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Rechtsprechung
   LG Hagen, 17.06.2019 - 6 O 150/18   

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LG Hagen, 17.06.2019 - 6 O 150/18 (https://dejure.org/2019,20747)
LG Hagen, Entscheidung vom 17.06.2019 - 6 O 150/18 (https://dejure.org/2019,20747)
LG Hagen, Entscheidung vom 17. Juni 2019 - 6 O 150/18 (https://dejure.org/2019,20747)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bestellbutton mit Aufschrift "IHRESELBSTAUSKUNFT KOSTENPFLICHTIG ABSENDEN" genügt nicht den Anforderungen der Buttonlösung gemäß § 312j Abs. 3 S. 2 BGB

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Aufschrift auf Bestell-Button

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bestell-Button "Ihre Selbstauskunft kostenpflichtig absenden" nicht ausreichend = Wettbewerbsverstoß

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.11.1972 - VI ZR 102/71

    Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs - Anspruch auf Unterlassung bestimmter

    Auszug aus LG Hagen, 17.06.2019 - 6 O 150/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind der in ihrem Persönlichkeitsrecht bzw. sozialen Geltungsanspruch als Wirtschaftsunternehmen (folgt aus Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 19 Abs. 3 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK) betroffenen Partei grundsätzlich Widerruf und Unterlassung verwehrt gegenüber dem der Rechtsverfolgung oder -verteidigung dienenden Vorbringen einer Partei im schwebenden Zivilprozess (BGH, Urteil vom 14.11.1972 - VI ZR 102/71 Rn. 18; OLG xxx, Urteil vom 30.9.1991 - 6 U 134/91 Rn. 9).

    Ausnahmen werden nur gewährt, wenn eine Partei in einem Rechtsstreit leichtfertig eine Behauptung aufstellt, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt oder bewusst unwahr ist oder wenn eine beeinträchtigende Äußerung offensichtlich ohne jeden inneren Zusammenhang mit der Ausführung oder Verteidigung von Rechten steht (BGH, Urteil vom 14.11.1972 - VI ZR 102/71 Rn. 22, 23).

  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Auszug aus LG Hagen, 17.06.2019 - 6 O 150/18
    Denn es ist vielmehr auf die Sicht auch leichtgläubigerer Verbraucher abzustellen, wenn die Unaufmerksamkeit oder Leichtgläubigkeit gerade dieser Verkehrskreise ausgenutzt werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 5.3.2014 - 2 StR 616/12 Rn. 32).
  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus LG Hagen, 17.06.2019 - 6 O 150/18
    Es ist Bestandteil des Anspruchs auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 GG, dass in einem schwebenden Verfahren die Parteien alles, was sie zur Wahrnehmung ihrer Rechte für erforderlich halten, auch dann vortragen dürfen, wenn hierdurch die Ehre eines anderen berührt wird (BVerfG, Beschluss vom 11.4.1991 - 2 BvR 963/90).
  • OLG Hamm, 30.09.1991 - 6 U 134/91

    Ehrenschutzklagen gegenüber kränkenden Äußerungen - Zulässigkeit

    Auszug aus LG Hagen, 17.06.2019 - 6 O 150/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind der in ihrem Persönlichkeitsrecht bzw. sozialen Geltungsanspruch als Wirtschaftsunternehmen (folgt aus Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 19 Abs. 3 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK) betroffenen Partei grundsätzlich Widerruf und Unterlassung verwehrt gegenüber dem der Rechtsverfolgung oder -verteidigung dienenden Vorbringen einer Partei im schwebenden Zivilprozess (BGH, Urteil vom 14.11.1972 - VI ZR 102/71 Rn. 18; OLG xxx, Urteil vom 30.9.1991 - 6 U 134/91 Rn. 9).
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   LG Mönchengladbach, 13.03.2019 - 6 O 150/18   

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LG Mönchengladbach, 13.03.2019 - 6 O 150/18 (https://dejure.org/2019,8271)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 13.03.2019 - 6 O 150/18 (https://dejure.org/2019,8271)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 13. März 2019 - 6 O 150/18 (https://dejure.org/2019,8271)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.04.2015 - IX ZR 195/14

    Beweisvorbringen im Zivilprozess: Nichtberücksichtigung wegen "ins Blaue hinein"

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 13.03.2019 - 6 O 150/18
    Unzulässig wird ein solches Vorgehen aber dort, wo die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Vermutungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (vgl. BGH NJW-RR 2015, 829).
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