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   FG Münster, 04.10.2012 - 6 K 3016/10 E   

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https://dejure.org/2012,34592
FG Münster, 04.10.2012 - 6 K 3016/10 E (https://dejure.org/2012,34592)
FG Münster, Entscheidung vom 04.10.2012 - 6 K 3016/10 E (https://dejure.org/2012,34592)
FG Münster, Entscheidung vom 04. Oktober 2012 - 6 K 3016/10 E (https://dejure.org/2012,34592)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der erstmaligen Wahl der getrennten Veranlagung nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 26 Abs 2; AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2
    Antrag auf getrennte Veranlagung als rückwirkendes Ereignis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren - Antrag auf getrennte Veranlagung als rückwirkendes Ereignis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de PDF, S. 2 (Pressemitteilung)

    Zur Frage, wann ein Antrag auf getrennte Veranlagung missbräuchlich ist

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Missbräuchlichkeit eines Antrags auf getrennte Veranlagung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Getrennte Veranlagung als rechtsmissbräuchliche Gestaltung?

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Antrag auf getrennte Vermögensveranlagung nach Insolvenzverfahren stellt keinen Rechtsmissbrauch dar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Insolvenz: Wechsel zur Getrenntveranlagung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Antrag auf getrennte Vermögensveranlagung nach Insolvenzverfahren stellt keinen Rechtsmissbrauch dar - Recht von Eheleuten zur Wahl der getrennten Veranlagung gesetzlich nicht beschränkt

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 97
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.07.2004 - III R 66/98

    Gestaltungsmissbrauch - widersprüchliche Ausübung von Gestaltungsrechten

    Auszug aus FG Münster, 04.10.2012 - 6 K 3016/10
    Durch die Steuerklasse III soll bei Ehegatten, die zusammen zur ESt veranlagt werden, eine Steuerüberzahlung vermieden werden, die bei einem Steuerabzug nach Maßgabe der Steuerklasse IV dann eintreten würde, wenn der andere Ehegatte entweder keine oder erheblich geringere Einkünfte erzielte (BFH-Urteil vom 15.07.2004 III R 66/98, BFH/NV 2005, 186).

    Aus Gründen der Gleichbehandlung mit ledigen Steuerpflichtigen wird ihnen jedoch auch das Recht auf getrennte Veranlagung eingeräumt (BFH-Urteil vom 15.07.2004 III R 66/98, BFH/NV 2005, 186).

    Dem Gesetz lässt sich eine Einschränkung dieses Wahlrechts auf Grund der gewählten LSt-Klasse nicht entnehmen (BFH-Urteil vom 15.07.2004 III R 66/98, BFH/NV 2005, 186).

    Ein Missbrauch ist jedoch dann anzunehmen, wenn Wahlrechte wiederholt in widersprüchlicher Weise mit dem Ziel, die Durchsetzung der festgesetzten Steuer zeitweilig oder dauerhaft zu vereiteln, ausgeübt werden (BFH-Urteil vom 15.07.2004 III R 66/98, BFH/NV 2005, 186; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.06.2008, 2 K 73/06, EFG 2008, 1511).

    Diesem Gesetzeszweck kann nicht mit Erfolg die Rechtmäßigkeit jedes Einzelaktes des Gesamtwerkes entgegen gehalten werden, andernfalls liefe die Vorschrift als Ganzes ins Leere (BFH-Urteil vom 15.07.2004 III R 66/98, BFH/NV 2005, 186 m.w.N.).

    Es ist zudem nicht festzustellen, dass die Kl. durch die mehrfache, einander wiedersprechende Ausübung von Wahlrechten, das Ziel verfolgt haben, die Durchsetzung der festgesetzten Steuer zeitweilig oder dauerhaft zu vereiteln (vgl. BFH-Urteil vom 15.07.2004 III R 66/98, BFH/NV 2005, 186; FG Baden Württemberg, Urteil vom 11.06.2008, 2 K 73/06, EFG 2008, 1511).

    Es lässt sich insbesondere nicht feststellen, dass die Ausübung der sich widersprechenden Wahlrechte auf einem Gesamtplan beruhte, welcher bereits zum Zeitpunkt der Ausübung des ersten Wahlrecht, der Wahl der LSt-Klassen, von den Kl. gefasst worden war (vgl. zur gesamtplanmäßigen Verknüpfung von Ausweich- und Korrekturnorm die Anmerkung von Fischer zum Urteil des BFH vom 15.07.2004 III R 66/98, in Juris).

  • FG Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 2 K 73/06

    Erstattungsberechtigung von Ehegatten für ESt-Vorauszahlungen bei nachträglicher

    Auszug aus FG Münster, 04.10.2012 - 6 K 3016/10
    Ein Missbrauch ist jedoch dann anzunehmen, wenn Wahlrechte wiederholt in widersprüchlicher Weise mit dem Ziel, die Durchsetzung der festgesetzten Steuer zeitweilig oder dauerhaft zu vereiteln, ausgeübt werden (BFH-Urteil vom 15.07.2004 III R 66/98, BFH/NV 2005, 186; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.06.2008, 2 K 73/06, EFG 2008, 1511).

    Es ist zudem nicht festzustellen, dass die Kl. durch die mehrfache, einander wiedersprechende Ausübung von Wahlrechten, das Ziel verfolgt haben, die Durchsetzung der festgesetzten Steuer zeitweilig oder dauerhaft zu vereiteln (vgl. BFH-Urteil vom 15.07.2004 III R 66/98, BFH/NV 2005, 186; FG Baden Württemberg, Urteil vom 11.06.2008, 2 K 73/06, EFG 2008, 1511).

    Es kann daher nicht festgestellt werden, dass die Kombination der Ausübung der beiden Wahlrechte - welche isoliert betrachtet unstreitig zulässig sind - auf einem Gesamtplan beruhte, welcher das Ziel hatte, die Vereitelung der Erhebung der ESt zu erreichen (FG Baden Württemberg, Urteil vom 11.06.2008, 2 K 73/06, EFG 2008, 1511).

  • FG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - 3 K 839/09

    Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO bei erstmaliger Wahl der getrennten

    Auszug aus FG Münster, 04.10.2012 - 6 K 3016/10
    Schließlich ergibt sich auch aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 06.05.2010 (3 K 839/09, EFG 2010, 1381; Revision beim BFH unter dem Aktenzeichen III R/10 anhängig) nichts Gegenteiliges.
  • BFH, 03.03.2005 - III R 22/02

    Wahl der getrennten Veranlagung als rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus FG Münster, 04.10.2012 - 6 K 3016/10
    Ob ein Ereignis in die Vergangenheit zurückwirkt, ist den Normen des materiellen Steuerrechts zu entnehmen (BFH-Urteil vom 03.03.2005, III R 22/02 BStBl II 2005, 690, BFHE 209, 454 m.w.N.).
  • BFH, 07.02.2005 - III B 101/04

    Grundsätzliche Bedeutung - Zusammenveranlagung

    Auszug aus FG Münster, 04.10.2012 - 6 K 3016/10
    Die Eheleute sind an eine einmal getroffene Wahl nicht gebunden (BFH-Beschluss vom 07.02.2005 III B 101/04, BFH/NV 2005, 1082).
  • BFH, 15.12.2005 - III R 49/05

    Ehegatten: Antrag auf getrennte Veranlagung nach bestandskräftiger

    Auszug aus FG Münster, 04.10.2012 - 6 K 3016/10
    Mit der Ausübung des Veranlagungswahlrechts i.S.d. getrennten Veranlagung nach zuvor durchgeführten Veranlagung ändert sich der Sachverhalt in der Weise, dass nunmehr die gesetzlichen Voraussetzungen der Zusammenveranlagung entfallen und stattdessen die Merkmale der getrennten Veranlagung gegeben sind (BFH-Urteil vom 15.12.2005 III R 49/05, BFH/NV 2006, 933 m.w.N.).
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