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VG Weimar, 17.06.2003 - 6 E 788/03.We |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
AO § 240; VwGO § 80; ThürBekVO § 2
Kommunale Steuern; Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Weimar; Säumniszuschlag; Rückwirkung; Amtsblatt; Satzung; Zweitwohnungssteuer; Bekanntmachung; Einzelbezug - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Zweitwohnungssteuerbescheides; Öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Weimar, 17.06.2003 - 6 E 788/03.W
- OVG Thüringen, 01.08.2003 - 4 EO 702/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe; …
Auszug aus VG Weimar, 17.06.2003 - 6 E 788/03
rücksichtigt werden kann (vgl. zum Prüfungsumfang eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO den Beschluss des Thüringer OVG vom 23.04.1998, LKV 1999, 70, 71). - BFH, 10.10.2002 - VII S 28/01
Branntweinsteuerbescheid; AdV
Auszug aus VG Weimar, 17.06.2003 - 6 E 788/03
Die Kammer schließt sich insoweit der ständigen Rechtsprechung des BFH an, der zwar bei einer (nicht rückwirkenden) bloßen Aussetzung der Vollziehung annimmt, dass dies keinen Einfluss auf bereits entstandene Säumniszuschläge hat, wohl aber bei einer (rückwirkenden) Aufhebung der Vollziehung (vgl. BFH, Beschluss vom 10.10.2002 - VII S 28/01 - und Beschluss vom 06.09.1989 - II B 33/89 -, beide zitiert nach JURIS; wie hier: OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.03.1989, KStZ 1990, 36). - OVG Thüringen, 01.10.2002 - 4 N 771/01
Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und …
Auszug aus VG Weimar, 17.06.2003 - 6 E 788/03
Aus letzterem Erfordernis folgt zwingend, dass im Amtsblatt gerade über die Möglichkeit des Einzelbezugs und dessen Konditionen informiert werden muss; erst daneben tritt auch die Informationspflicht für einen möglichen Dauerbezug (vgl. hierzu Thüringer OVG, Urteil vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 -, Urteilsabdruck S. 17). - BFH, 06.09.1989 - II B 33/89
Differenzierung der Institute von der Aussetzung der Vollziehung einerseits und …
Auszug aus VG Weimar, 17.06.2003 - 6 E 788/03
Die Kammer schließt sich insoweit der ständigen Rechtsprechung des BFH an, der zwar bei einer (nicht rückwirkenden) bloßen Aussetzung der Vollziehung annimmt, dass dies keinen Einfluss auf bereits entstandene Säumniszuschläge hat, wohl aber bei einer (rückwirkenden) Aufhebung der Vollziehung (vgl. BFH, Beschluss vom 10.10.2002 - VII S 28/01 - und Beschluss vom 06.09.1989 - II B 33/89 -, beide zitiert nach JURIS; wie hier: OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.03.1989, KStZ 1990, 36).
- VG Weimar, 27.09.2006 - 6 K 5509/04
Kommunale Steuern; Rechtswidrigkeit einer Zweitwohnungssteuer für Studierende mit …
Ob diese Satzung formell wirksam ist, insbesondere in einem ordnungsgemäßen Bekanntmachungsorgan bekanntgemacht wurde, kann dahinstehen (ablehnend VG Weimar, Beschluss vom 17. Juni 2003 - 6 E 788/03.We - a. A. ThürOVG, Hinweisbeschluss vom 1. August 2003 - 4 EO 702/03 - und Beschluss vom 27. November 2003 - 4 ZEO 513/99).