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   BVerwG, 17.08.1998 - 6 PB 4.98   

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BVerwG, 17.08.1998 - 6 PB 4.98 (https://dejure.org/1998,37155)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.1998 - 6 PB 4.98 (https://dejure.org/1998,37155)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 1998 - 6 PB 4.98 (https://dejure.org/1998,37155)
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Wird zitiert von ... (33)

  • BVerwG, 17.09.2019 - 5 P 6.18

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Anforderungsprofil; Anlassfall; Ausbildung;

    Sie ist auch dann unbeachtlich, wenn die gegen die beabsichtigte Maßnahme angeführten Gründe offensichtlich nicht auf einen der gesetzlichen Verweigerungsgründe des § 77 Abs. 2 BPersVG inhaltlich bezogen sind oder die Begründung aus sonstigen Gründen rechtsmissbräuchlich ist (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 1979 - 6 P 38.78 - Buchholz 238.3 A § 77 BPersVG Nr. 3 S. 13, vom 7. Dezember 1994 - 6 P 35.92 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 10 S. 6 f. und vom 17. August 1998 - 6 PB 4.98 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Demgegenüber genügt es für die Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung, wenn es das Vorbringen des Personalrats aus der Sicht eines sachkundigen Dritten als möglich erscheinen lässt, dass einer der dafür zugelassenen und in § 77 Abs. 2 BPersVG abschließend geregelten Verweigerungsgründe gegeben ist (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 - 6 P 32.90 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 27 S. 43 f., vom 7. Dezember 1994 - 6 P 35.92 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 10 S. 6 f., vom 17. August 1998 - 6 PB 4.98 - juris Rn. 5, vom 7. April 2010 - 6 P 6.09 - BVerwGE 136, 271 Rn. 19 und vom 31. Januar 2017 - 5 P 10.15 - BVerwGE 157, 266 Rn. 32).

  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05

    Probezeitkündigung: Personalratsbeteiligung

    Auf die Mitbestimmtheit der Probezeitkündigung übertragen bedeutet dies, dass nur solche Einwendungen beachtlich sind, die die Unwirksamkeit der Probezeitkündigung immerhin als möglich erscheinen lassen - "Möglichkeitstheorie" (BVerwG 17. August 1998 - 6 PB 4.98 -) -, also etwa ein Verstoß gegen § 242 BGB, § 138 BGB, Vorschriften besonderen Kündigungsschutzes wie SGB IX usw.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 23 Sa 127/10

    Kündigung einer Auszubildenden in der Probezeit

    Nur dann, wenn die Darlegung einer Rechtsauffassung oder der Vortrag von Tatsachen seitens der Personalvertretung ersichtlich keinen Grund für die Unwirksamkeit der Kündigung als möglich erscheinen lässt, ist die Zustimmungsverweigerung unbeachtlich (vgl. BVerwG Beschluss vom 17.8.1998 - 6 PB 4/98 - in juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2013 - 60 PV 15.12

    Mitbestimmung; außerordentliche Kündigung; Unfall; Alkoholeinfluss;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluss vom 17. August 1998 - BVerwG 6 PB 4.98 -, juris Rn. 5 m.w.N.) ist dabei zu unterscheiden zwischen einer Zustimmungsverweigerung, die keine Begründung enthält, und einer solchen, die unbeachtlich ist, weil sie entweder (objektiv) das Vorliegen eines gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgrundes als nicht möglich erscheinen lässt oder aber aus sonstigen (subjektiven) Gründen rechtsmissbräuchlich ist, etwa weil sich der Personalrat von vornherein besserer Erkenntnis verschließt oder aber seinen Standpunkt nur zum Schein einnimmt.

    Auch wenn dem Antragsteller einzuräumen ist, dass im Hinblick darauf, dass die Personalräte oftmals mit juristisch nicht vorgebildeten Beschäftigten besetzt sind und die Stellungnahme innerhalb einer kurzen Frist abgegeben werden muss, an die Formulierung der Begründung im einzelnen keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. August 1998, a.a.O., Rn. 5), müssen sich aus der Begründung aber jedenfalls der für die Zustimmungsverweigerung maßgebende rechtliche Gesichtspunkt und die tatsächlichen Umstände ergeben, aus denen der Personalrat seine Rüge ableitet.

