Rechtsprechung
BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
Betriebsratsanhörung in der Wartezeit
- openjur.de
Betriebsratsanhörung in der Wartezeit
- Bundesarbeitsgericht
Betriebsratsanhörung in der Wartezeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 102 Abs 1 S 3 BetrVG
Betriebsratsanhörung in der Wartezeit - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Anhörung des Betriebsrats bei einer Kündigung in der Probezeit
- bag-urteil.com
Betriebsratsanhörung in der Wartezeit
- hensche.de
Anhörung des Betriebsrats, Probezeit, Kündigung: Probezeit, Wartezeit
- Betriebs-Berater
Betriebsratsanhörung in der Wartezeit
- rewis.io
Betriebsratsanhörung in der Wartezeit
- ra.de
- hensche.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 102 Abs. 1
Anforderungen an die Anhörung des Betriebsrats bei einer Kündigung in der Probezeit - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kündigung in der Wartezeit: Die Mitteilung eines Werturteils kann für eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung ausreichen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebsratsanhörung bei einer Kündigung in der Probezeit
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung in der Wartezeit bei Mitteilung des zugrundeliegenden Werturteils
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Vereinfachte Betriebsratsanhörung bei Kündigung während der Probezeit
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebsratsanhörung in der Wartezeit - subjektives Werturteil - Tatsachenkern - Prüfungskompetenz des Landesarbeitsgerichts
- lutzabel.com (Kurzinformation)
Anhörung des Betriebsrats in der Wartezeit
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Betriebsratsanhörungen bei Kündigungen in der Wartezeit
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Anforderungen an die Betriebsratsanhörung bei Wartezeitkündigung
- zl-legal.de (Kurzinformation)
Während der Wartezeit genügt die Mitteilung eines Werturteils für eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats
- anwalt.de (Kurzinformation)
Probezeitkündigung und Betriebsratsanhörung
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Ordnungsgemäße Anhörung bei Kündigung in der Probezeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Betriebsratsanhörung bei Kündigung in der Probezeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anhörung des Betriebsrats vor der Kündigung - Inhalt der Unterrichtung
Besprechungen u.ä. (4)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Führt ein Werturteil zu einer Kündigung in der Probezeit muss Arbeitgeber dieses in der Betriebsratsanhörung nicht substantiieren
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Die Angabe, dass kein Interesse an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses besteht, genügt in der Wartezeit für eine Anhörung des Betriebsrats
- osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)
Umfang der Betriebsratsanhörung in der Warte-/Probezeit
- deutscheranwaltspiegel.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Praxistipps für eine Betriebsratsanhörung in der Wartezeit
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 12.05.2011 - 6 Ca 166/11
- LAG Düsseldorf, 22.11.2011 - 17 Sa 961/11
- BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12
Papierfundstellen
- NZA 2013, 1412
- BB 2013, 2867
- DB 2013, 2746
Wird zitiert von ... (64) Neu Zitiert selbst (24)
- BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08
Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren
Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12
c) Bei einer Kündigung in der Wartezeit ist die Substantiierungspflicht nicht an den objektiven Merkmalen der Kündigungsgründe des noch nicht anwendbaren § 1 KSchG, sondern allein an den Umständen zu messen, aus denen der Arbeitgeber subjektiv seinen Kündigungsentschluss herleitet (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 26) .Darum genügten die Mitteilungen, die Arbeitnehmerin habe sich "während der Probezeit nicht bewährt" und sei "nicht geeignet, die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen" (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 26 f.) , "nach unserer allgemeinen, subjektiven Einschätzung genügt die Arbeitnehmerin unseren Anforderungen nicht" (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 -) oder der Arbeitnehmer habe die "in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllt" (…BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - aaO) jeweils den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats.
aa) Die Wartezeit dient der beiderseitigen Überprüfung der Arbeitsvertragsparteien, ob sie das Arbeitsverhältnis über die Wartezeit hinaus fortsetzen wollen (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 26) .
Die formellen Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrats sind deshalb an dem Schutzniveau des materiell-rechtlichen Kündigungsschutzes des Arbeitnehmers in der Wartezeit zu messen (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 26; Tiling ZTR 2012, 554, 556 nimmt zu Unrecht an, dass die Fehleranfälligkeit der Wartezeitkündigung insbesondere darauf beruhe, dass das verfahrensrechtliche Schutzniveau höher sei als das materiell-rechtliche) .
Deshalb kann vom Arbeitgeber nicht verlangt werden, sein Werturteil gegenüber dem Betriebsrat zu substantiieren oder zu begründen, wenn er die Kündigungsentscheidung lediglich auf ein subjektives, nicht durch objektivierbare Tatsachen begründbares Werturteil stützt (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 26) .
Ihre Vorüberlegungen, die zu ihrer Entscheidung geführt haben, das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Wartezeit zu kündigen, musste sie dem Betriebsrat deshalb nicht mitteilen (vgl. bereits BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 27; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - Rn. 40) .
- BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93
Ordentliche Kündigung (in den ersten sechs Monaten des
Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12
bb) Hinsichtlich der Anforderungen, die an die Information des Betriebsrats durch den Arbeitgeber bei Wartezeitkündigungen zu stellen sind, ist deshalb zwischen Kündigungen, die auf substantiierbare Tatsachen gestützt werden (vgl. BAG 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - zu II 3 b aa der Gründe, BAGE 59, 295) und Kündigungen, die auf personenbezogenen Werturteilen beruhen, die sich in vielen Fällen durch Tatsachen nicht näher belegen lassen (BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 77, 13) , zu differenzieren.Darum genügten die Mitteilungen, die Arbeitnehmerin habe sich "während der Probezeit nicht bewährt" und sei "nicht geeignet, die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen" (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 26 f.) , "nach unserer allgemeinen, subjektiven Einschätzung genügt die Arbeitnehmerin unseren Anforderungen nicht" (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 -) oder der Arbeitnehmer habe die "in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllt" (BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - aaO) jeweils den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats.
Die dem Urteil zugrunde liegenden Erwägungen bzw. Ansatzpunkte müssen auch dann nicht mitgeteilt werden, wenn sie einen substantiierbaren Tatsachenkern haben (vgl. bereits BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 77, 13) .
(a) Werturteile sind in einer Vielzahl von Fällen durch Tatsachen nicht belegbar (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 77, 13) .
So haben sich die Betriebsräte im Vorfeld der den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Juli 1978 (- 2 AZR 717/76 - BAGE 30, 386) , 18. Mai 1994 (- 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13) sowie vom 21. Juli 2005 (- 6 AZR 498/04 -) zugrunde liegenden Kündigungen trotz der lediglich mitgeteilten pauschalen Werturteile nicht gehindert gesehen, umfangreiche und substantiierte Stellungnahmen unter Nennung der Gründe, die aus ihrer Sicht gegen die Kündigungsabsicht sprachen, zu verfassen.
- BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 234/98
Betriebsratsanhörung zur Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des …
Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12
Dafür muss der Betriebsrat die Gründe kennen, die den Arbeitgeber zur Kündigung veranlassen (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - zu II 1 der Gründe) .Darum genügten die Mitteilungen, die Arbeitnehmerin habe sich "während der Probezeit nicht bewährt" und sei "nicht geeignet, die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen" (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 26 f.) , "nach unserer allgemeinen, subjektiven Einschätzung genügt die Arbeitnehmerin unseren Anforderungen nicht" (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 -) oder der Arbeitnehmer habe die "in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllt" (…BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - aaO) jeweils den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats.
Gleichwohl vermitteln diese Umstände in ihrer Gesamtheit dem Arbeitgeber bzw. dem zuständigen Vorgesetzten das Gefühl, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht sinnvoll erscheint, sondern der Arbeitgeber von seiner Kündigungsfreiheit Gebrauch machen will (auf dieses Gefühl abstellend bereits BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - zu II 1 der Gründe) .
