Rechtsprechung
FG Brandenburg, 07.09.2004 - 6 K 2047/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerlegung der Zugangsfiktion im Rahmen der Übermittlung eines schriftlichen Verwaltungsaktes; Anforderungen an die Praxis der Postannahme; Anforderungen an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes nach der Abgabenordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 122 Abs. 2 Nr. 1 § 355 Abs. 1 § 108 Abs. 3
Bekanntgabe eines nach Ablauf der Drei-Tage-Fiktion des § 122 Abs. 2 AO an einem Samstag in den Briefkasten eingeworfenen und am Montag aus dem Briefkasten entnommenen Verwaltungsakts - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bekanntgabe eines nach Ablauf der Drei-Tage-Fiktion des § 122 Abs. 2 AO an einem Samstag in den Briefkasten eingeworfenen und am Montag aus dem Briefkasten entnommenen Verwaltungsakts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 07.09.2004 - 6 K 2047/02
- BFH, 09.11.2005 - I R 111/04
Papierfundstellen
- EFG 2005, 1002
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98
Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist
Auszug aus FG Brandenburg, 07.09.2004 - 6 K 2047/02
Für diese Auslegung spricht auch die neuere Rechtsprechung des BFH, wonach die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO dahingehend ausgelegt wird, dass sich die Dreitagesfrist bis zum nächsten Werktag verlängert, sofern das Fristende auf einen Sonntag gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003, XI R 68/98, BStBl. II 2003, 898 und Vorlagebeschluss des BFH vom 17. September 2002, XI R 68/98, BStBl. II 2003, 2). - BFH, 17.09.2002 - IX R 68/98
Bekanntgabefiktion: Verlängerung des Dreitageszeitraumes
Auszug aus FG Brandenburg, 07.09.2004 - 6 K 2047/02
Für diese Auslegung spricht auch die neuere Rechtsprechung des BFH, wonach die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO dahingehend ausgelegt wird, dass sich die Dreitagesfrist bis zum nächsten Werktag verlängert, sofern das Fristende auf einen Sonntag gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003, XI R 68/98, BStBl. II 2003, 898 und Vorlagebeschluss des BFH vom 17. September 2002, XI R 68/98, BStBl. II 2003, 2). - BFH, 13.10.1994 - IV R 100/93
1. Wirksame Bekanntgabe eines zusammengefaßten Bescheids an Ehegatten durch …
Auszug aus FG Brandenburg, 07.09.2004 - 6 K 2047/02
Ein Verwaltungsakt gilt als bekannt gegeben, wenn er derart in den Machtbereich des Bekanntgabeadressaten gelangt ist, dass diesem die Kenntnisnahme normalerweise möglich war und nach den Gepflogenheiten des Rechtsverkehrs auch erwartet werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - z. B. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1994, IV R 100/93, Bundessteuerblatt II 1995, 484 m. w. N.). - BFH, 29.06.1999 - XI R 68/98
Auszug aus FG Brandenburg, 07.09.2004 - 6 K 2047/02
Für diese Auslegung spricht auch die neuere Rechtsprechung des BFH, wonach die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO dahingehend ausgelegt wird, dass sich die Dreitagesfrist bis zum nächsten Werktag verlängert, sofern das Fristende auf einen Sonntag gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003, XI R 68/98, BStBl. II 2003, 898 und Vorlagebeschluss des BFH vom 17. September 2002, XI R 68/98, BStBl. II 2003, 2).
- BFH, 09.11.2005 - I R 111/04
Bekanntgabe eines Steuerbescheids
Das Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 7. September 2004 6 K 2047/02 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1002 abgedruckt.