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   BAG, 14.12.2010 - 6 AZN 986/10   

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BAG, 14.12.2010 - 6 AZN 986/10 (https://dejure.org/2010,8310)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2010 - 6 AZN 986/10 (https://dejure.org/2010,8310)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 (https://dejure.org/2010,8310)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Rechtliches Gehör bei einem nach Schluss der mündlichen Verhandlung, aber vor Verkündung eingereichten Schriftsatz

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Rechtliches Gehör bei einem nach Schluss der mündlichen Verhandlung, aber vor Urteilsverkündung eingereichten Schriftsatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 72a Abs 3 S 2 Nr 3 Alt 2 ArbGG
    Rechtliches Gehör bei einem nach Schluss der mündlichen Verhandlung, aber vor Urteilsverkündung eingereichten Schriftsatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 72a Abs 3 S 2 Nr 3 Alt 2 ArbGG
    Rechtliches Gehör bei einem nach Schluss der mündlichen Verhandlung, aber vor Urteilsverkündung eingereichten Schriftsatz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei einem nach Schluss der mündlichen Verhandlung aber vor Verkündung eingereichten Schriftsatz; Übersehen eines Schriftsatzes durch das Gericht; Übergehen eines Antrags durch das Gericht

  • bag-urteil.com

    Rechtliches Gehör bei einem nach Schluss der mündlichen Verhandlung, aber vor Urteilsverkündung eingereichten Schriftsatz

  • rewis.io

    Rechtliches Gehör bei einem nach Schluss der mündlichen Verhandlung, aber vor Urteilsverkündung eingereichten Schriftsatz

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechtliches Gehör bei einem nach Schluss der mündlichen Verhandlung, aber vor Urteilsverkündung eingereichten Schriftsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Nichtzulassungsbeschwerde; Anspruch auf rechtliches Gehör bei einem nach Schluss der mündlichen Verhandlung, aber vor Verkündung eingereichten Schriftsatz; Übersehen eines Schriftsatzes durch das Gericht, Übergehen eines Antrags durch das Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung nach Schluss der mündlichen Verhandlung vor Verkündung der Entscheidung eingehender Schriftsätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichte Schriftsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 229
  • DB 2011, 308
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZN 646/08

    Rechtliches Gehör bei nachgereichtem Schriftsatz

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 6 AZN 986/10
    Nimmt allein der Berufsrichter von einem nachgereichten Schriftsatz Kenntnis, wird der Prozesspartei, die diesen Schriftsatz verfasst hat, der gesetzliche Richter entzogen (Senat 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 7, BAGE 129, 89) .

    aa) Die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 18. Dezember 2008 (- 6 AZN 646/08 - BAGE 129, 89) betreffen nicht den hier vorliegenden Fall eines Schriftsatzes, der zwischen Schluss der mündlichen Verhandlung und der am Ende des Sitzungstages, also am selben Tag, erfolgenden Verkündung bei Gericht eingeht.

    dd) Ohnehin hat der Kläger nicht einmal konkret behauptet, sein nicht nachgelassener Schriftsatz vom 9. Juni 2010 sei vor Verkündung des anzufechtenden Urteils nur vom Vorsitzenden, nicht aber auch von den ehrenamtlichen Richtern zur Kenntnis genommen worden, sondern weist nur allgemein unter Bezug auf die Entscheidung des Senats vom 18. Dezember 2008 (- 6 AZN 646/08 - BAGE 129, 89) auf die Mitwirkungspflicht der ehrenamtlichen Richter bei der Entscheidung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung hin.

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 6 AZN 986/10
    Auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (st. Rspr. seit BVerfG 14. Juni 1960 - 2 BvR 96/60 - BVerfGE 11, 218; vgl. auch 19. Oktober 1977 - 2 BvR 566/76 - BVerfGE 46, 185) .

    (1) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr. seit BVerfG 14. Juni 1960 - 2 BvR 96/60 - BVerfGE 11, 218) .

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 6 AZN 986/10
    Der Kläger zieht auf S. 4 des Schriftsatzes vom 9. Juni 2010 aus der darin ausführlich wiedergegebenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Januar 2006 (- 2 AZR 179/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68) den Schluss, das Zurückweisungsrecht nach § 174 Satz 2 BGB sei nur dann ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber denjenigen, gegenüber dem das einseitige Rechtsgeschäft vorgenommen werden solle, die Bevollmächtigung vorher mitgeteilt habe.
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 6 AZN 986/10
    Der Kläger macht nicht geltend, in der mündlichen Verhandlung sei von der Kammer zu dieser Rechtsfrage ein rechtlicher Standpunkt vertreten worden, auf den er ungeachtet des Umstands, dass ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen muss (BVerfG 15. August 1996 - 2 BvR 2600/95 - AP GG Art. 103 Nr. 56) , nicht noch direkt im Termin hätte eingehen können.
  • BAG, 23.09.2008 - 6 AZN 84/08

    Befangenheitsantrag - Anhörungsrüge

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 6 AZN 986/10
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt darum grundsätzlich nicht vor, wenn die Partei es ohne sachlichen Grund versäumt hat, Sachvortrag in der mündlichen Verhandlung dem Gericht zur Kenntnis zu bringen und dies nach Schluss der mündlichen Verhandlung mit einem nicht nachgelassenen Schriftsatz nachholen will (vgl. Senat 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rn. 11, BAGE 128, 13, für die Rüge der unzureichenden Erörterung der Sach- und Rechtslage in der mündlichen Verhandlung; BFH 12. August 2008 - X S 35/08 (PKH) - Rn. 36, BFH/NV 2008, 2030; vgl. zum Subsidiaritätsgrundsatz bei der Gehörsrüge allgemein BGH 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09 - Rn. 7 f., MDR 2010, 948) .
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 6 AZN 986/10
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die vom Fachgericht zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerfG 20. April 1982 - 1 BvR 1242/81 - BVerfGE 60, 247, 249) .
  • BGH, 06.05.2010 - IX ZB 225/09

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Restschuldbefreiungsverfahren: Zulassung der

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 6 AZN 986/10
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt darum grundsätzlich nicht vor, wenn die Partei es ohne sachlichen Grund versäumt hat, Sachvortrag in der mündlichen Verhandlung dem Gericht zur Kenntnis zu bringen und dies nach Schluss der mündlichen Verhandlung mit einem nicht nachgelassenen Schriftsatz nachholen will (vgl. Senat 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rn. 11, BAGE 128, 13, für die Rüge der unzureichenden Erörterung der Sach- und Rechtslage in der mündlichen Verhandlung; BFH 12. August 2008 - X S 35/08 (PKH) - Rn. 36, BFH/NV 2008, 2030; vgl. zum Subsidiaritätsgrundsatz bei der Gehörsrüge allgemein BGH 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09 - Rn. 7 f., MDR 2010, 948) .
  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 1161/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 6 AZN 986/10
    Dem Kläger bleibt nur die Möglichkeit einer neuen Klage auf Urlaubsabgeltung (Senat 26. Juni 2008 - 6 AZN 1161/07 - Rn. 15, AP ArbGG 1979 § 72a Rechtliches Gehör Nr. 13 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 117) .
  • BFH, 12.08.2008 - X S 35/08

    Begrenzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die prozessuale

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 6 AZN 986/10
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt darum grundsätzlich nicht vor, wenn die Partei es ohne sachlichen Grund versäumt hat, Sachvortrag in der mündlichen Verhandlung dem Gericht zur Kenntnis zu bringen und dies nach Schluss der mündlichen Verhandlung mit einem nicht nachgelassenen Schriftsatz nachholen will (vgl. Senat 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rn. 11, BAGE 128, 13, für die Rüge der unzureichenden Erörterung der Sach- und Rechtslage in der mündlichen Verhandlung; BFH 12. August 2008 - X S 35/08 (PKH) - Rn. 36, BFH/NV 2008, 2030; vgl. zum Subsidiaritätsgrundsatz bei der Gehörsrüge allgemein BGH 6. Mai 2010 - IX ZB 225/09 - Rn. 7 f., MDR 2010, 948) .
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 566/76

    Verletzung des Anspruchs auf rechtsliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 6 AZN 986/10
    Auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (st. Rspr. seit BVerfG 14. Juni 1960 - 2 BvR 96/60 - BVerfGE 11, 218; vgl. auch 19. Oktober 1977 - 2 BvR 566/76 - BVerfGE 46, 185) .
  • BAG, 05.10.2010 - 5 AZN 666/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage -

  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 482/07

    Verletzung von Art 19 Absatz 4 S 1 GG durch Überspannung der

  • BGH, 28.11.2008 - LwZR 4/08

    Begriff der Beratung; Pflicht der Mitglieder eines Kollegialgerichts zu

  • BAG, 09.09.2010 - 4 AZN 354/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rüge der gesetzwidrigen Vertretung

  • BGH, 20.06.1991 - VII ZR 11/91

    Beweiskraft eines unklaren Empfangsbekenntnisses

  • BGH, 10.12.2002 - XI ZR 162/02

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.06.2010 - 5 Sa 269/09

    Kündigung durch Personalleiterin - Rüge einer mangelnden Vollmacht des

  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Nimmt allein der Berufsrichter von einem nachgereichten Schriftsatz Kenntnis, wird demjenigen, der diesen Schriftsatz verfasst hat, der gesetzliche Richter entzogen (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 6, EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 126; 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 7, BAGE 129, 89) .

    Die Rüge darf nicht auf den bloßen Verdacht eines Verfahrensmangels iSv. § 547 Nr. 1 ZPO hin erhoben werden (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 5 mwN, EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 126) .

