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   LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 6 Sa 1894/12   

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https://dejure.org/2013,3036
LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 6 Sa 1894/12 (https://dejure.org/2013,3036)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.01.2013 - 6 Sa 1894/12 (https://dejure.org/2013,3036)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Januar 2013 - 6 Sa 1894/12 (https://dejure.org/2013,3036)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    BUrlG § 7 Abs. 4 BUrlG § 13 Abs. 1 S. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs aufgrund arbeitsvertraglicher Ausschlussfrist

  • Betriebs-Berater

    Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist für Urlaubsabgeltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs aufgrund arbeitsvertraglicher Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen bei der Urlaubsabgeltung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist für Urlaubsabgeltung

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch Urlaubsabgeltungsansprüche können mittels Ausschlussfrist verfallen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 6 Sa 1894/12
    Sein aufgrund durchgehender Arbeitsunfähigkeit bis zum 10.04.2011 bei europarechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG über den 31.03.2011 hinaus übertragener Urlaubsanspruch (dazu BAG, Urteil vom 07.08.2012 - 9 AZR 953/10 - NZA 2012, 1216 R 32 ff.) hat sich mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31.05.2011 in einen Abgeltungsanspruch umgewandelt.
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 6 Sa 1894/12
    Mit dem Hinweis auf eine Mindestdauer der Frist hat der Beklagte lediglich deutlich gemacht, der entsprechenden Vorgabe in der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Urteil vom 25.05.2005 (5 AZR 572/04 - BAGE 115, 19 = AP BGB § 310 Nr. 1 zu IV 7 d der Gründe) Rechnung tragen zu wollen.
  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 6 Sa 1894/12
    Der mit Ende des Arbeitsverhältnisses entstandene und zugleich fällig werdende Abgeltungsanspruch gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG stellt nach Aufgabe der sog. Surrogatstheorie (dazu BAG, Urteil vom 19.06.2012 - 9 AZR 652/10 - NZA 2012, 1087 R 15 ff.) einen reinen Geldanspruch dar, der sich nicht mehr von sonstigen Entgeltansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis unterscheidet.
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 6 Sa 1894/12
    Dieser kann jedoch auch in einer optischen Hervorhebung durch die Überschrift "Ausschlussfrist" gesehen werden (BAG, Urteil vom 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 - BAGE 115, 372 = AP ArbZG § 6 Nr. 8 zu I 5 b cc der Gründe).
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 365/10

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 6 Sa 1894/12
    Er ist deshalb grundsätzlich wie jeder andere Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis zu behandeln und kann damit auch Ausschlussfristen unterliegen (BAG, Urteil vom 09.08.2011 - 9 AZR 365/10 - AP BUrlG § 7 Nr. 55 R 23; ErfK/Gallner, 13. Aufl. 2013, § 13 BUrlG R 14 und 22).
  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 6 Sa 1894/12
    Es verhält sich deshalb beim Abgeltungsanspruch nicht anders als beim Anspruch auf Urlaubsentgelt im bestehenden Arbeitsverhältnis (dazu schon früher BAG, Urteil vom 22.01.2002 - 9 AZR 601/00 - BAGE 100, 189 = AP BUrlG § 11 Nr. 55 zu A II 4 c der Gründe).
  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 314/97

    Neuberechnung der Dauer des Urlaubs bei Verringerung der Zahl der wöchentlichen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 6 Sa 1894/12
    Abgesehen davon, dass sich bei einer Verlängerung der Arbeitszeit auch die Dauer des Urlaubs entsprechend verlängert (vgl. BAG, Urteil vom 28.04.1998 - 9 AZR 314/97 - BAGE 88, 315 = AP BUrlG § 3 Nr. 7 zu I 2 der Gründe), ist der Kläger bereits ab 01.06.2010 in Vollzeit beschäftigt worden.
  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 881/06

    Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 6 Sa 1894/12
    Tarifliche Ausschlussfristen betreffen nicht den Inhalt eines Anspruchs, sondern regeln lediglich dessen Fortbestand (BAG, Urteil vom 26.09.2007 - 5 AZR 881/06 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Betonsteingewerbe Nr. 8 zu I 4 der Gründe; a.A. Michael Matthiessen, Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen, 2007, S. 49 ff. und 186).
  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Januar 2013 - 6 Sa 1894/12 - aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 12.09.2014 - 10 Sa 1329/13

    Urlaubsabgeltung, vertragliche Ausschlussklausel, "demnächstige" Zustellung

    Es verhält sich deshalb beim Abgeltungsanspruch nicht anders als beim Anspruch auf Urlaubsentgelt im bestehenden Arbeitsverhältnis (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Januar 2013 - 6 Sa 1894/12 -, juris m.w.N. zur zugrundeliegenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes).
  • ArbG Gelsenkirchen, 12.04.2016 - 5 Ca 1796/15

    Rechtzeitige Geltendmachung des Urlaubsanspruchs im Rahmen von vertraglichen

    Ausschlussfristen betreffen nicht den Inhalt eines Anspruchs sondern lediglich dessen Fortbestand, so dass die Regelungen des § 13 I S. 2 BUrlG der Anwendung auch einzelvertraglicher Ausschlussfristen auf den Urlaubsabgeltungsanspruch nicht entgegensteht (Urteile des BAG v. 16.12.2014, AZ 9 AZR 295/13, juris Rn. 28, NZA 2015 S. 827: des LAG Berlin-Brandenburg v. 18.01.2013 AZ 6 Sa 1894/12, juris Rn. 24).
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