  • OVG Sachsen, 26.11.2003 - 2 B 465/03

    Beamter auf Probe, Entlassung, Bewährung, Eignung, Alkohol, Beteiligung,

    Das Vorbringen des Personalrates muss es aus der Sicht eines sachkundigen Dritten zumindest als möglich erscheinen lassen, dass einer der gesetzlichen Verweigerungsgründe gegeben ist (BVerwG, Beschl. v. 17.8.1998 - 6 PB 4.98, zitiert nach Juris).

    Selbst wenn an die Formulierung der Begründung im Einzelnen keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen, so muss sich daraus jedenfalls der maßgebende rechtliche Gesichtspunkt und die tatsächlichen Umstände ergeben, aus denen der Personalrat seine Rüge ableitet (BVerwG, Beschl. v. 17.8.1998, aaO).

  • LAG Thüringen, 08.03.2022 - 5 Sa 62/22

    Kündigung Probezeit - Zustimmungsverweigerung Personalrat

    So führt das BAG im Urteil vom 27.10.2005, Az.: 6 AZR 27/05, zutreffend aus: "Auf die Mitbestimmtheit der Probezeitkündigung übertragen bedeutet dies, dass nur solche Einwendungen beachtlich sind, die die Unwirksamkeit der Probezeitkündigung immerhin als möglich erscheinen lassen - "Möglichkeitstheorie" (BVerwG 17. August 1998 - 6 PB 4.98 -) -, also etwa ein Verstoß gegen § 242 BGB, § 138 BGB, Vorschriften besonderen Kündigungsschutzes wie SGB IX usw.".
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2015 - 62 PV 12.14

    Rechte der Personalvertretung eines Jobcenters bei Bestenausleseentscheidungen

    Es müssen sich aus der Begründung jedenfalls der dafür maßgebende rechtliche Gesichtspunkt und die tatsächlichen Umstände ergeben, aus denen die Rüge abgeleitet wird (BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 1987 - 6 P 30.84 - juris Rn. 24 und vom 17. August 1998 - 6 PB 4.98 - juris Rn. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 5 A 10100/20

    Personalvertretungsrecht -Dienstpostenbewertungen für Beförderungen oder

    Sie ist auch dann unbeachtlich, wenn die gegen die beabsichtigte Maßnahme angeführten Gründe offensichtlich nicht auf einen der zulässigen Verweigerungsgründe inhaltlich bezogen sind oder die Begründung aus sonstigen Gründen rechtsmissbräuchlich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 1979 - 6 P 38.78 -, Buchholz 238.3 A § 77 BPersVG Nr. 3; vom 7. Dezember 1994 - 6 P 35.92 -, Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 10; vom 17. August 1998 - 6 PB 4.98 -, juris Rn. 5; sowie vom 17. September 2019 - 5 P 6.18 -, juris Rn. 14).

    Demgegenüber genügt es für die Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung, wenn es das Vorbringen des Personalrats aus der Sicht eines sachkundigen Dritten als möglich erscheinen lässt, dass einer der dafür zugelassenen und in § 77 Abs. 2 BPersVG abschließend geregelten Verweigerungsgründe gegeben ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 - 6 P 32.90 -, Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 27; vom 7. Dezember 1994 - 6 P 35.92 -, Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 10; vom 17. August 1998 - 6 PB 4.98 -, juris Rn. 5; vom 7. April 2010 - 6 P 6.09 -, BVerwGE 136, 271 Rn. 19; vom 31. Januar 2017 - 5 P 10.15 -, BVerwGE 157, 266 Rn. 32 und vom 17. September 2019 - 5 P 6.18 -, juris Rn. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2007 - PL 15 S 388/05

