Rechtsprechung
LG Lüneburg, 30.04.2008 - 6 O 28/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 280 Abs. 1 BGB; § 280 Abs. 2 BGB; § 286 BGB; § 398 BGB
Erstattung der Kosten für die Erteilung eines Erbscheins; Vertragsverletzung einer Bank durch die Verweigerung der Auszahlung eines Kontoguthabens des Erblassers ohne Vorlage eines Erbscheins trotz Vorlage eines notariellen Testaments - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung der Kosten für die Erteilung eines Erbscheins; Vertragsverletzung einer Bank durch die Verweigerung der Auszahlung eines Kontoguthabens des Erblassers ohne Vorlage eines Erbscheins trotz Vorlage eines notariellen Testaments
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- pottgiesser.de (Kurzinformation)
Notarielles Testament nebst Eröffnungsniederschrift als Nachweis der Erbenstellung ausreichend
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 2038
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.06.2005 - XI ZR 311/04
Nachweis des Erbrechts durch notarielles Testament
Auszug aus LG Lüneburg, 30.04.2008 - 6 O 28/08
Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2005, 2779) reicht dies zum Nachweis der Erbenstellung aus. - OLG Celle, 26.04.1995 - 3 U 113/94
Auszug aus LG Lüneburg, 30.04.2008 - 6 O 28/08
Gegen die Wirksamkeit der Formularklausel in Nr. 5 Abs. 2 AGB, wonach die Beklagte von ihrer Leistungspflicht frei wird, wenn sie an denjenigen leistet, der sich durch Vorlage eines notariellen Testamentes und der Niederschrift über dessen Eröffnung durch das Nachlassgericht als Erbe legitimiert, bestehen keine Bedenken (vgl. OLG Celle, NJW 1998, 82).
- BGH, 08.10.2013 - XI ZR 401/12
BGH erklärt Erbnachweisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer …
Ebenso wenig kann er im Rahmen der anzustellenden Interessenabwägung auf die Möglichkeit verwiesen werden, von ihm zunächst - zu Unrecht - verauslagte Kosten später im Wege des Schadensersatzes, ggf. sogar nur unter Beschreitung des Klageweges (vgl. hierzu LG Lüneburg, ZEV 2009, 303; LG Berlin BeckRS 2010, 06534) von der Sparkasse erstattet zu verlangen. - OLG Hamm, 01.10.2012 - 31 U 55/12
Verbraucherschutz: unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen zu …
Dadurch wird die Beklagte schon deshalb nicht über Gebühr belastet, weil sie sich ohnehin nach Maßgabe des jeweiligen konkreten Sachverhalts mit der Frage befassen muss, ob die Forderung nach Vorlage eines Erbscheins oder der Verzicht darauf Haftungsfolgen für sie auslöst: Fordert die Beklagte unberechtigt die Vorlage eines Erbscheins, kann sie sich Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sehen (vgl. etwa LG Lüneburg, ZEV 2009, 303).
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 27.05.2008 - 6 O 28/08 |
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.05.2008 - 6 O 28/08
- OLG Frankfurt, 02.12.2008 - 11 U 45/08