Rechtsprechung
   LG Stralsund, 20.12.2010 - 6 O 290/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,34142
LG Stralsund, 20.12.2010 - 6 O 290/10 (https://dejure.org/2010,34142)
LG Stralsund, Entscheidung vom 20.12.2010 - 6 O 290/10 (https://dejure.org/2010,34142)
LG Stralsund, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - 6 O 290/10 (https://dejure.org/2010,34142)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,34142) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urteil zur Beweislast bei Aufhebungsverträgen - Zeugenaussage konnte nicht verwendet werden

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07

    Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers bei Lieferung eines Fahrzeugs in

    Auszug aus LG Stralsund, 20.12.2010 - 6 O 290/10
    Dann aber ist nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich davon auszugehen, dass die Aussage des ohne Wissen des Gegners mithörenden Zeugen wegen der hierin begründeten Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) im Zivilprozess nicht verwertet werden kann (vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 17.02.2010 - VIII ZR 70/07, NJW-RR 2010, 1289 = NZV 2010, 455, hier zitiert nach Juris, dort 28 f. m.w.N.).
  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

    Auszug aus LG Stralsund, 20.12.2010 - 6 O 290/10
    Das Gericht teilt nicht die verbreitete Auffassung (so etwa OLG Hamm, Urteil vom 05.04.2005 - 21 U 149/04, NJW 2005, 2238, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 24, und - aus der Literatur - Grüneberg, in: Palandt, aaO, § 288 Rdnr. 6 m.w.N.), dass die Antragsfassung "5 %" berichtigend als "5 %-Punkte" auszulegen sei (wie hier hingegen etwa LAG Nürnberg, Urteil vom 10.05.2005 - 7 Sa 622/04, NZA-RR 2005, 492, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 74, und Hartmann, NJW 2004, 1358, 1359 f.; offen lassend BAG, Urteil vom 02.03.2004 - 1 AZR 271/03, NZA 2004, 852, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 63).
  • OLG Hamm, 05.04.2005 - 21 U 149/04

    Zur Auslegung der Formulierung 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz in einem Titel

    Auszug aus LG Stralsund, 20.12.2010 - 6 O 290/10
    Das Gericht teilt nicht die verbreitete Auffassung (so etwa OLG Hamm, Urteil vom 05.04.2005 - 21 U 149/04, NJW 2005, 2238, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 24, und - aus der Literatur - Grüneberg, in: Palandt, aaO, § 288 Rdnr. 6 m.w.N.), dass die Antragsfassung "5 %" berichtigend als "5 %-Punkte" auszulegen sei (wie hier hingegen etwa LAG Nürnberg, Urteil vom 10.05.2005 - 7 Sa 622/04, NZA-RR 2005, 492, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 74, und Hartmann, NJW 2004, 1358, 1359 f.; offen lassend BAG, Urteil vom 02.03.2004 - 1 AZR 271/03, NZA 2004, 852, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 63).
  • BGH, 28.10.1987 - VIII ZR 206/86

    Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für Motorenöl gem. § 433 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus LG Stralsund, 20.12.2010 - 6 O 290/10
    Obgleich der Annahmeverzug - ebenso wie der Schuldnerverzug - kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im eigentlichen Sinne darstellt, kann er anerkanntermaßen im Hinblick auf die sich in der Zug-um-Zug-Vollstreckung ergebenden Folgewirkungen wie ein Rechtsverhältnis festgestellt werden (Greger, in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 256 Rdnr. 3, unter Bezugnahme auf BGH, WM 1987, 1496, 1498).
  • LAG Nürnberg, 10.05.2005 - 7 Sa 622/04

    Wiedereinsetzung - Streitlosstellung eines Arbeitnehmeranspruchs - Höhe der

    Auszug aus LG Stralsund, 20.12.2010 - 6 O 290/10
    Das Gericht teilt nicht die verbreitete Auffassung (so etwa OLG Hamm, Urteil vom 05.04.2005 - 21 U 149/04, NJW 2005, 2238, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 24, und - aus der Literatur - Grüneberg, in: Palandt, aaO, § 288 Rdnr. 6 m.w.N.), dass die Antragsfassung "5 %" berichtigend als "5 %-Punkte" auszulegen sei (wie hier hingegen etwa LAG Nürnberg, Urteil vom 10.05.2005 - 7 Sa 622/04, NZA-RR 2005, 492, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 74, und Hartmann, NJW 2004, 1358, 1359 f.; offen lassend BAG, Urteil vom 02.03.2004 - 1 AZR 271/03, NZA 2004, 852, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 63).
  • OLG Brandenburg, 25.02.2009 - 3 U 54/08

    Gewerbemiete: Schadensersatz statt der Leistung wegen Doppelvermietung; Schweigen

    Auszug aus LG Stralsund, 20.12.2010 - 6 O 290/10
    Es bleibt insoweit ein so genanntes "non liquet", das zu Lasten des Beklagten geht, der für die tatsächlichen Voraussetzungen des Aufhebungsvertrages als rechtsvernichtende Einwendung die Beweislast trägt (vgl. statt aller OLG Brandenburg, Urteil vom 25.02.2009 - 3 U 54/08, ZfIR 2009, 484 (Leits.), hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 17).
  • LG Stralsund, 08.05.2012 - 6 O 39/11

    Zivilprozess: Ende der Wartepflicht eines ablehnten Richters; Säumnis der

    Dort ist zwar wörtlich ein Zinssatz von (nur) "5 %" über dem Basiszinssatz vereinbart, so dass sich - bei wörtlichem Verständnis - ein Zinssatz von insgesamt nur 0, 126 % ergäbe (vgl. LG Stralsund, Urteil vom 20.12.2010 - 6 O 290/10, zitiert nach Juris, dort Tz. 28 f. m.w.N.).

    Der notarielle Vertrag bzw. dessen § 3.5 ist aber, anders als ein auf "Prozente" lautender anwaltlich formulierter Klageantrag (vgl. LG Stralsund, Az.: 6 O 290/10, a.a.O.), der hier nicht in Rede steht, schon im Hinblick auf § 133 BGB insoweit großzügiger auszulegen, nämlich ausgehend von dem offenbar in Wahrheit gemeinten berichtigend dahingehend, dass nicht "Prozente", sondern "Prozentpunkte" gemeint waren.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht