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   BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92   

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BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92 (https://dejure.org/1995,1228)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1995 - 6 C 1.92 (https://dejure.org/1995,1228)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1995 - 6 C 1.92 (https://dejure.org/1995,1228)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen bei einer Neubewertung während des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für eine Besorgnis der Befangenheit von Prüfern - Voraussetzungen für die Unabhängigkeit der Prüfer und für eine offene Bewertung durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfer (Bewertungsmängel) - Überprüfbarkeit von Beanstandungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3266 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 788
  • DÖV 1996, 300
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92
    Befaßt sich ein Tatsachengericht mit Einwendungen eines Prüflings gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistungen, so würdigt es den ihm unterbreiteten Sachverhalt im Rahmen der ihm nach § 108 Abs. 1 VwGO obliegenden Überzeugungsbildung (Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - (a.a.O.) ausgeführt, daß im Hinblick auf die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei substantiierten Einwendungen gegen fachwissenschaftliche Wertungen zwar in der Regel Sachverständigenbeweis erhoben werden müsse, daß diese Regel aber nicht für die Beurteilung juristischer Fachfragen durch die Gerichte gelte.

    Der Senat hat in seinem bereits erwähnten Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - näher ausgeführt, daß der Grundsatz der Chancengleichheit es gebietet, daß eine etwa gebotene Nachkorrektur und/oder Neubewertung einer Prüfungsleistung in aller Regel von den Prüfern oder dem Prüfungsausschuß vorgenommen wird, die die beanstandete frühere Bewertung vorgenommen haben.

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92
    Durch die Zurückverweisung in die Berufungsinstanz erhält der Prüfling die Gelegenheit, die Begründung der Neubewertung seiner Arbeiten im Rahmen der gerichtlichen Kontrollmöglichkeiten nachprüfen zu lassen (Urteil vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262, 275 f. [BVerwG 09.12.1992 - 6 C 3/92] = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 307).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92
    Das Gericht hat vielmehr substantiierten Einwendungen gegen fachwissenschaftliche Wertungen, die sich auf die Notengebung ausgewirkt haben können, nachzugehen und notfalls mit sachverständiger Hilfe darüber zu befinden, ob die vom Prüfer als falsch bewertete Lösung richtig oder jedenfalls vertretbar ist (vgl. Urteil des Senats vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92
    Danach bleiben zwar prüfungsspezifische Wertungen der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen, wissenschaftlich-fachlichen Einwendungen gegen die Annahmen der Prüfer ist aber nachzugehen, wobei sich das Gericht nicht auf eine Willkürkontrolle im Sinne der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beschränken darf (BVerfGE 84, 34, 53 - 55).
  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Durch Urteil vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343 = NVwZ 1995, 788) hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit an das nunmehr zuständige Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Im übrigen wird auch die fachliche Richtigkeit der Auffassung der Prüfer angegriffen, die auch vom Berufungsgericht im Rahmen einer fachlichen "Vollprüfung" geteilt worden ist (zu B. II. 1.4 und 1.5, 1.6, 1.9, 1.10, 1.12 und 1.13 der Urteilsgründe) und dies vom Revisionsgericht nicht abweichend gewürdigt werden kann (vgl. hierzu schon das im Verfahren gleichen Rubrums ergangene Urteil des Senats vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343 = NVwZ 1995, 788).

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 30.98

    Rügeverlust bei materiellen Prüfungsfehlern.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 34 ; 84, 59 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - m.w.N., vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - und vom 9. August 1996 - BVerwG 6 C 3.95 - ) zum Umfang der gerichtlichen Kontrolle von Prüfungsentscheidungen sind fachliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Prüfern und Prüfling der gerichtlichen Beurteilung nicht entzogen.

    Auch der erst im Rechtsstreit aufgestellten Behauptung eines Prüflings, seine als falsch bewertete Lösung einer Fachfrage sei tatsächlich richtig oder zumindest vertretbar, muß das Tatsachengericht nachgehen, wenn sie hinreichend substantiiert ist (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - ; Urteil vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - ).

  • BVerwG, 19.05.2016 - 6 B 1.16

    Offene Zweitbewertung und Nachbewertung von Klausuren der Zweiten Juristischen

    Es gibt keinen Verfassungsgrundsatz der Prüfungsanonymität; bundesverfassungsrechtlich ist sowohl eine offene als auch eine isolierte Zweitbewertung zulässig (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Januar 1995 - 6 C 1.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343 S. 60 und vom 10. Oktober 2002 - 6 C 7.02 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 402 S. 48 f.).
  • BVerwG, 11.07.1996 - 6 B 22.96

    Prüfungsrecht: Überprüfung des Zusatzpunktes bei Neubescheidung des

    Etwas anderes soll nur dann gelten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine Voreingenommenheit der Prüfer bestehen (vgl. Urteile vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 307, vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314 und vom 30. Juni 1994 - BVerwG 6 C 4.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 334 sowie vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343).

    Der Vorwurf der Befangenheit ist nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil Prüfer bei erneuter Durchsicht und Bewertung von Prüfungsarbeiten zu gleichen - dem Prüfling nicht zusagenden - Ergebnissen gekommen sind wie bei ihrer früheren Bewertung (Urteil vom 30. Januar 1995, a.a.O.).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sie sich für eine eventuell erforderliche erneute Überprüfung ihrer Bewertung bereits dahin festgelegt hätten, daß eine Änderung der Note nicht in Betracht komme (Urteile vom 24. Februar 1993 und vom 30. Januar 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97

    Berufsrecht - Prüfungsrecht, Verfahrensfehler als Aufhebungsgrund für eine

    Auf diese Rechtsprechung hat bereits das Verwaltungsgericht auf S. 8 des Gerichtsbescheides hingewiesen (vgl. ferner Urteile vom 16. März 1994 - BVerwG 6 C 5.93 - und vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 329 und 343 m.w.N.).
  • BFH, 28.11.2002 - VII R 27/02

    Verfahren nach Einwendungen gegen Steuerberaterprüfung

    Grundsätzlich sind die ursprünglichen Prüfer für die Neubewertung einer (ordnungsgemäß abgenommenen) Prüfungsleistung auch dann zuständig, wenn diese rechtsfehlerhaft bewertet worden ist und der Prüfling seine Beanstandungen im Klageweg erfolgreich vorgebracht hat (Urteil des BVerwG vom 24. Februar 1993 6 C 38.92, Buchholz, a.a.O., Nr. 314; vgl. auch BVerwG-Urteil vom 30. Januar 1995 6 C 1.92, Buchholz, a.a.O., Nr. 343).
  • BVerwG, 30.03.2000 - 6 B 8.00

    Mehrdeutige Einzelbewertung; Klarstellung durch den Prüfer im gerichtlichen

    Abweichendes gilt, wenn sich die Prüfer von vornherein darauf festgelegt haben, ihre Benotung nicht zu ändern, oder ihnen die Fähigkeit abgeht, eigene Fehler zu erkennen, einzuräumen und diese mit dem ihnen gebührenden Gewicht zu bereinigen (Urteil vom 9. Dezember 1992, a.a.O., S. 273; Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314 S. 278; Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 6 C 4.93 - a.a.O. Nr. 334 S. 35 f.; Urteil vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - a.a.O. Nr. 343 S. 59; Beschluß vom 11. Juli 1996 - BVerwG 6 B 22.96 - a.a.O. Nr. 369 S. 144 f.; Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 6 C 13.98 - a.a.O. Nr. 395 S. 9, 21).
  • BVerwG, 26.05.1999 - 6 B 65.98
    Statt dessen erschöpft sich die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im Gewande einer Divergenzrüge wegen vermeintlicher Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts über weite Strecken (insbesondere zu Nrn. 1.2, 1.2.1, 1.2.3, 1.2.4, 1.2.5 und 1.2.6 der Beschwerdebegründung) in Angriffen gegen die tatsächliche und rechtliche Würdigung des Streitfalls und des Prüfungsfalls durch das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht, wobei anzumerken ist, daß insbesondere die von den Tatsachengerichten im Rahmen einer fachlichen Vollprüfung gefundene Würdigung des Prüfungsfalls vom Revisionsgericht nicht abweichend gewürdigt werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 30. Januar 1995 BVerwG 6 C 1.92 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343 = NVwZ 1995, 788 f.).
  • BVerwG, 02.05.1996 - 6 B 75.95

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auch die vom Kläger behauptete Divergenz des Urteils des Oberverwaltungsgerichts zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1993 (BVerwG 6 C 35.92 - BVerwGE 92, 132) und vom 30. Januar 1995 (BVerwG 6 C 1.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343) ist nicht gegeben.

    Die weitere Divergenzrüge, das Oberverwaltungsgericht habe sich in Widerspruch zu dem im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Januar 1995 (a.a.O.) aufgestellten Rechtssatz gestellt, wonach bei substantiierten Einwendungen gegen fachwissenschaftliche Bewertungen in der Regel Sachverständigenbeweis zu erheben sei, ist ebenfalls nicht begründet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2010 - 6 B 743/10

    Zulässigkeit eines Eilantrags auf vorläufige Zulassung zur Staatsprüfung für den

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1995 - 6 C 1.92 , NVwZ 1995, 788.
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 2 LA 86/16

    Befangen; Befangenheit; Chancengleichheit; Rügeobliegenheit; Rügepflicht;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2011 - 19 A 1881/10

    Hinreichende Bestimmtheit der für Lehramtsprüfungen in Nordrhein-Westfalen

  • VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 3603/97

    Auswahl der Prüfer in juristischen Prüfungen - ehemaliger

  • VG Köln, 15.04.2009 - 6 K 5366/07

    Abwertung einer Prüfungsleistung i.R.d. zweiten juristischen Staatsprüfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2020 - 19 A 3522/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1997 - 22 A 2105/94
  • VG Freiburg, 22.07.2009 - 1 K 477/08

    Rechtmäßigkeit der Bewertung einer Diplomarbeit

  • VG Leipzig, 15.08.1997 - 4 K 1819/96
  • FG Münster, 30.10.1997 - 7 K 902/96
  • OVG Niedersachsen, 05.06.1997 - 10 L 4646/95

    Erste juristische Staatsprüfung; Bewertung der Hausarbeit; Heranziehung eines

  • FG Köln, 27.01.2005 - 2 K 1010/01

    Statthaftigkeit der Geltendmachung der generellen Ungeeignetheit eines

  • FG Brandenburg, 19.02.2003 - 2 K 316/02

    Gerichtliche Kontrolle vom Prüfungsentscheidungen; Steuerberaterprüfung 2001

  • OVG Bremen, 24.11.1999 - 1 A 254/99

    Auswirkungen der Kenntnis von Prüfern von der ursprünglichen Bewertung eines

  • VG München, 20.01.2009 - M 4 K 07.3021

    Erste Juristische Staatsprüfung 2007/1

  • VG Augsburg, 17.02.2020 - Au 8 K 19.117

    Anfechtung der Ersten Juristischen Staatsprüfung

  • VG Cottbus, 10.03.2015 - 3 K 1058/13

    Gewerberecht einschl. berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht)

  • OVG Sachsen, 21.03.2003 - 2 B 844/02

    Verpflichtung aus dem Erziehungsauftrag und Bildungsauftrag der Schule, Schülern

  • VG Göttingen, 05.09.2002 - 1 A 1088/00

    Nichtbestehen eines Wirtschaftsprüferexamens; Anspruch auf Neubewertung einer

  • LG Wiesbaden, 13.01.2017 - 3 O 14/16

    Gerichtliche Überprüfbarkeit der Bewertung einer Hausarbeitung im Rahmen der

  • FG Münster, 11.02.1998 - 7 K 998/96
  • VG Berlin, 04.07.2008 - 15 A 221.05

    Rechtsschutz gegen die Bewertung der Prüfungsarbeiten im juristischen

  • VG Göttingen, 01.09.2005 - 4 A 175/03

    Alternative; Antwort; Antwortspielraum; Ausgleich; Auslegung; Begründung;

  • VG Düsseldorf, 10.06.2002 - 18 K 4927/99

    Erfolgsaussichten der Anfechtung einer nicht bestandenen Abiturprüfung durch

  • VG Hamburg, 16.04.2003 - 6 VG 2363/99

    Neubewertung einer Strafrechtsklausur in der 2. Juristischen Staatsprüfung

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