretenen Gegenmeinung, wonach im Falle des Sofortvollzuges derartiger Verfügungen auf den bisherigen dienstlichen Wohnsitz abzustellen ist (VG Göttingen, Beschluss vom 4.7.1996 - 3 B 3196/96 -, NVwZ-RR 1996, 678; VG Darmstadt, Beschluss vom 14.7.1995 - 5 G 1063/95 -, NVwZ-RR 1996, 162, Bay. VGH, Beschluss vom 20.11.1984 - Nr. 3 CS 84 A 2389 - ZBR 1985, 210; VG Ansbach, Urteil vom 17.02.2009 - AN 15 K 08.01896 -, juris; VG Saarlouis, Beschluss vom 03.08.2009 - 2 K 827/08 -, juris; letztlich offengelassen im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4.5.1979 - 2 ER 401.79 - 310 Buchholz § 83 Nr. 11).
  • VG Schleswig, 26.09.2001 - 16 B 66/01

    örtliche Zuständigkeit, dienstlicher Wohnsitz, Verweisung

    Auszug aus VG Greifswald, 19.02.2015 - 6 A 17/15
    Anderenfalls wäre der rechtssuchende Beamte ggf. darauf angewiesen, seinen Antrag bei einem örtlich zuständigen Gericht zu stellen, in dessen Nähe er sich tatsächlich nicht mehr aufhält, weil die Versetzung sofort vollziehbar ist und er dieser als gesetzestreuer Beamter nachkommt (so auch VG Schleswig, Beschluss vom 26.09.2000 - 16 B 66/01 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 10.10.2022 - 6 K 3097/22

    Örtliche Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichts bei Entlassung eines Soldaten

    Dem letzten dienstlichen Wohnsitz des Klägers kommt entgegen der wohl überwiegenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 20.11.1984 - 3 CS 84 A.2389 - juris, red. Ls.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.3.1978 - II B 596/77 - nicht veröffentlicht; VG Frankfurt an der Oder, Beschl. v. 23.2.2022 - 2 L 418/21 - juris; VG Ansbach, Urt. v. 11.3.2015 - AN 11 K 14.00127 - juris; Urt. v. 17.2.2009 - AN 15 K 08.01896 - juris; VG Meiningen, Urt. v. 12.9.2014 - 1 K 82/14 Me - juris; VG des Saarlandes, Beschl. v. 3.8.2009 - 2 K 827/08 - juris; VG Berlin, Beschl. v. 19.9.2008 - 28 A 116/08 - juris; VG Köln, Beschl. v. 10.10.2007 - 27 K 3777/07 - nicht veröffentlicht; VG Stade, Beschl. v. 10.8.2004 - 3 B 1222/04 - juris; VG Oldenburg, Urt. v. 4.6.2004 - 6 A 2763/02 - juris; Beschl. v. 7.4.2003 - 6 A 229/03 - juris; VG Göttingen, Beschl. v. 4.7.1996 - 3 B 3196/96 - juris, Ls.; vgl. auch in der Literatur: Berstermann in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, 62. Edition, Stand: 01.07.2022, § 52 VwGO, Rn. 15; Ziekow in Sodann/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 52 VwGO, Rn. 39) im Rahmen des § 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO keine Bedeutung zu (so bereits VG Potsdam, Beschl. v. 23.6.2017 - 2 K 1997/17 - juris; VG Greifswald, Beschl. v. 19.2.2015 - 6 A 17/15 - juris; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschl. v. 26.9.2000 - 16 B 66/01 - juris).

    Denn ein aus dem Dienstverhältnis vollziehbar entlassener Kläger dürfte in der Regel eine engere Beziehung zu seinem bürgerlichen Wohnsitz als zu seiner früheren Dienststelle haben, so dass das für seinen bürgerlichen Wohnsitz zuständige Gericht regelmäßig leichter erreichbar ist (vgl. auch schon VG Potsdam, Beschl. v. 23.6.2017 - 2 K 1997/17 - juris, Rn. 3; VG Greifswald, Beschl. v. 19.2.2015 - 6 A 17/15 - juris, Rn. 3; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschl. v. 26.9.2000 - 16 B 66/01 - juris, Rn. 3; dies außer Acht lassend und stattdessen auf den praktischen Vorteil einer örtlichen Zuständigkeit des Gerichts des letzten dienstlichen Wohnsitzes verweisend, dem zufolge eine räumliche Nähe zu den Mitarbeitern der betreffenden Dienststelle bestehe, die den angefochtenen Ausgangsbescheid erlassen hat, so dass gegebenenfalls bei einer Beweiserhebung die betreffenden Zeugen leichter gehört werden könnten, VG Oldenburg, Urt. v. 4.6.04 - 6 A 2763/02 - juris, Rn. 19 a.E.).

    Denn insoweit folgt bereits aus § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG i.V.m. § 83 Satz 1 VwGO, dass eine zum Zeitpunkt der Klageerhebung gegebene örtliche Zuständigkeit durch eine nach Rechtshängigkeit eintretende Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt wird (vgl. VG Greifswald, Beschl. v. 19.2.2015 - 6 A 17/15 - juris, Rn. 4).

    Denn abgesehen davon, dass ein derartiges Auseinanderfallen der örtlichen Zuständigkeit im Lichte des § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG i.V.m. § 83 Satz 1 VwGO nur bei einer stattgebenden Entscheidung im Eilverfahren vor Erhebung der Klage in der Hauptsache eintreten kann, ist in diesen Fällen eine solche Folge aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Regelung und gesetzgeberischen Intention hinzunehmen (so bereits VG Potsdam, Beschl. v. 23.6.2017 - 2 K 1997/17 - juris, Rn. 4; VG Greifswald, Beschl. v. 19.2.2015 - 6 A 17/15 - juris, Rn. 4).

  • VG Potsdam, 23.06.2017 - 2 K 1997/17

    Zuständiges Verwaltungsgericht bei Entlassung aus der Bundeswehr

    auch VG Greifswald, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 6 A 17/15 - juris Rn. 2; VG Schleswig, Beschluss vom 26. September 2000 - 16 B 66/01 - juris Rn. 2; a. A. VG Saarlouis, Beschluss vom 03.08.2009 - 2 K 827/08 -, juris Rn. 3 m. w. N.
  • VG Frankfurt/Oder, 23.02.2022 - 2 L 418/21

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - örtliche Zuständigkeit

    Nach Ansicht der Kammer ist aber in der vorliegenden Fallkonstellation, in der gerade eine Maßnahme gerichtlich angegriffen wird, die sich auf den dienstlichen Wohnsitz auswirkt, vorrangig auf den letzten dienstlichen Wohnsitz vor Erlass dieser Maßnahme abzustellen (so auch VGH Bayern, Beschluss vom 20. November 1984 - 3 CS 84 A.2389 -, juris zu einer Versetzung; VG Göttingen, Beschluss vom 4. Juli 1996 - 3 B 3196/96 -, juris zu einer Versetzung in den Ruhestand; VG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 2 K 5499/11 -, juris, Rn. 5 zu einer Organisationsverfügung über den Wechsel des dienstlichen Wohnsitzes; VG Ansbach, Urteil vom 17. Februar 2009 - AN 15 K 08.01896 -, juris, Rn. 45 zur Entlassung eines Soldaten; a.A. etwa VG Greifswald, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 6 A 17/15 -, juris, Rn. 3; VG Potsdam, Beschluss vom 23. Juni 2017 - 2 K 1997/17 -, juris, Rn. 1 jeweils zur Entlassung eines Soldaten).
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