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   VG Mainz, 30.08.2010 - 6 L 849/10.MZ   

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VG Mainz, 30.08.2010 - 6 L 849/10.MZ (https://dejure.org/2010,5111)
VG Mainz, Entscheidung vom 30.08.2010 - 6 L 849/10.MZ (https://dejure.org/2010,5111)
VG Mainz, Entscheidung vom 30. August 2010 - 6 L 849/10.MZ (https://dejure.org/2010,5111)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundregeln des EG-Vertrages als von öffentlichen Stellen zu berücksichtigende Umstände bei Abschluss eines Vertrages über Dienstleistungskonzessionen; Qualifizierung eines Vertrags als öffentlich-rechtlich aufgrund des Zwecks der Übertragung des Rechts zur Werbung im ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschließliches Recht zur Werbung im öffentlichen Raum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Stadt Mainz - Stopp für neue "Stadtmöblierung"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mainzer Stadtmöblierung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stadt muss bei neuer "Stadtmöblierung" nachprüfbares, faires und unparteiisches Vergabeverfahren gewährleisten - Derzeitiges Vergabeverfahren aufgrund Verstoßes gegen die Pflicht zu Transparenz gerichtlich gestoppt

Papierfundstellen

  • NZBau 2011, 60
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus VG Mainz, 30.08.2010 - 6 L 849/10
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. insbesondere Urteil vom 13. Oktober 2005, Rs. C-458/03 - Parking Brixen GmbH - Rdnrn. 46 - 49, juris) haben öffentliche Stellen, die einen Vertrag über Dienstleistungs-konzessionen abschließen - ungeachtet des Umstands, dass diese nicht der Richtlinie 2004/18/EG unterfallen (s.o.) - die Grundregeln des EG-Vertrages (seit 1. Dezember 2009: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV) im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten.

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit schließen - so der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 13. Oktober 2005, a.a.O.) - insbesondere eine Verpflichtung zur Transparenz ein.

    Diese Transparenzpflicht besteht darin, dass zu Gunsten der potentiellen Bieter ein angemessener Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen ist, der die Dienstleistungskonzession dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2005, a.a.O.).

    Vielmehr weist ein Streit um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession schon dann einen grenzüberschreitenden Bezug auf, wenn es sich nicht ausschließen lässt, dass auch in anderen Mitgliedstaaten ansässige Unternehmen an der Erbringung der betreffenden Dienstleistung interessiert gewesen wären (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2005, a.a.O., Rdnrn. 54 und 55, sowie VG Münster, Beschluss vom 9. März 2007 - 1 L 64/07 - juris).

    Wie bereits ausgeführt, beinhaltet die Transparenzpflicht, dass zu Gunsten der potentiellen Bieter ein angemessener Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen ist, der die Dienstleistungskonzession dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2005, a.a.O.).

  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus VG Mainz, 30.08.2010 - 6 L 849/10
    Eine Ausnahme hiervon besteht nur dann, wenn wegen besonderer Umstände, wie beispielsweise einer sehr geringfügigen wirtschaftlichen Bedeutung, vernünftigerweise angenommen werden könnte, dass ein Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat kein Interesse an der in Rede stehenden Konzession hätte und dass die Auswirkungen auf die betreffenden Grundfreiheiten daher zu zufällig und zu mittelbar wären, als dass auf eine Verletzung dieser Freiheiten geschlossen werden könnte (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Juli 2005, Rs. C-231/03 - Coname - Rdnr. 20, juris).

    Dieses Erfordernis umfasst zunächst die Verpflichtung der Antragsgegnerin, den potentiell Interessierten den Zugang zu angemessenen Informationen über die Konzession zu ermöglichen, um diese in die Lage zu versetzen, gegebenenfalls ihr Interesse an der Erteilung der Konzession bekunden zu können (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Juli 2005, a.a.O., Rdnr. 21).

  • VG Münster, 09.03.2007 - 1 L 64/07

    Verpachtung der Leichenhalle Coesfeld vorerst gestoppt

    Auszug aus VG Mainz, 30.08.2010 - 6 L 849/10
    Vielmehr weist ein Streit um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession schon dann einen grenzüberschreitenden Bezug auf, wenn es sich nicht ausschließen lässt, dass auch in anderen Mitgliedstaaten ansässige Unternehmen an der Erbringung der betreffenden Dienstleistung interessiert gewesen wären (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2005, a.a.O., Rdnrn. 54 und 55, sowie VG Münster, Beschluss vom 9. März 2007 - 1 L 64/07 - juris).

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter und das davon umschlossene Transparenzgebot gelten dann auch für den Inländer (so auch VG Münster, Beschluss vom 9. März 2007, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 5 S 1012/03

    Ausübung eines Vorpachtrechts aus einem Werbenutzungsvertrag

    Auszug aus VG Mainz, 30.08.2010 - 6 L 849/10
    Gerade unter diesem Gesichtspunkt handelt es sich dann (auch) um einen (öffentlich-rechtlichen) Sondernutzungsvertrag (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 1. Oktober 2004, Az.: 5 S 1012/03 - juris).
  • EuGH, 13.04.2010 - C-91/08

    Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot -

    Auszug aus VG Mainz, 30.08.2010 - 6 L 849/10
    Diese Konstellation entspricht der Definition in Art. 1 Abs. 4 der Richtlinie 2004/18/EG (vgl. zur Einordnung eines Stadtmöblierungs-vertrags auch OLG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2000, Verg 4/00 - juris, sowie EuGH, Urteil vom 13. April 2010, Rs.C-91/08 - Wall AG -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2007 - 15 E 1386/06

    Bestimmung des Streitwerts nach der sich aus dem Antrag des Antragstellers für

    Auszug aus VG Mainz, 30.08.2010 - 6 L 849/10
    Dabei lehnt sich die Kammer an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschluss vom 30. Januar 2007 - 15 E 1386/06 -, juris) an, wonach in Vergabestreitigkeiten, die nicht unter das GWB fallen, der Streitwert mit 5% der Bruttoauftragssumme (vgl. § 50 Abs. 2 GKG) anzusetzen ist.
  • OLG Koblenz, 06.11.2000 - Verg 4/00

    Rechtsnatur eines Stadtmöblierungsvertrages

    Auszug aus VG Mainz, 30.08.2010 - 6 L 849/10
    Diese Konstellation entspricht der Definition in Art. 1 Abs. 4 der Richtlinie 2004/18/EG (vgl. zur Einordnung eines Stadtmöblierungs-vertrags auch OLG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2000, Verg 4/00 - juris, sowie EuGH, Urteil vom 13. April 2010, Rs.C-91/08 - Wall AG -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 7 LC 63/13

    Abfallsammlung; Alttextilcontainer; Dienstleistungskonzession; Ermessen;

    Ein solches zeitlich abgestuftes Vorgehen hätte möglicherweise dem Transparenzgebot eher entsprochen als das von der Beklagten gewählte Verfahren (vgl. auch VG Mainz, Beschluss vom 30. August 2010 - 6 L 849/10.MZ -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - Verg 37/11

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags betreffend den Abschluss eines

    Da die Vergabe nicht den Regeln des Vergaberechts unterliegt, kommen insoweit nur die allgemeinen Regeln zur Geltung (vgl. OLG Düsseldorf, Urteile vom 19.10.2011 - I-27 W 1/11 - und vom 13.01.2010 - 1-27 U 1/09; VG Mainz, NZBau 2011, 60).

    Ob der Auftrag Binnenmarktrelevanz besitzt (vgl. BGH, Urteil vom 30.08.2011 - X ZR 55/10; VG Mainz, NZBau 2011, 60) mit der Folge, dass die Absicht eines Vertragsschlusses von der Antragsgegnerin in geeigneter Form hätte veröffentlicht werden müssen, ist von den Verfahrensbeteiligten bisher nicht diskutiert worden.

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 78/11

    Rechtsweg für die Nachprüfung der Vergabe der Unterhaltung von

    Dazu ist eine Prognose darüber anzustellen, ob die Dienstleistungskonzession nach dem Auftragswert und den konkreten Marktverhältnissen, das heißt im Hinblick auf die angesprochenen Branchenkreise und ihre Bereitschaft, Aufträge angesichts ihres Volumens und des Ortes der Auftragsdurchführung auch grenzüberschreitend auszuführen, für ausländische Anbieter, speziell solche aus den Niederlanden, interessant ist (siehe zum Ganzen: BGH, Urteil vom 30. August 2011, X ZR 55/10 "Regenentlastung", VergabeR 2012, 26ff m.w.N., siehe auch: VG Mainz, Beschluss vom 30. August 2010, 6 L 849/10.MZ, NZBau 2011, 60ff).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - 27 W 1/11

    Statthaftigkeit des einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen die Erteilung des

    Neben unionsrechtlichen Anspruchsgrundlagen (vgl. dazu VG Mainz, NZBau 2011, 60; zum Rechtsschutz gegen Vergabeentscheidungen von Unionsinstitutionen s. auch EuG, Urteil vom 20.09.2011 - T-461/08 - Evropaїki Dynamiki/ Europäische Investitionsbank) kommen auch Unterlassungsansprüche im Hinblick auf die Unterwerfung des Auftraggebers unter bestimmte Vergaberegeln in Betracht (vgl. auch EuG, a.a.O., Rdnr. 89 zum Unionsrecht).
  • VG Hannover, 09.08.2011 - 7 A 5683/10

    Alttextilcontainer; Dienstleistungskonzession; Geschäft der laufenden Verwaltung;

    Die Kammer kann im Ergebnis offen lassen, ob in der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von 500 Alttextilsammelbehältern eine Dienstleistungskonzession liegt, die zwar nach h.M. nicht unter das Vergaberecht fällt, bei der aber gleichwohl die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts (Diskriminierungsverbot, Transparenzgebot und Gleichbehandlungsgebot) beachtet werden müssen (vgl. EuGH, Urt. v. 10.03.2011 - C-274/09 - Rettungsdienst Stadler ./. Zweckverband Rettungsdienst Passau, VR 2011, 212; VG Mainz, Beschl. v. 30.08.2010 - 6 L 849/10.MZ -, juris; VG Köln, Urt. v. 16.10.2008 - 1 K 4507/08 -, NVwZ-RR 2009, 327; OLG München Vergabesenat, Beschl. v. 25.03.2011 - Verg 4/11 -, juris); denn zu einer den Grundrechtsschutz (Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG) sichernden Verfahrensgestaltung gehört, dass behördliche Auswahlkriterien transparent sind und den Bewerbern so rechtzeitig bekannt gegeben werden, dass sie sich darauf einstellen können und Chancengleichheit gewährleistet ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 17.11.2009, aaO).
  • VG Hannover, 09.08.2011 - 7 A 243/11

    Alttextilcontainer; Dienstleistungskonzession; Geschäft der laufenden Verwaltung;

    Die Kammer kann im Ergebnis offen lassen, ob in der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von 500 Alttextilsammelbehältern eine Dienstleistungskonzession liegt, die zwar nach h.M. nicht unter das Vergaberecht fällt, bei der aber gleichwohl die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts (Diskriminierungsverbot, Transparenzgebot und Gleichbehandlungsgebot) beachtet werden müssen (vgl. EuGH, Urt. v. 10.03.2011 - C-274/09 - Rettungsdienst Stadler ./. Zweckverband Rettungsdienst Passau, VR 2011, 212; VG Mainz, Beschl. v. 30.08.2010 - 6 L 849/10.MZ -, juris; VG Köln, Urt. v. 16.10.2008 - 1 K 4507/08 -, NVwZ-RR 2009, 327; OLG München Vergabesenat, Beschl. v. 25.03.2011 - Verg 4/11 -, juris); denn zu einer den Grundrechtsschutz (Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG) sichernden Verfahrensgestaltung gehört, dass behördliche Auswahlkriterien transparent sind und den Bewerbern so rechtzeitig bekannt gegeben werden, dass sie sich darauf einstellen können und Chancengleichheit gewährleistet ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 17.11.2009, aaO).
  • VG Düsseldorf, 22.08.2012 - 16 K 4004/12

    Straßen und Wegerecht

    Ähnlich mag es sich verhalten, wenn die Straße als öffentliche Sache in der Weise bewirtschaftet wird, dass die im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Werbeanlagen Dritten zur Verfügung gestellt werden sollen (vgl. insoweit VG Mainz, Beschluss vom 30. August 2010, 6 L 849/10.MZ - juris).
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