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   LAG Köln, 20.02.2003 - 6 Sa 886/02   

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https://dejure.org/2003,10095
LAG Köln, 20.02.2003 - 6 Sa 886/02 (https://dejure.org/2003,10095)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.02.2003 - 6 Sa 886/02 (https://dejure.org/2003,10095)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 6 Sa 886/02 (https://dejure.org/2003,10095)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vollstreckungsabwehrklage; Erfüllung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 362 BGB, 767 ZPO
    Vollstreckungsabwehrklage; Erfüllung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Nachweis der Abführung öffentlich-rechtlicher Lohnabzüge durch den Arbeitgeber mit befreiender Wirkung zu Gunsten des Arbeitnehmers an Dritte; Erfüllungseinwand durch Geldzahlung nach Titulierung im Rahmen der ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 326/93

    Beitragsabzug bei verspäteter Lohnzahlung

    Auszug aus LAG Köln, 20.02.2003 - 6 Sa 886/02
    Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen, wenn der Arbeitgeber durch geeignete Belege nachweist, dass die öffentlich-rechtlichen Lohnabzüge abgeführt worden sind (vgl. BAG vom 14.01.1964 - 3 AZR 55/63 - AP Nr. 20 zu § 611 BGB Dienstordnungsangestellte; ferner BAG vom 15.12.1993 - 5 AZR 326/93 - AP Nr. 9 zu §§ 394, 395 RVO).
  • BAG, 14.01.1964 - 3 AZR 55/63

    Dienstordnungsverweis auf Vorschriften über Ruhegehalt von Beamten - Geltung von

    Auszug aus LAG Köln, 20.02.2003 - 6 Sa 886/02
    Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen, wenn der Arbeitgeber durch geeignete Belege nachweist, dass die öffentlich-rechtlichen Lohnabzüge abgeführt worden sind (vgl. BAG vom 14.01.1964 - 3 AZR 55/63 - AP Nr. 20 zu § 611 BGB Dienstordnungsangestellte; ferner BAG vom 15.12.1993 - 5 AZR 326/93 - AP Nr. 9 zu §§ 394, 395 RVO).
  • ArbG Bonn, 15.05.2019 - 2 Ca 2034/18

    Besonderer Erfüllungseinwand

    Die Zwangsvollstreckung aus einem arbeitsgerichtlichen Titel ist einzustellen, soweit der Arbeitgeber nachweist, dass er die titulierte Forderung erfüllt hat (vgl. LAG Köln, Urteil vom 20.02.2003 - 6 Sa 886/02, juris, Rn. 8).

    Hierbei ist die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung dann einzustellen, wenn der Arbeitgeber durch geeignete Belege nachweist, dass die öffentlich-rechtlichen Lohnsteuerabzüge abgeführt worden sind (LAG Köln, Urteil vom 20.02.2003 - 6 Sa 886/02, juris, Rn. 8).

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