    Mitbestimmung bei auf Eignungsmängel gestützter Probezeitkündigung

    Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich ebenfalls, dass solche Einwendungen der Personalvertretung beachtlich sind, die sich - jedenfalls auch - auf einen oder mehrere derjenigen Gründe stützen, welche von dem allein dem Dienstherrn vorbehaltenen Beurteilungsspielraum nicht umfasst werden, nämlich ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. auch Beschluss des Senats vom 17.03.1998 - PL 15 S 774/97 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 04.03.1994, PersR 1994, 334 und vom 24.11.1999, PersR 2000, 288; Lautenbach, PersV 2007, 259, 266; jeweils zur Rechtslage bei der Mitbestimmung); auch in diesem rechtlichen Zusammenhang wird allerdings vorausgesetzt werden müssen, dass das Vorbringen des Personalrats aus der Sicht eines sachkundigen Dritten die Unwirksamkeit der Probezeitkündigung zumindest als möglich erscheinen lässt (vgl. BAG, Urteil vom 27.10.2005 a.a.O. unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 17.08.1998 - 6 PB 4.98 -, Juris RdNr. 5, "Möglichkeitstheorie").
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 60 PV 6.15

    Mitbestimmung; Einstellung; studentische Hilfskraft; Ausschreibung; Absehen von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluss vom 17. August 1998 - BVerwG 6 PB 4.98 -, juris Rn. 5 m.w.N.), der der Senat folgt (vgl. den bereits vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss vom 13. Juni 2013 - OVG 60 PV 15.12 - juris Rn. 24 f.), ist dabei zu unterscheiden zwischen einer Zustimmungsverweigerung, die keine Begründung enthält, und einer solchen, die unbeachtlich ist, weil sie entweder (objektiv) das Vorliegen eines gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgrundes als nicht möglich erscheinen lässt oder aber aus sonstigen (subjektiven) Gründen rechtsmissbräuchlich ist, etwa weil sich der Personalrat von vornherein besserer Erkenntnis verschließt oder aber seinen Standpunkt nur zum Schein einnimmt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2019 - 20 A 1890/18

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats hinsichtlich Zuweisung eines bei der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2017 - 20 A 1738/16

    Personalrat; Mitbestimmung; Zustimmung; Verweigerung; Begründung; beachtlich;

  • VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 17.02404

    Mitbestimmung bei Neueinstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • OVG Saarland, 14.03.2014 - 5 A 431/13

    Verweigerung der Zustimmung zu einer Personalmaßnahme

  • LAG Thüringen, 08.03.2022 - 5 Sa 65/22

    Kündigung Probezeit - Zustimmungsverweigerung Personalrat

  • OVG Hamburg, 26.04.2019 - 14 Bs 86/19

    Mitbestimmungspflicht bei der Bestellung einer stellvertretenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2018 - 20 A 2988/17
  • VG Düsseldorf, 06.11.2017 - 33 K 10330/16
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 60 PV 17.12

    Mitbestimmung; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen;

  • VG Hamburg, 11.02.2020 - 25 FL 23/19

    Personalvertretungsrecht; Bestimmung eines hamburgischen Gerichts als örtlich

  • VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00148

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats zu befristeten Neueinstellungen wegen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2018 - 61 PV 9.16

    Mitbestimmung; örtlicher Personalrat; Hauptpersonalrat; Stufenverfahren; nicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - 20 A 1333/11

    Billigung einer Maßnahme ohne schriftliche Verweigerung des Personalrats bei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - 9 Sa 983/07

    Zur Beteiligung des Personalrats nach dem PersVG BE 2004 bei einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - 16 A 783/10

    Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung eines Personalrats zur unbefristeten

  • VG Berlin, 21.08.2012 - 72 K 10.12

    Zustimmungsverweigerung der Personalvertretung bei (dauerhafter) Übertragung

  • VG Köln, 03.11.2016 - 33 K 5456/15
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2012 - 62 PV 5.12

    Mitbestimmung; Einstellung; Zustimmungsverweigerung; Personalmaßnahme;

  • VG Berlin, 13.08.2013 - 72 K 11.13

    Örtlicher Personalrat einer Gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter); Verletzung des

  • VG Köln, 14.07.2016 - 33 K 1401/15
  • VG Ansbach, 23.09.2022 - AN 7 P 22.00385

    Fortführung des Mitbestimmungsverfahrens bei der Verbeamtung von Beschäftigten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2012 - 62 PV 5.12

    Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung des Personalrats zu der Einstellung

  • VG Köln, 12.01.2015 - 33 K 4049/14

    Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung des Personalrats bei Entscheidungen

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