Es bleibt ihm unbenommen, im Rahmen der abgestuften Darlegungslast zu der Betriebsratsanhörung Indizien darzulegen, die dafür sprechen, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat bewusst falsch bzw. unvollständig informiert hat und in Wirklichkeit doch wegen konkreter Tatsachen gekündigt hat (zu dieser Möglichkeit der Rechtsverteidigung des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess bereits BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - zu II 2 der Gründe) .
Gerade eine solche Kündigung ist Teil der in der Wartezeit grundsätzlich bestehenden Kündigungsfreiheit, die dem Arbeitgeber das Recht gibt, von dieser Freiheit Gebrauch zu machen und sich dabei von seinem "Bauchgefühl" leiten zu lassen (vgl. BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - zu II 1 der Gründe) .
- BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76
Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des …
Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12
b) Auch in der gesetzlichen Wartezeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit Urteil vom 13. Juli 1978 - 2 AZR 717/76 - zu III 1 der Gründe, BAGE 30, 386) der Betriebsrat vor der beabsichtigten Kündigung zu hören.Er kann insoweit unter Umständen sein möglicherweise umfassenderes Tatsachenwissen über die Umstände der Leistungserbringung des Arbeitnehmers einbringen (vgl. dazu BAG 13. Juli 1978 - 2 AZR 717/76 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 30, 386) .
So haben sich die Betriebsräte im Vorfeld der den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Juli 1978 (- 2 AZR 717/76 - BAGE 30, 386) , 18. Mai 1994 (- 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13) sowie vom 21. Juli 2005 (- 6 AZR 498/04 -) zugrunde liegenden Kündigungen trotz der lediglich mitgeteilten pauschalen Werturteile nicht gehindert gesehen, umfangreiche und substantiierte Stellungnahmen unter Nennung der Gründe, die aus ihrer Sicht gegen die Kündigungsabsicht sprachen, zu verfassen.
- BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses …
Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12
Die grundrechtliche Gewährleistung erstreckt sich auch auf das Interesse des Arbeitgebers, in seinem Unternehmen nur Mitarbeiter zu beschäftigen, die seinen Vorstellungen entsprechen (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 a der Gründe, BVerfGE 97, 169; vgl. auch 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - Rn. 13, BVerf GK 8, 244) .bb) Diese Auslegung trägt auch dem bereits in der Wartezeit bestehenden, aus Art. 12 GG (vgl. BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - Rn. 13, BVerf GK 8, 244) und den Diskriminierungsverboten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hergeleiteten Kündigungsschutz des Arbeitnehmers hinreichend Rechnung.
- BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12
Eine vermeidbare oder unbewusste Fehlinformation macht die Betriebsratsanhörung dagegen noch nicht unwirksam (vgl. BAG 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - zu II 3 der Gründe, BAGE 78, 39) .Trägt der Arbeitnehmer derartige Indizien vor, muss der Arbeitgeber beweisen, dass er den Betriebsrat nicht bewusst irreführend informiert hat (vgl. BAG 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 78, 39) .
- BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 773/10
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsänderung - tariflicher …
Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12
Diesen Kündigungsentschluss hat er regelmäßig unter Angabe von Tatsachen so zu beschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe prüfen kann (BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 773/10 - Rn. 30) .Auf die von der Revision aufgeworfene Frage nach den Rechtsfolgen einer fehlerhaften Betriebsratsanhörung (zu dieser Frage zuletzt BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 773/10 - Rn. 30) kommt es nicht an.
- BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03
Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz
Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12
a) Durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozess-Reformgesetz - ZPO-RG) vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) ist die Berufungsinstanz zwar zu einem Instrument zur Kontrolle und Beseitigung von Fehlern der erstinstanzlichen Entscheidung umgestaltet worden (BGH 14. Juli 2004 - VIII ZR 164/03 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 160, 83) .Diese Leitbildfunktion und die daraus abzuleitende Rechtfertigung für die eingeschränkte Überprüfung der Auslegung von Individualvereinbarungen und unbestimmten Rechtsbegriffen im Revisionsverfahren sind auf das Berufungsverfahren auch nach dessen Umgestaltung nicht zu übertragen (BGH 14. Juli 2004 - VIII ZR 164/03 - zu II 1 a bb und II 1 b aa und bb der Gründe, BGHZ 160, 83; Düwell/Lipke/Maul-Sartori ArbGG 3. Aufl. § 64 Rn. 86; im Ergebnis wohl auch GMP/Germelmann 8. Aufl. § 64 Rn. 74, der darauf hinweist, dass im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren gemäß § 67 ArbGG im stärkeren Umfang als im Zivilverfahren neue Tatsachen berücksichtigt werden können) .
- BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11
Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung
Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12
Sie hat die Kündigungsfrist mitgeteilt und klargestellt, dass die Kündigung in naher Zukunft, nämlich noch vor dem 31. Dezember 2010, erklärt werden sollte (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 - Rn. 38) . - BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87
Kleinbetriebsklausel I
Auszug aus BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12
Die grundrechtliche Gewährleistung erstreckt sich auch auf das Interesse des Arbeitgebers, in seinem Unternehmen nur Mitarbeiter zu beschäftigen, die seinen Vorstellungen entsprechen (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 a der Gründe, BVerfGE 97, 169; vgl. auch 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - Rn. 13, BVerf GK 8, 244) . - BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung
- BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 626/09
Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Wegfall der Geschäftsgrundlage - …
- BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99
Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05
Probezeitkündigung: Personalratsbeteiligung
- BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88
Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung
- BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 386/94
Außerordentliche Kündigung - ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung
- BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 874/95
Wirksamkeit einer Kündigung während der Probezeit - Anwendbarkeit des …
- BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 498/04
Personalratsanhörung zur ordentlichen Probezeitkündigung
- BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03
Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …
- BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03
Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen; …
- BGH, 25.01.2005 - XI ZR 78/04
Zulässigkeit einer Rechtswahl im Rahmen der Vermittlung von Termingeschäften
- LAG Düsseldorf, 22.11.2011 - 17 Sa 961/11
Kündigung innerhalb der Wartezeit; Anhörung des Betriebsrats
- ArbG Wuppertal, 12.05.2011 - 6 Ca 166/11
Fingiertes Arbeitsverhältnis; Arbeitnehmerüberlassung
- BAG, 08.01.1980 - 6 AZR 659/77
- BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13
Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis
Diesen Kündigungsentschluss hat er regelmäßig unter Angabe von Tatsachen so zu beschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe prüfen kann (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 21) . - BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13
Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung
Das Vorbringen lässt, zumal die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers über die Gründe der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG "subjektiv determiniert" ist (vgl. nur BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 20; 12. August 2010 - 2 AZR 104/09 - Rn. 17) , keine inhaltlichen Mängel erkennen. - LAG Niedersachsen, 09.06.2020 - 9 Sa 608/19
Benennung eines Datenschutzbeauftragten; Erteilung einer Kopie der gespeicherten …
Diese Auslegung der Pflichten des Arbeitgebers im Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG bei Kündigungen innerhalb der Wartezeit, die auf subjektive Werturteile gestützt werden, ist Konsequenz des Grundsatzes der subjektiven Determination ( BAG vom 12.09.2013, 6 AZR 121/12 , Rn. 23).
- BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15
Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung
(b) Eine zwar vermeidbare, aber unbewusst erfolgte, "bloß" objektive Fehlinformation führt dagegen für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 26, BAGE 146, 303; 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 21) . - BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 459/18
Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige …
Das Berufungsverfahren dient insoweit auch der Kontrolle und Korrektur fehlerhafter Tatsachenfeststellungen (vgl. BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 13) . - BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14
Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung
Eine bloß vermeidbare oder unbewusste Fehlinformation führt dagegen noch nicht für sich alleine zur Unwirksamkeit der Betriebsratsanhörung (…vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 26, aaO; 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 21; 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 78, 39) .Den Kündigungsgrund hat der Arbeitgeber daher regelmäßig unter Angabe von Tatsachen so zu beschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen die Stichhaltigkeit prüfen kann (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 21; 23. Februar 2012 - 2 AZR 773/10 - Rn. 30) .
- BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 844/14
Praktikum - Berufsausbildung - Probezeitkündigung
Es genügt für eine ordnungsgemäße Anhörung, wenn er allein das Werturteil selbst als das Ergebnis seines Entscheidungsprozesses mitteilt (vgl. zu einer Kündigung während der Wartezeit BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 20 ff. mwN; zustimmend Gragert ArbRAktuell 2013, 599; ablehnend Müller-Wenner AuR 2014, 85) . - LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2022 - 7 Sa 251/21
Kündigung in der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG
Dies folgt aus dem Grundsatz der subjektiven Determination (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 20 mwN.).Eine vermeidbare oder unbewusste Fehlinformation macht die Betriebsratsanhörung dagegen noch nicht unwirksam (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 21 mwN.).
Darum genügten die Mitteilungen, die Arbeitnehmerin habe sich "während der Probezeit nicht bewährt" und sei "nicht geeignet, die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen" (…BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 27, juris) oder "nach unserer allgemeinen, subjektiven Einschätzung genügt die Arbeitnehmerin unseren Anforderungen nicht" (…BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - Rn. 17 ff., juris) den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 22 mwN., juris).
Diese Auslegung der Pflichten des Arbeitgebers im Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG bei Kündigungen innerhalb der Wartezeit, die auf subjektive Werturteile gestützt werden, ist Konsequenz des Grundsatzes der subjektiven Determination (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 23, juris).
Die während der Wartezeit grundsätzlich bestehende Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist das Gegengewicht zu dem im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes entstehenden materiellen Kündigungsschutz, der die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers nicht unerheblich beschneidet (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 24 mwN., juris).
Der erst nach Ablauf der Wartezeit eintretende Kündigungsschutz darf durch die Anforderungen, die an eine Anhörung nach § 102 BetrVG gestellt werden, nicht vorverlagert werden (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 26 mwN., juris).
Etwas anderes gilt nur dann, wenn in Wirklichkeit nicht das Werturteil, sondern bestimmte konkrete Verhaltensweisen oder Tatsachen den eigentlichen Kündigungsgrund bilden (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 27 mwN., juris).
Dieses Gefühl manifestiert sich dann in einem Werturteil, etwa "der Arbeitnehmer ist ungeeignet" oder "der Arbeitnehmer erbringt keine ausreichende Leistung" oder "der Arbeitnehmer hat die Probezeit nicht bestanden", das dann den Kündigungsgrund bildet (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 29 mwN., juris).
(BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 30, juris).
Trägt der Arbeitnehmer derartige Indizien vor, muss der Arbeitgeber beweisen, dass er den Betriebsrat nicht bewusst irreführend informiert hat (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 31 mwN., juris).
Dabei kann er gemäß § 102 Abs. 2 Satz 4 BetrVG auch den Arbeitnehmer anhören und sich den Sachverhalt aus dessen Sicht darstellen lassen (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 32 mwN., juris).
Gerade eine solche Kündigung ist Teil der in der Wartezeit grundsätzlich bestehenden Kündigungsfreiheit, die dem Arbeitgeber das Recht gibt, von dieser Freiheit Gebrauch zu machen und sich dabei von seinem "Bauchgefühl leiten zu lassen (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 39 mwN., juris).
- LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20
Außerordentlich fristlose Kündigung - Selbstbeurlaubung - Prozessbeschäftigung
Eine zwar vermeidbare, aber unbewusst erfolgte, "bloß" objektive Fehlinformation führt dagegen für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung (…vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 26, BAGE 146, 303; 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 21) . - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2019 - 5 Sa 105/18
Duales Studium - Kündigung des Studienvertrags - Anwendungsbereich des BBiG - …
Bei einer Kündigung in der Wartezeit ist die Substantiierungspflicht nicht an den objektiven Merkmalen der Kündigungsgründe des noch nicht anwendbaren § 1 KSchG, sondern allein an den Umständen zu messen, aus denen der Arbeitgeber subjektiv seinen Kündigungsentschluss herleitet (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - juris, Rn. 20 = NZA 2013, 1412).Darum genügen Mitteilungen wie z. B. "die Arbeitnehmerin hat sich während der Probezeit nicht bewährt und ist nicht geeignet, die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen" oder "nach unserer allgemeinen, subjektiven Einschätzung genügt die Arbeitnehmerin unseren Anforderungen nicht" oder "der Arbeitnehmer hat die in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllt" jeweils den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - juris, Rn. 22 = NZA 2013, 1412).
Es genügt für eine ordnungsgemäße Anhörung, wenn er lediglich das Werturteil selbst als das Ergebnis seines Entscheidungsprozesses mitteilt (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - juris, Rn. 23 = NZA 2013, 1412).
Die formellen Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrats sind deshalb an dem Schutzniveau des materiell-rechtlichen Kündigungsschutzes des Arbeitnehmers in der Wartezeit zu messen (BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - juris, Rn. 26 = NZA 2013, 1412; LAG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 14. März 2018 - 3 Sa 196/17 - Rn. 34, juris = EzTöD 100 § 34 Abs. 1 TVöD-AT Wartezeit Nr. 14).
- ArbG Hamburg, 12.06.2018 - 21 Ca 455/17
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung in der gesetzlichen Wartezeit - Anhörung …
- LAG Hamm, 08.09.2023 - 13 Sa 20/23
Betriebsratsanhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG in der gesetzlichen Wartezeit des § …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.03.2018 - 3 Sa 196/17
Fristgemäße Kündigung in der Wartezeit - Betriebsratsanhörung - Anwendbarkeit …
- LAG Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 17 Sa 48/14
Betriebsratsanhörung mit danach neuem Sachverhalt - umfangreiche Stellungnahme …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.10.2021 - 5 Sa 22/21
Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 5 Sa 461/21
Wartezeitkündigung - medizinischen Fachangestellten im Krankenhaus - fehlender …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2020 - 5 Sa 66/20
Betriebsratsanhörung bei Wartezeitkündigung
- LAG Baden-Württemberg, 14.01.2016 - 18 Sa 21/15
Betriebsratsanhörung bei Kündigung eines Arbeitnehmers in der Probezeit
- LAG Nürnberg, 20.05.2021 - 5 Sa 418/20
Nichteinladung Vorstellungsgespräch - persönliche Ungeeignetheit
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.02.2019 - 7 Sa 210/18
Ordentliche Kündigung vor Dienstantritt - Treu und Glauben - Sittenwidrigkeit - …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2017 - 2 Sa 14/17
Unterrichtung des Personalrats vor einer Probezeitkündigung - Abgrenzung zwischen …
- LAG Nürnberg, 20.05.2021 - 5 Sa 417/20
Bewerbung eines Schwerbehinderten - Entschädigungsanspruch
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2018 - 5 Sa 220/18
Kündigung während der Wartezeit - Anhörung des Betriebsrats - Treuwidrigkeit
- LAG Düsseldorf, 19.01.2022 - 12 Sa 705/21
Bedrohung der Familie des Vorgesetzten als fristloser Kündigungsgrund; Auswirkung …
- BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21
Bestandsschutzklage - Nichtbeschäftigung - Stufenaufstieg
- LAG München, 09.09.2021 - 3 Sa 284/21
Wartezeitkündigung im öffentlichen Dienst, Personalrat, Mitteilungspflichten, …
- LAG Nürnberg, 20.05.2021 - 5 Sa 419/20
Entschädigungsansprüche eines schwerbehinderten Klägers wegen …
- ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2022 - 2 Ca 2178/21
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Probezeit und die Geltendmachung von …
- ArbG Bamberg, 05.08.2020 - 2 Ca 554/19
Arbeitgeber, Schmerzensgeld, Personalrat, Bewerber, Arbeitnehmer, …
- LAG Hamm, 28.04.2016 - 11 Sa 68/16
Anforderungen an die Anhörung des Betriebsrats bei einer Kündigung innerhalb der …
- ArbG Bamberg, 05.08.2020 - 2 Ca 730/19
