Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 27.07.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.01.2001 - 6 BN 2.00   

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BVerwG, 25.01.2001 - 6 BN 2.00 (https://dejure.org/2001,3562)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.2001 - 6 BN 2.00 (https://dejure.org/2001,3562)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - 6 BN 2.00 (https://dejure.org/2001,3562)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Verhältnis des naturschutzrechtlichen Abwägungsgebot zum baugesetzlichen Abwägungsgebot - Anforderungen an eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2001, 419
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2001 - 6 BN 2.00
    Nicht abwägungsbeachtlich sind insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (vgl. Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - DVBl 1999, 100).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2001 - 6 BN 2.00
    Hat es ein Betroffener unterlassen, seine Betroffenheit im Zuge der Bürgerbeteiligung geltend zu machen, ist sie nur abwägungsbeachtlich, wenn sie sich der planenden Stelle aufdrängen musste (Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 4 N 2 bis 4.79 - BVerwGE 59, 87 ).
  • BVerwG, 21.02.1991 - 4 NB 16.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer öffentlichen Gründfläche bzw. einer Fläche

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2001 - 6 BN 2.00
    Der Hinweis der Beschwerde auf den Beschluss vom 21. Februar 1991 - BVerwG 4 NB 16.90 - (Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 51) zeigt keine anderen oder weitergehenden Anforderungen an die Abwägungsbeachtlichkeit privater Belange auf.
  • BVerwG, 16.06.1988 - 4 B 102.88

    Voraussetzungen für die Planung und Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2001 - 6 BN 2.00
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, in der eine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Landschaftsschutzes und der Nutzungsinteressen postuliert wird (Beschluss vom 16. Juni 1988 - BVerwG 4 B 102.88 - Buchholz 406.401 § 15 BNatSchG Nr. 5).
  • BVerwG, 06.10.1982 - 7 C 17.80

    Beweiserhebung über die Voreingenommenheit eines Prüfers - Abgrenzung eines

    Auszug aus BVerwG, 25.01.2001 - 6 BN 2.00
    Die Stellung eines Sachantrags gehört zu den für die mündliche Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten, deren Beachtung gemäß § 105 VwGO in Verbindung mit § 165 ZPO durch das Protokoll bewiesen wird (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 17.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 26, S. 3).
  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Belange, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht abwägungsbeachtlich; was die planende Stelle nicht "sieht" und nach den gegebenen Umständen nicht zu "sehen" braucht, kann und muss sie bei der Abwägung nicht berücksichtigen (Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 .; Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ; Beschlüsse vom 25. Januar 2001 - BVerwG 6 BN 2.00 - BRS 64 Nr. 214 und vom 10. Juli 2006 - BVerwG 4 BN 19.06 - BRS 70 Nr. 47).
  • VGH Bayern, 13.12.2021 - 15 N 20.1649

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan: Keine Berücksichtigung einer

    Hat es ein Betroffener unterlassen, seine Betroffenheit im Zuge der Bürgerbeteiligung vorzutragen, dann ist - unabhängig von der Aufhebung der früheren Einwendungspräklusion gem. § 47 Abs. 2a BauGB a.F. - die Betroffenheit nur abwägungsbeachtlich, wenn sich der planenden Gemeinde die Tatsache dieser Betroffenheit aufdrängen musste (BVerwG, B.v. 25.1.2001 - 6 BN 2.00 - ZfBR 2001, 419 = juris Rn. 8; B.v. 10.7.2006 - 4 BN 19.06 - BRS 70 Nr. 47 = juris Rn. 5).
  • BVerwG, 29.06.2015 - 4 CN 5.14

    Normenkontrolle; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; GbR; Antragsbefugnis;

    An letzterem fehlt es bei geringwertigen oder mit einem Makel behafteten Interessen sowie bei solchen, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solchen, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (BVerwG, Urteile vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 und vom 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 - BVerwGE 140, 41 Rn. 15; siehe auch Beschluss vom 25. Januar 2001 - 6 BN 2.00 - juris Rn. 8).
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.06.1988 - 4 B 102.88

    Voraussetzungen für die Planung und Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2001 - 6 BN 2.00
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, in der eine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Würdigung der sich gegenüberstehenden Interessen des Landschaftsschutzes und der Nutzungsinteressen postuliert wird ( Beschluss v. 16.6.1988 - BVerwG 4 B 102.88 -, Buchholz 406.401 § 15 BNatSchG Nr. 5).
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