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   BAG, 14.05.1987 - 6 AZR 555/85   

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BAG, 14.05.1987 - 6 AZR 555/85 (https://dejure.org/1987,1281)
BAG, Entscheidung vom 14.05.1987 - 6 AZR 555/85 (https://dejure.org/1987,1281)
BAG, Entscheidung vom 14. Mai 1987 - 6 AZR 555/85 (https://dejure.org/1987,1281)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der nach dem Arbeitsvertrag geschuldeten Haupttätigkeit - Verpflichtung zum Anfertigen ärztlicher Berichte bei polizeilich angeordneten Blutentnahmen - Zulässiger Streitgegenstand eines Feststellungsbegehrens - Ärztlicher Bericht als Gutachten im Sinne des BAT - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT Anl SR; BGB § 611; TVG § 1
    Arbeitsentgelt: Vergütung von Ärzten für die Erstellung eines Berichts über die Blutentnahme für einen Alkoholgehaltstest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1547
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 14.05.1987 - 6 AZR 555/85
    Zwar kann nach § 256 ZPO nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklagt werden; bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses werden nicht als zulässiger Streitgegenstand eines Feststellungsbegehrens angesehen (BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 6 AZR 571/83 - nicht veröffentlicht).

    Jedoch genügt es, wenn die Feststellungsklage allein bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang einer Leistungspflicht betrifft (BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - aaO, m.w. N.; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 6 AZR 571/83 -).

  • BAG, 26.02.1987 - 6 AZR 571/83

    Anspruch auf Arbeitsbefreiung ohne Anrechnung auf den Jahresurlaub für den Besuch

    Auszug aus BAG, 14.05.1987 - 6 AZR 555/85
    Zwar kann nach § 256 ZPO nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklagt werden; bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses werden nicht als zulässiger Streitgegenstand eines Feststellungsbegehrens angesehen (BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 6 AZR 571/83 - nicht veröffentlicht).

    Jedoch genügt es, wenn die Feststellungsklage allein bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang einer Leistungspflicht betrifft (BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - aaO, m.w. N.; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 6 AZR 571/83 -).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 14.05.1987 - 6 AZR 555/85
    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen; wenn bei entsprechender Auswertung des Tarifwortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs als den stets und in erster Linie heranzuziehenden Auslegungskriterien noch Zweifel verbleiben, kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auf weitere Kriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte zurückgegriffen werden (BAGE 46, 308, 313 ff. m. w. N. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = EzA § 1 TVG Auslegung Nr. 14).
  • BAG, 10.10.1984 - 5 AZR 302/82

    Arbeitsentgelt: Ausstellung von Todesbescheinigungen durch angestellte

    Auszug aus BAG, 14.05.1987 - 6 AZR 555/85
    Demgegenüber geht das ärztliche Gutachten, die gutachtliche Äußerung und die wissenschaftliche Ausarbeitung darüber hinaus und erfordert die Auseinandersetzung mit medizinischen Fragen, wozu eine normale ärztliche Diagnose nicht ausreicht (BAGE 47, 53, 58 f. = AP Nr. 39 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, aaO; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand Februar 1987, Erl. 2 zu Nr. 3 SR 2 c; Crisolli/Ramdohr, BAT, Stand Januar 1987, Erl. 5 zu Nr. 3 SR 2 c; Uttlinger/Breier/Kiefer, BAT, Stand 15. April 1987, Erl. 2 zu SR 2 c BAT).
  • BVerwG, 18.05.2004 - 6 P 13.03

    Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung; Dokumentation und

    Soweit die ärztliche Bescheinigung nicht lediglich tatsächliche Angaben enthält, beruht sie auf einer ärztlichen Diagnose, das heißt auf dem Erkennen und Feststellen eines medizinisch erheblichen Zustandes (vgl. BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 5 AZR 302/82 - BAGE 47, 53, 58; Urteil vom 14. Mai 1987 - 6 AZR 555/85 - AP Nr. 46 zu § 611 BGB, Ärzte, Gehaltsansprüche).
  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 137/86

    Arbeitszeit: Fahrplanbedingten Lenkunterbrechungen eines Omnibusfahrers,

    Angesichts des eindeutigen Wortlauts ist die behauptete Tarifübung jedoch ohne Bedeutung (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; Senatsurteil vom 14. Mai 1987 - 6 AZR 555/85 - AP Nr. 46 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; Senatsurteil vom 17. September 1987 - 6 AZR 522/84 - zur Veröffentlichung bestimmt; Senatsurteil vom 21. Januar 1988 - 6 AZR 595/85 - nicht veröffentlicht; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 406 - 408).
  • BAG, 10.08.1989 - 6 AZR 784/87

    Nebentätigkeit: Arztberichte für die Landesversicherungsanstalt

    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen; wenn bei entsprechender Auswertung des Tarifwortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs als den stets und in erster Linie heranzuziehenden Auslegungskriterien noch Zweifel verbleiben, kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auf weitere Kriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte zurückgegriffen werden (BAGE 46, 308, 313 f. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = EzA § 1 TVG Auslegung Nr. 14, m.w.N.; BAG Urteil vom 14. Mai 1987 - 6 AZR 555/85 - AP Nr. 46 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche).