Streitigkeit über Entschädigungsansprüche wegen Nichtberücksichtigung von …
- ArbG Bamberg, 05.08.2020 - 2 Ca 101/19
Streitigkeit um Entschädigungsansprüche eines schwerbehinderten Bewerbers
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 Sa 272/15
Wartezeitkündigung einer Lehrkraft - Zusammenrechnung mehrerer befristeter …
- LAG Hamm, 13.05.2015 - 3 Sa 13/15
- ArbG Braunschweig, 10.02.2020 - 8 Ca 334/18
Kündigung - Anhörung Betriebsrat
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2022 - 3 Sa 163/22
Anhörung des Betriebsrats - Kündigung während Probezeit
- ArbG Iserlohn, 17.01.2019 - 4 Ca 1559/18
- LAG Hamm, 09.05.2014 - 10 Sa 1523/13
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2023 - 23 Sa 1107/22
Kündigung wegen des Vorwurfs antisemitischer Äußerungen bei der Deutschen Welle
- ArbG Iserlohn, 17.01.2019 - 4 Ca 1603/18
- LAG Bremen, 03.04.2024 - 3 Sa 64/23
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2021 - 7 Sa 159/21
Kündigung in der Probezeit - Beteiligung Betriebsrat und …
- LAG München, 11.12.2013 - 5 Sa 396/13
Betriebsratsanhörung bei Kündigung in der Wartezeit
- BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 560/14
Ausschlussfrist im Insolvenzplan - § 113 Satz 3 InsO
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2021 - 5 Sa 93/21
Anlasskündigung in der Wartezeit - Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall
- LAG Thüringen, 08.03.2022 - 5 Sa 62/22
Kündigung Probezeit - Zustimmungsverweigerung Personalrat
- LAG Hessen, 17.03.2017 - 14 Sa 879/16
Eine Betriebsratsanhörung ist nicht ordnungsgemäß erfolgt, wenn dem Betriebsrat …
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - 12 TaBV 1966/19
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung des …
- LAG Köln, 01.10.2014 - 12 Sa 269/14
Verhaltensbedingte Kündigung; Betriebsratsanhörung
- LAG Hamm, 30.07.2014 - 3 Sa 523/14
Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses in der Probezeit
- ArbG Iserlohn, 02.03.2022 - 3 Ca 1512/21
- ArbG Iserlohn, 08.08.2017 - 5 Ca 506/17
Erforderlichkeit einer ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats im Falle einer …
- ArbG Iserlohn, 08.08.2017 - 5 Ca 491/17
Anhörung des Betriebsrats im Falle einer ordentlichen Kündigung hinsichtlich …
- ArbG Köln, 04.12.2015 - 17 Ca 5676/15
- ArbG Paderborn, 03.03.2016 - 2 Ca 1217/15
Fristlose Kündigung; Auflösungsantrag; Anscheinsbeweis; ordnungsgemäßer …
- LAG Thüringen, 08.03.2022 - 5 Sa 65/22
Kündigung Probezeit - Zustimmungsverweigerung Personalrat
- LAG Hessen, 20.05.2022 - 14 Sa 1216/21
Erfolglose Kündigungsschutzklage gegen eine ordentliche Kündigung einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 289/20
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Anfechtung wegen Täuschung
- LAG Hessen, 24.11.2017 - 14 Sa 1256/16
Hört der Arbeitgeber den Betriebsrat zu dem Kündigungsgrund "systematische …
- LAG Köln, 01.09.2016 - 7 Sa 53/16
Ordentliche Kündigung; Probezeit; Personalratsanhörung; subjektive Wertung; …
- ArbG Erfurt, 22.03.2024 - 6 Ca 30/24
- ArbG Münster, 15.12.2022 - 3 Ca 1033/22
- ArbG München, 08.03.2021 - 17 Ca 2507/20
Nicht ordnungsgemäße Anhörung des Personalrats bei Wartezeitkündigung im …
- ArbG Berlin, 07.07.2021 - 60 Ca 4079/20
Beteiligung der Frauenvertreterin zeitlich vor dem Personalrat