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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2013 - 6 Sa 426/12   

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https://dejure.org/2013,8302
LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2013 - 6 Sa 426/12 (https://dejure.org/2013,8302)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.03.2013 - 6 Sa 426/12 (https://dejure.org/2013,8302)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. März 2013 - 6 Sa 426/12 (https://dejure.org/2013,8302)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer formularmäßigen einzelvertraglichen Vereinbarung zur ordentlichen Kündbarkeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Formularklausel - Ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Formularklausel - Ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einzelvertragliche Vereinbarung zur ordentlichen Kündbarkeit des befristeten Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Ausnahmsweise ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündbarkeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses kann formularmäßig vereinbart werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündbarkeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses kann formularmäßig vereinbart werden

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vereinbarkeit der Kündbarkeit im befristeten Arbeitsvertrag zwingend notwendig!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2013 - 6 Sa 426/12
    b) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., vgl. BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - jeweils zitiert nach juris).

    Es ist eine Folge der objektiven, typisierten Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, dass Umstände, die allein den konkreten Vertragspartnern bekannt waren oder die den besonderen Einzelfall kennzeichnen, bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen grundsätzlich nicht herangezogen werden dürfen (vgl. BAG 04. August 2011 - 6 AZR 436/10 - 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - 15. Juni 2010 - 3 AZR 334/06 -, jeweils zitiert nach juris).

    Die Anwendung von § 305 c Abs. 2 BGB kommt erst in Betracht, wenn nach Ausschöpfung aller Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel verbleibt (BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - 29. April 2008 - 3 AZR 266/06; 02. Juli 2009 - 3 AZR 501/07 - 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 783/11

    Tantieme gemäß Partnervergütungssystem - Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2013 - 6 Sa 426/12
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rspr., vgl. BAG 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - ; 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 -, jeweils zitiert nach juris).

    Der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendende Arbeitgeber muss bei Unklarheiten die ihm ungünstigste Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen (st. Rspr., vgl. BAG 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 -, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 04.08.2011 - 6 AZR 436/10

    Befristeter Formulararbeitsvertrag - Abrede der Kündbarkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2013 - 6 Sa 426/12
    Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt gemäß § 15 Abs. 3 TzBfG nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist (vgl. BAG 04. August 2011 - 6 AZR 436/10 - zitiert nach juris) .

    Es ist eine Folge der objektiven, typisierten Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, dass Umstände, die allein den konkreten Vertragspartnern bekannt waren oder die den besonderen Einzelfall kennzeichnen, bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen grundsätzlich nicht herangezogen werden dürfen (vgl. BAG 04. August 2011 - 6 AZR 436/10 - 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - 15. Juni 2010 - 3 AZR 334/06 -, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2013 - 6 Sa 426/12
    Da die Klägerin ihrerseits binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben und sich im Rahmen der Erörterungen in der letzten mündlichen Verhandlung - jedenfalls hilfsweise - die unzutreffende Kündigungsfrist zu eigen gemacht hat (§§ 4 Satz 1, 6 KSchG), war die Kündigung der Umdeutung zugänglich (vgl. zur Auslegung und Umdeutung einer mit rechtlich unzutreffender Kündigungsfrist erklärten Kündigung: BAG 01. September 2009 - 5 AZR 700/09 - zitiert nach juris).
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2013 - 6 Sa 426/12
    Der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendende Arbeitgeber muss bei Unklarheiten die ihm ungünstigste Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen (st. Rspr., vgl. BAG 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2013 - 6 Sa 426/12
    Die Anwendung von § 305 c Abs. 2 BGB kommt erst in Betracht, wenn nach Ausschöpfung aller Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel verbleibt (BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - 29. April 2008 - 3 AZR 266/06; 02. Juli 2009 - 3 AZR 501/07 - 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07

    Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2013 - 6 Sa 426/12
    Die Anwendung von § 305 c Abs. 2 BGB kommt erst in Betracht, wenn nach Ausschöpfung aller Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel verbleibt (BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - 29. April 2008 - 3 AZR 266/06; 02. Juli 2009 - 3 AZR 501/07 - 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 29.04.2008 - 3 AZR 266/06

    Berechnung einer vorgezogenen Betriebsrente

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2013 - 6 Sa 426/12
    Die Anwendung von § 305 c Abs. 2 BGB kommt erst in Betracht, wenn nach Ausschöpfung aller Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel verbleibt (BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - 29. April 2008 - 3 AZR 266/06; 02. Juli 2009 - 3 AZR 501/07 - 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2013 - 6 Sa 426/12
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rspr., vgl. BAG 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - ; 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 897/08

    Vertragsstrafe - Vertragswidrige Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2013 - 6 Sa 426/12
    Vertragsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen bereits dann vorformuliert, wenn ihre dreimalige Verwendung beabsichtigt ist (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 965/11 - 23. September 2010 - 8 AZR 897/08 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06

    Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und

  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 334/06

    Direktversicherung - Insolvenz

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 314/06

    Kündigungsschutz - Klagefrist

  • BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 88/00

    Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der Probezeit

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 480/09

    Nicht vorbehaltene ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses -

  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 965/11

    Vertragsauslegung - Zahlung des Krankenversicherungsbeitrags durch den

  • BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88

    Kündigung: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst - Kündigungsvollmacht eines

  • BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 660/78

    Befristung und auflösende Bedingung - außerordentliche Kündigung

  • BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 228/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Aufklärungsrüge; Arbeitsverhältnis: Kündigung aus

  • BAG, 07.12.1995 - 2 AZR 1049/94

    Möglichkeit einer vorzeitigen ordentlichen Kündigung befristeter

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