Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2008 - 6 S 1.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20485
OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2008 - 6 S 1.08 (https://dejure.org/2008,20485)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.03.2008 - 6 S 1.08 (https://dejure.org/2008,20485)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. März 2008 - 6 S 1.08 (https://dejure.org/2008,20485)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,20485) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung von standardisierten Beurteilungsmerkmalen für das Gesamturteil bzw. die Gesamtnote einer dienstlichen Beurteilung; Weitere Voraussetzungen eines Anordnungsgrundes für die Untersagung der (vorläufigen) Wahrnehmung der konkreten Aufgaben des ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; VwGO § 123

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; VwGO § 123
    Verwaltungsprozessrecht; Beamtenrecht: Konkurrentenstreit; Auswärtiges Amt; einheitlicher Versetzungstermin; dienstliche Beurteilung; standardisierte Beurteilungsmerkmale; Gesamturteil; Gesamtnote; Teilnote; Gewichtung; Lücke; nachträgliche Ergänzung; tatsächlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 6 S 6.07

    Grundsätze und Einzelaspekte des beamtenrechtlichen Konkurrentenstreits im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2008 - 6 S 1.08
    Wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen zur ersten Auswahlrunde vom 6. Juni 2007 (OVG 6 S 6.07 und 7.07) festgestellt hat, ergibt sich das Gesamtergebnis zwar nicht arithmetisch aus den für die einzelnen Beurteilungsmerkmale vergebenen Bewertungen; aus der Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale ist jedoch gemäß Ziffer 6.9.

    Die Antragsgegnerin hat bei der aufgrund der Entscheidung des Senats vom 6. Juni 2007 (a.a.O.) erneut durchgeführten Auswahlentscheidung hinsichtlich der Wiedergabe der berücksichtigten dienstlichen Beurteilungen weitgehend unveränderte Steckbriefe herangezogen (vgl. Auswahlvermerk vom 16. Juli 2007).

    Zur Wahrung der Rechte der Bewerber aus Art. 33 GG hat sie jedenfalls auf eine gleichmäßige Vorgehensweise und Einhaltung der Beurteilungsrichtlinien bei der Erstellung der dienstlichen Beurteilungen zu achten, was nach dem oben skizzierten Bild und der bereits in den Beschlüssen des Senats vom 6. Juni 2007 (a.a.O.) getroffenen Feststellungen bisher nicht als gegeben angesehen werden kann.

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2008 - 6 S 1.08
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei einer Wiederholung der Auswahlentscheidung unter Zugrundelegung einer rechtsfehlerfrei für den Antragsteller erstellten dienstlichen Beurteilung dieser den noch beteiligten Beigeladenen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzuziehen ist (vgl. zum Maßstab BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, ZBR 2002, 427).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2007 - 4 S 13.07

    Beförderungsauswahlentscheidung durch Vergleich der Anforderungskriterien mit den

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2008 - 6 S 1.08
    Im Übrigen hält der Senat zwar an der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts, die der Rechtsprechung inzwischen fast ausnahmslos aller Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe sowie auch der Auffassung der Antragsgegnerin entspricht, fest, wonach im Falle der Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs grundsätzlich ebenfalls ein Anordnungsgrund für die vorläufige Untersagung der Verwendung des ausgewählten Bewerbers auf dem Beförderungsdienstposten gesehen wird (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 30. Mai und 4. Dezember 2007 - OVG 4 S 13.07 und OVG 6 S 16.07 -, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 26.11.2008 - 1 B 1870/08

    Beamtenauswahl; Konkurrenz mit angestelltem Bewerber; probeweise Übertragung

    Denn unabhängig davon, inwieweit sich erst durch eine endgültige Vergabe der ausgeschriebenen Stelle die Hauptsache des Konkurrentenstreitverfahrens erledigt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07 - BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 - BVerwGE 118, S. 370; Hess. VGH, Beschluss vom 27.06.2003 - 1 TG 1064/03 -), besteht für die Antragstellerin jedenfalls die Gefahr, dass die Beigeladene durch die vorläufige, wenn auch rechtlich rückgängig zu machende Wahrnehmung der Dezernentenfunktion einen Bewährungsvorsprung im Verhältnis zur Antragstellerin erlangt, der die Chancen in einem späteren Auswahlverfahren zu Lasten der Antragstellerin verändern würde (vgl. zu diesem anerkannten Gesichtspunkt: Hess. VGH, Beschluss vom 05.03.1997 - 1 TG 5123/96 - Bay. VGH, Beschluss vom 17.06.2008 - 3 CE 08.884 - sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.03.2008 - 6 S 1.08 - jeweils m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2014 - 7 S 19.14

    Bundesbeamter; Dienstpostenkonkurrenz; Anordnungsgrund; Erfahrungsvorsprung;

    Daneben ist in der bisherigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg als Fallgruppe für einen Anordnungsgrund noch - fünftens - der Bewährungsvorsprung anerkannt, der auf einem (ausschließlich) höherwertigen Dienstposten erlangt werden kann und beurteilungsrelevant ist (Beschluss vom 31. März 2008 - OVG 6 S 1.08 - juris Rn. 8 f. mit weiteren Nachweisen und einer Ausnahme vom Grundsatz).
  • VG Frankfurt/Oder, 14.05.2012 - 2 L 359/11

    Recht der Landesbeamten

    Die Annahme eines Anordnungsgrundes aufgrund der Gefahr der Erlangung eines tatsächlichen Bewährungsvorsprungs (vgl. hierzu auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. März 2008 - OVG 6 S 1.08 -, S. 10 des Entscheidungsabdruckes) verlangt nach Auffassung der Kammer zumindest, dass eine Beförderung im Zusammenhang mit der Dienstpostenvergabe jedenfalls hinreichend konkret in Aussicht steht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht