Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 13.01.2005 - 6 K 1075/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8689
FG Rheinland-Pfalz, 13.01.2005 - 6 K 1075/01 (https://dejure.org/2005,8689)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.01.2005 - 6 K 1075/01 (https://dejure.org/2005,8689)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - 6 K 1075/01 (https://dejure.org/2005,8689)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8689) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung und Höhe einer Rückstellung für die Beseitigung von Windkraftanlagen; Bestehen einer dem Betrage nach ungewissen Verbindlichkeit oder die hinreichende Wahrscheinlichkeit der Entstehung einer Verbindlichkeit als Voraussetzung für die Bildung einer ...

  • Judicialis

    HGB § 249 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 5 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 52 Abs. 16 S. 8; ; BauGB § 35 Abs. 2 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückstellungen bei Beseitigungsverpflichtung für Windkraftanlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückstellung für die Beseitigung von Windkraftanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Rückstellung für Abbruchkosten von Windkraftanlagen

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 616
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.03.2004 - IV R 35/02

    Rückstellung für Wiederaufbereitung von Bauschutt

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.01.2005 - 6 K 1075/01
    Zudem ist für die Rückstellung erforderlich, dass an ihre Verletzung Sanktionen geknüpft sind, so dass sich "der Steuerpflichtige der Erfüllung der Verpflichtung im Ergebnis nicht entziehen kann" (BFH-Urteil vom 25. März 2004 - IV R 35/02, BFH/NV 2004, 1157).

    Dies ist ausreichend, um die Verpflichtung des Klägers zu einem bestimmten Verhalten innerhalb eines bestimmbaren Zeitraums und die Wahrscheinlichkeit einer Sanktion für den Fall des Zuwiderhandelns zu bejahen (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 2004, a.a.O., unter I. 2. der Gründe).

  • BFH, 19.02.1975 - I R 28/73

    Keine Abzinsung bei der Bildung von Rückstellungen für Kosten der Rekultivierung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.01.2005 - 6 K 1075/01
    Denn die Tatsache, dass die Beseitigungsverpflichtung in einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt zu erfüllen ist, wird bereits dadurch berücksichtigt, dass der Wert der Verpflichtung nicht mit ihrem Endbetrag, sondern mit einem geringeren zeitanteiligen Wert angesetzt wird (BFH-Urteil vom 19. Februar 1975 - I R 28/73, BStBl. II 1975, 480).
  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 14/92

    Zu den Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung für die

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.01.2005 - 6 K 1075/01
    Diese die Kenntnis der zuständigen Behörde kann der Steuerpflichtige beispielsweise durch eine einfache schriftliche Anzeige herbeiführen (BFH-Urteil vom 19. Oktober 1993 - VIII R 14/92, BStBl. II 1993, 891).
  • BFH, 19.11.2003 - I R 77/01

    Rückstellung und Teilwertabschreibung bei Schadstoffbelastung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.01.2005 - 6 K 1075/01
    Bei Kenntnis der Behörde von einem ordnungswidrigen Zustand ist daher jedenfalls im Bereich des Polizei- und Ordnungsrechts und im Hinblick auf eine Gefahrenabwehr regelmäßig davon auszugehen, dass dessen Beseitigung - erforderlichenfalls unter Sanktionsandrohung - durchgesetzt werden wird, sich "der Steuerpflichtige der Erfüllung der Verpflichtung" somit "nicht entziehen" kann (BFH-Urteil vom 19. November 2003 - I R 77/01, BFH/NV 2004, 271).
  • FG Köln, 27.11.2007 - 8 K 3037/06

    Bemessung der Absetzungen für Abnutzung (AfA ) einer Windkraftanlage unter der

    Auch in der aktuellen Rechtsprechung der Finanzgerichte werde zum Teil von einer Nutzungsdauer von Windkraftanlagen von 20 Jahren ausgegangen (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Januar 2005 6 K 1075/01).

    Zu Unrecht bemüht der Beklagte schließlich das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. Januar 2005 (6 K 1075/01, EFG 2005, 616) zur Rechtfertigung seines Standpunkts.

  • FG Münster, 16.11.2006 - 8 K 4694/04

    Rückstellung für öffentlich-rechtliche Abbruchverpflichtung

    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall auch von dem Fall des Finanzgerichts RheinlandPfalz (Urteil vom 13. Januar 2005, 6 K 1075/01, EFG 2005, 616), auf den sich der Bevollmächtigte der Klin. in der mündlichen Verhandlung berufen hat, denn in dem genannten Urteilsfall ergab sich die Beseitungsverpflichtung für eine Windkraftanlage aus Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung (Verwaltungsakt).
  • FG Niedersachsen, 22.05.2006 - 10 V 239/05

    Voraussetzungen einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in der

    Der vorliegende Sachverhalt ist auch nicht mit dem des Urteils des FG Rheinland-Pfalz vom 13. Januar 2005 (6 K 1075/01, EFG 2005, 616 -Windkraftanlagenbetrieb-) vergleichbar, weil in dem dort entschiedenen Fall die bilanzielle Behandlung einer ausdrücklich in einer behördlichen Verfügung (Baugenehmigung) geregelten Beseitigungspflicht streitig war, während im Streitfall keine behördliche Verfügung erlassen worden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht