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   VG Karlsruhe, 21.06.2005 - 6 K 1923/04   

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https://dejure.org/2005,16125
VG Karlsruhe, 21.06.2005 - 6 K 1923/04 (https://dejure.org/2005,16125)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.06.2005 - 6 K 1923/04 (https://dejure.org/2005,16125)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - 6 K 1923/04 (https://dejure.org/2005,16125)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zum Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung zur Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes/Lebensmitteldiscounters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einfügung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes in die nähere Umgebung im Sinne des § 34 Baugesetzbuch (BauGB); Zeitliche Wirkung einer Veränderungssperre im Sinne des§ 17 BauGB

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.06.2005 - 6 K 1923/04
    Dabei darf nicht nur diejenige Bebauung als erheblich angesehen werden, die gerade in der unmittelbaren Nachbarschaft des Baugrundstücks überwiegt, sondern es muss auch die Bebauung der weiteren Umgebung des Grundstücks insoweit berücksichtigt werden, als sie noch prägend auf dasselbe einwirkt (BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 BVerwGE 55, 369).

    Das Bauvorhaben würde dann zwar den durch die vorhandene Bebauung gegebenen Rahmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1978, a.a.O.) überschreiten, aufgrund der im Verhältnis zu dem ...-Markt nur um etwa 70 m² größeren Verkaufsfläche würde es sich aber gleichwohl im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB in die nähere Umgebung einfügen, weil es keine bewältigungsbedürftigen städtebaulichen Spannungen begründen und keine negativen Vorbildwirkungen entfalten würde.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2000 - 10 A 696/96

    Erteilung einer Bebauungsgenehmigung für die Erweiterung einer Spielhalle;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.06.2005 - 6 K 1923/04
    Im Gegenteil stellt die weitere Planung der Beklagten lediglich einen Vorgang der Konkretisierung, der Fortschreibung und der Weiterentwicklung der ursprünglichen Gestaltungsabsicht dar, wie er für jedes Verfahren der Bauleitplanung als einer dynamischen, nicht von vornherein auf bestimmte Inhalte festgelegten Tätigkeit mehr oder minder kennzeichnend ist (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 11.01.1980, BauR 1981, 251; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 05.06.2000 - 10 A 696/96 - juris; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Komm., § 17 RN 57 ff.).
  • OVG Saarland, 11.01.1980 - II N 2/79

    Gültigkeit einer Veränderungssperre; Angreifbarkeit einer Veränderungssperre im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.06.2005 - 6 K 1923/04
    Im Gegenteil stellt die weitere Planung der Beklagten lediglich einen Vorgang der Konkretisierung, der Fortschreibung und der Weiterentwicklung der ursprünglichen Gestaltungsabsicht dar, wie er für jedes Verfahren der Bauleitplanung als einer dynamischen, nicht von vornherein auf bestimmte Inhalte festgelegten Tätigkeit mehr oder minder kennzeichnend ist (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 11.01.1980, BauR 1981, 251; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 05.06.2000 - 10 A 696/96 - juris; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Komm., § 17 RN 57 ff.).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.06.2005 - 6 K 1923/04
    Da der erneute Beschluss des Gemeinderats der Beklagten über die außer Kraft getretene Veränderungssperre aus dem Jahr 2001 nach § 17 Abs. 3 BauGB a.F. somit bereits wegen des festgestellten Verfahrensmangels als unwirksam anzusehen ist, bedarf es keiner Erörterung der Frage, ob die Aufrechterhaltung der Veränderungssperre über das dritte Geltungsjahr hinaus durch das Vorliegen besonderer Umstände im Sinne von § 17 Abs. 2 BauGB gerechtfertigt war, woran für die Kammer indes begründete Zweifel bestehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.09.1976, BVerwGE 51, 121 = NJW 1977, 400, wonach in entsprechender Anwendung von § 17 Abs. 2 BauGB auch die Erneuerung einer Veränderungssperre vom Ablauf des dritten Sperrjahres an nur unter "besonderen Umständen" zulässig ist; zum Begriff der "besonderen Umstände" nach § 17 Abs. 2 BauGB vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil vom 03.03.2005 - 3 S 1998/04 - s. zum Ganzen auch Hager/Kirchberg, NVwZ 2002, 400 ff.).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.06.2005 - 6 K 1923/04
    Nach wie vor ist davon auszugehen, dass die Grenze zur Großflächigkeit eines Einzelhandelsbetriebs bei einer Verkaufsfläche von über 700 m² einschließlich der Kassenzone und des Eingangsbereiches überschritten wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.07.2004, BauR 2004, 1735, Urt. v. 22.05.1987, BauR 1987, 528 = NVwZ 1987, 1076; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.07.2004 - 5 S 1205/03 -, VBlBW 2005, 67).
  • BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Begriff der Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.06.2005 - 6 K 1923/04
    Nach wie vor ist davon auszugehen, dass die Grenze zur Großflächigkeit eines Einzelhandelsbetriebs bei einer Verkaufsfläche von über 700 m² einschließlich der Kassenzone und des Eingangsbereiches überschritten wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.07.2004, BauR 2004, 1735, Urt. v. 22.05.1987, BauR 1987, 528 = NVwZ 1987, 1076; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.07.2004 - 5 S 1205/03 -, VBlBW 2005, 67).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2004 - 5 S 1205/03

    Großflächigkeit eines Einzelhandels auch nach Erweiterung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.06.2005 - 6 K 1923/04
    Nach wie vor ist davon auszugehen, dass die Grenze zur Großflächigkeit eines Einzelhandelsbetriebs bei einer Verkaufsfläche von über 700 m² einschließlich der Kassenzone und des Eingangsbereiches überschritten wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.07.2004, BauR 2004, 1735, Urt. v. 22.05.1987, BauR 1987, 528 = NVwZ 1987, 1076; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.07.2004 - 5 S 1205/03 -, VBlBW 2005, 67).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 3 S 1998/04

    Veränderungssperre bei geplanten Branchenausschlüssen, besondere Umstände

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.06.2005 - 6 K 1923/04
    Da der erneute Beschluss des Gemeinderats der Beklagten über die außer Kraft getretene Veränderungssperre aus dem Jahr 2001 nach § 17 Abs. 3 BauGB a.F. somit bereits wegen des festgestellten Verfahrensmangels als unwirksam anzusehen ist, bedarf es keiner Erörterung der Frage, ob die Aufrechterhaltung der Veränderungssperre über das dritte Geltungsjahr hinaus durch das Vorliegen besonderer Umstände im Sinne von § 17 Abs. 2 BauGB gerechtfertigt war, woran für die Kammer indes begründete Zweifel bestehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.09.1976, BVerwGE 51, 121 = NJW 1977, 400, wonach in entsprechender Anwendung von § 17 Abs. 2 BauGB auch die Erneuerung einer Veränderungssperre vom Ablauf des dritten Sperrjahres an nur unter "besonderen Umständen" zulässig ist; zum Begriff der "besonderen Umstände" nach § 17 Abs. 2 BauGB vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil vom 03.03.2005 - 3 S 1998/04 - s. zum Ganzen auch Hager/Kirchberg, NVwZ 2002, 400 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1998 - 3 S 87/96

    Zurückstellung von Baugesuchen - Verpflichtungsklage auf Erteilung der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.06.2005 - 6 K 1923/04
    Ob die Erhebung einer Verpflichtungsklage auch im Falle einer bloßen Zurückstellungsentscheidung nach § 15 Abs. 1 S. 1 BauGB als sachdienlich anzusehen gewesen wäre, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. zum insoweit bestehenden Streitstand einerseits VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 08.09.1998, VBlBW 1999, 216 und andererseits OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 23.05.2002, BauR 2002, 1376 sowie Rieger, BauR 2003, 1512 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 8 B 10633/02

    Zurückstellung eines Baugesuchs: eintsw. Rechtsschutz?

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.06.2005 - 6 K 1923/04
    Ob die Erhebung einer Verpflichtungsklage auch im Falle einer bloßen Zurückstellungsentscheidung nach § 15 Abs. 1 S. 1 BauGB als sachdienlich anzusehen gewesen wäre, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. zum insoweit bestehenden Streitstand einerseits VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 08.09.1998, VBlBW 1999, 216 und andererseits OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 23.05.2002, BauR 2002, 1376 sowie Rieger, BauR 2003, 1512 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 3 S 2309/05

    Unzulässigkeit eines Lebensmittelmarktes auf einem ehemaligen Kasernengrundstück;

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21. Juni 2005 - 6 K 1923/04 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21. Juni 2005 - 6 K 1923/04 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Karlsruhe, 15.05.2006 - 6 K 3424/04

    Ehemalige Eislaufhalle in Rastatt: Lebensmittelmarkt nicht zulässig

    Der XXX-Markt weist eine Verkaufsfläche einschließlich Kassenzone und Eingangsbereich von ca. 722 m2 auf (vgl. dazu Urteil der Kammer vom 21.06.2005 - 6 K 1923/04 -) und ist damit nach der dargelegten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 24.11.2005 (a.a.O..) nicht mehr als großflächiger Einzelhandelsbetrieb zu qualifizieren.
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