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LAG Köln, 20.02.2003 - 6 Sa 886/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Vollstreckungsabwehrklage; Erfüllung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Nachweis der Abführung öffentlich-rechtlicher Lohnabzüge durch den Arbeitgeber mit befreiender Wirkung zu Gunsten des Arbeitnehmers an Dritte; Erfüllungseinwand durch Geldzahlung nach Titulierung im Rahmen der ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 10.05.2002 - 2 (9) Ca 11556/01
- LAG Köln, 20.02.2003 - 6 Sa 886/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 326/93
Beitragsabzug bei verspäteter Lohnzahlung
Auszug aus LAG Köln, 20.02.2003 - 6 Sa 886/02
Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen, wenn der Arbeitgeber durch geeignete Belege nachweist, dass die öffentlich-rechtlichen Lohnabzüge abgeführt worden sind (vgl. BAG vom 14.01.1964 - 3 AZR 55/63 - AP Nr. 20 zu § 611 BGB Dienstordnungsangestellte; ferner BAG vom 15.12.1993 - 5 AZR 326/93 - AP Nr. 9 zu §§ 394, 395 RVO). - BAG, 14.01.1964 - 3 AZR 55/63
Dienstordnungsverweis auf Vorschriften über Ruhegehalt von Beamten - Geltung von …
Auszug aus LAG Köln, 20.02.2003 - 6 Sa 886/02
Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen, wenn der Arbeitgeber durch geeignete Belege nachweist, dass die öffentlich-rechtlichen Lohnabzüge abgeführt worden sind (vgl. BAG vom 14.01.1964 - 3 AZR 55/63 - AP Nr. 20 zu § 611 BGB Dienstordnungsangestellte; ferner BAG vom 15.12.1993 - 5 AZR 326/93 - AP Nr. 9 zu §§ 394, 395 RVO).
- ArbG Bonn, 15.05.2019 - 2 Ca 2034/18
Besonderer Erfüllungseinwand
Die Zwangsvollstreckung aus einem arbeitsgerichtlichen Titel ist einzustellen, soweit der Arbeitgeber nachweist, dass er die titulierte Forderung erfüllt hat (vgl. LAG Köln, Urteil vom 20.02.2003 - 6 Sa 886/02, juris, Rn. 8).Hierbei ist die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung dann einzustellen, wenn der Arbeitgeber durch geeignete Belege nachweist, dass die öffentlich-rechtlichen Lohnsteuerabzüge abgeführt worden sind (LAG Köln, Urteil vom 20.02.2003 - 6 Sa 886/02, juris, Rn. 8).