    Erst wenn ihm entweder keine Auskunft erteilt wird oder dem Landesarbeitsgericht keine Auskunft möglich ist, ist er von weiteren Darlegungen entbunden (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 10, EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 126 mit Bezug auf BVerfG 30. April 2008 - 2 BvR 482/07 - Rn. 16, 19, NJW 2008, 3275) .

  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Dem Anspruch auf rechtliches Gehör ist genügt, wenn sich die Partei das rechtliche Gehör in der mündlichen Verhandlung in zumutbarer Weise mithilfe ihrer prozessualen Möglichkeiten verschaffen kann (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 25.01.2024 - 10 AZN 677/23

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - gerichtsinterne Vorgänge -

    Die Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung der Rüge entsprechen denen bei Erhebung der Verfahrensrüge im Revisionsverfahren nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO (BAG 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 5 mwN) .

    Die Rüge darf nicht auf den bloßen Verdacht des Vorliegens eines Verfahrensmangels iSd. § 547 Nr. 1 ZPO gestützt werden (BAG 14. September 2016 - 4 AZN 540/16 - Rn. 3 mwN; 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 58; 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 5 mwN; vgl. auch BVerfG 30. April 2008 - 2 BvR 482/07 - Rn. 19) .

  • BAG, 31.07.2018 - 3 AZN 320/18

    Absoluter Revisionsgrund - vorschriftswidrige Besetzung

    Entsprechendes gilt grundsätzlich auch dann, wenn das Urteil bereits gefällt, aber noch nicht verkündet ist (BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 185/10 - Rn. 16; 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 6; 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 4 f. mwN, BAGE 129, 89) .

    Nimmt allein der Vorsitzende von nachgereichten Schriftsätzen Kenntnis, wird der Prozesspartei, die diese verfasst hat, nicht nur rechtliches Gehör versagt, sondern auch der gesetzliche Richter entzogen (BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 185/10 - Rn. 18; 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 6; 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 7 mwN, BAGE 129, 89; BGH 15. April 2011 - LwZR 7/10 - Rn. 12) .

  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZN 540/16

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige

    Die Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung der Rüge entsprechen denen bei Erhebung der Verfahrensrüge im Revisionsverfahren nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO (BAG 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 5 mwN) .

    Die Rüge darf nicht auf den bloßen Verdacht des Vorliegens eines Verfahrensmangels iSd. § 547 Nr. 1 ZPO gestützt werden (BAG 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 5 mwN) .

    cc) Ein substantiierter Vortrag zu den Tatsachen, die auf einen fehlenden Grund für den Einsatz des Richters am Arbeitsgericht W am Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt im Zeitpunkt der Entscheidung schließen lassen und der zu erkennen gibt, der Kläger habe seine Rüge nicht auf den bloßen Verdacht des Vorliegens eines Verfahrensmangels iSd. § 547 Nr. 1 ZPO erhoben, ist auch nicht deshalb entbehrlich, weil gerichtsinterne Vorgänge betroffen sind (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 5 mwN) .

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 185/10

    Absoluter Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts -

    Entsprechendes gilt grundsätzlich auch dann, wenn das Urteil bereits gefällt, aber noch nicht verkündet ist (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 4, 5 mwN, BAGE 129, 89; 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 6, EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 126) .

    Nimmt allein der Vorsitzende von nachgereichten Schriftsätzen Kenntnis, wird der Prozesspartei, die diese verfasst hat, nicht nur rechtliches Gehör versagt, sondern auch der gesetzliche Richter entzogen (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 7 mwN, BAGE 129, 89; 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 6, EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 126; BGH 23. November 2007 - LwZR 5/07 - NJW 2008, 580) .

  • BAG, 17.01.2012 - 5 AZN 1358/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Rechtliches Gehör

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die vom Fachgericht zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BAG 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 25 mwN, EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 126) .
  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZN 835/16

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

    Zum anderen hat die Beklagte ihrer Pflicht, sich selbst Gehör zu verschaffen, nicht genügt und kann darum einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht geltend machen (BVerfG 18. August 2010 - 1 BvR 3268/07 - Rn. 28, BVerfGK 17, 479; BAG 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 25) .
  • BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast - Gehörsrüge

    Das Gebot rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die vom Fachgericht zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BAG 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 15.10.2012 - 5 AZN 1958/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsfrage - Entscheidungserheblichkeit

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die vom Fachgericht zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerfG 20. April 1982 - 1 BvR 1242/81 - zu B der Gründe, BVerfGE 60, 247; BAG 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 25, AP ArbGG 1979 § 72a Rechtliches Gehör Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 126) .
  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZN 720/18

    Arbeitsrecht - Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 858/12

    Anhörungsrüge - Verwerfliche Gesinnung beim Lohnwucher

  • BVerfG, 05.01.2017 - 1 BvR 967/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend den Anspruch auf Speicherung von

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1974/10

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 569/11

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Verdacht

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1973/10

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 319/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 318/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 857/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 320/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 89/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 617/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

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