    Da es sich vorliegend um Bescheinigungen handelt, die von einem angestellten Krankenhausarzt auszustellen sind, muß auch der besondere Tätigkeitsbereich eines solchen Arztes zugrunde gelegt werden (BAG Urteil vom 14. Mai 1987, a.a.O.; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, BAT , Stand Juli 1989, Nr. 3 SR 2 c BAT Rz 8).

    Wie der Senat bereits in der Entscheidung vom 14. Mai 1987 (a.a.O.) ausgeführt hat, verlangen das ärztliche Gutachten, die gutachtliche Äußerung und die wissenschaftliche Ausarbeitung darüber hinausgehend die Auseinandersetzung mit medizinischen Fachfragen, wozu eine normale ärztliche Diagnose nicht ausreicht (BAGE 47, 53, 58 f. = AP Nr. 39 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, a.a.O.; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT , Stand April 1989, Erl. 2 zu Nr. 3 SR 2 c; Crisolli/Ramdohr, BAT , Stand Februar 1989, Erl. 5 zu Nr. 3 SR 2 c; Uttlinger/Breier/Kiefer, BAT , Stand 1. Juli 1989, Erl. 2 zu SR 2 c BAT ).

  • BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85

    Tariflicher Anspruch eines Kameramanns des Westdeutschen Rundfunks auf Gewährung

    Dabei ist über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen mit zu berücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt erkennender Senat vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - Urteil vom 14. Mai 1987 - 6 AZR 555/85 - und vom 30. April 1987 - 6 AZR 428/84 - alle zur Veröffentlichung bestimmt; BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 400/85 - AP Nr. 2 zu § 2 BAT und BAGE 46, 308, 313 f. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = NZA 1985, 160).
  • LAG Hessen, 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99

    Entscheidung nach Aktenlage nach vorhergehender Güteverhandlung;

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  • BAG, 17.09.1987 - 6 AZR 522/84

    Anspruch auf Ersatz eines Wertminderungsschadens - Kriterien zur Auslegung einer

    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen mit berücksichtigt werden muß, weil nur daraus und nicht aus den einzelnen Tarifnormen auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt Senatsurteile vom 14. Mai 1987 - 6 AZR 555/85 - und vom 2. April 1987 - 6 AZR 585/82 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 560/87

    Ortszuschlag nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) - Anspruch auf

    Dabei ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 25. Juni 1987 - 6 AZR 278/85 - und 14. Mai 1987 - 6 AZR 555/85 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 10/87

    Änderungskündigung: Unwirksamkeit - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -

    Angesichts des eindeutigen Wortlauts ist die behauptete Tarifübung jedoch ohne Bedeutung (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; Senatsurteil vom 14. Mai 1987 - 6 AZR 555/85 - AP Nr. 46 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; Senatsurteil vom 17. September 1987 - 6 AZR 522/84 - zur Veröffentlichung bestimmt; Senatsurteil vom 21. Januar 1988 - 6 AZR 595/85 - nicht veröffentlicht; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 406 - 408).
  • BAG, 17.09.1987 - 6 AZR 560/84

    Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung für Arbeitsvorbereitungen in Form von

    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt erkennender Senat Urteil vom 14. Mai 1987 - 6 AZR 555/85 - und vom 30. April 1987 - 6 AZR 428/84 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt; BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 400/85 - AP Nr. 2 zu § 2 BAT).
  • BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 595/85
    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen mitberücksichtigt werden muß, weil nur daraus und nicht aus den einzelnen Tarifnormen auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = EZA § 1 TVG Auslegung Nr. 14; BAG Urteile vom 2. April 1987 - 6 AZR 585/82 - NZA 1987, 705 f. zur Veröffentlichung in der Amtl. Sammlung vorgesehen, vom 14. Mai 1987 - 6 AZR 555/85 - in DB 1987, 2528, vom 17. September 1987 - 6 AZR 522/84 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 11/87

    Änderungskündigung: Unwirksamkeit - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -

  • BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 21/87

    Änderungskündigung zu ohnehin geltenden Bedingungen - Anforderungen an die

  • BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 16/87
  • BAG, 08.12.1988 - 6 AZR 18/87
  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 139/86

    Bezahlung von Ruhepausen eines Omnibusfahrers - Verwendung des tariflichen

  • BAG, 03.12.1987 - 6 ABR 38/86

    Private Berufsfachschule als Tendenzunternehmen - Bildung eines

  • BAG, 21.08.1990 - 3 AZR 452/89

    Begrenzung des Ruhegeldanspruchs eines Arbeitnehmers durch Anrechnung von

  • BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 13/87
  • BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 22/87
  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 142/86

    Bezahlung von Ruhepausen aufgrund betrieblicher Übung - Auslegung und

  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 745/85
  • OVG Berlin, 17.06.1998 - 60 PV 14.96

    Zur Mitbestimmung bei Einstellung von Halbtagskräften und Abstimmung der

  • LAG Baden-Württemberg, 07.02.2000 - 15 Sa 107/99

    Umfang des Direktionsrechts gegenüber einem als Hausmeister eingestellten

  • ArbG Celle, 30.12.2008 - 2 Ca 195/08

    Bewerbung muss ernsthaft sein, damit eine Benachteiligung im Rechtssinne

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